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Umgangsrecht
mein problem ist folgendes:ich bin mit meiner ex-freundin seit 18 mon.getrennt.wir haben eine tochter von 8jahren und das gemeinsame sorgerecht!am anfang unserer trennung versuchte sie das alleinige sorgerecht einzuklagen,ist jedoch damit gescheitert!außerdem gab es mehere strafanzeigen gegen mich,die entweder eingestellt wurden oder in prozeßen mit freispruch endeten!in letzter zeit kommt es aufgrund ihres lebenswandels(häufig wechselnde partner,sex.partner besucht sie gemeinsam mit unserer tochter währen der schulzeit bis in die nacht.)immer öfter zum streit zwischen uns darüber!höhepunkte waren bis jetzt eine körp.auseinandersetzung zw.ihrem bruder und einem ihrer lover im beisein meines kindes!nun verweigert sie mir immer öfter den umgang! was kann ich tun??? vielen dank!
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von nickchen74 am 07.07.2011 10:25
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>Umgangsrecht
Du könntest den Umgang gerichtlich regeln lassen.
Da es offenbar schon öfters zu Schwierigkeiten kam, würde das wohl auch Sinn ergeben.
Wenn du der Meinung bist, dass die Tochter bei der Mutter nicht angemessen versorgt wird oder gefährdet ist oder einen Umgang weiterhin verhindern wird, könntest du die Tochter bei dir aufnehmen.
Du warst doch bereits in anwaltlicher Beratung.
Was ist dabei herausgekommen?
von Nick_19 am 08.07.2011 01:14
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>Umgangsrecht
eigentlich ist der umgang schon beim JA sowie beim sorgerechtsprozeß festgelegt worden!leider legt sie diese regelung sehr großzügig aus!was das materielle betrifft,so mache ich mir da weniger gedanken(kleidung,essen u.s.w....).mehr sorgen mache ich mir um ihren lebenswandel,da erhielt ich beim JA die auskunft,das man ihr da keine vorschriften machen könnte!nun weiß ich das unsere tochter an uns beiden sehr hängt!es fällt ihr sehr schwer mir über ihre probleme zu berichten,da sie angst hat ihre mutter zu "verraten".so sagte sie mir schon mehrfach das sie sich in der schule schämt,weil ihre mama so viele neue freunde hat.meine anwältin sagte mir der nächste schritt wäre eine eigene anwaltl.vertretung für meine tochter zu beantragen,sowie ein psychologisches gutachten erstellen lassen.NUR wäre das wirklich gut für sie???
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von nickchen74 am 08.07.2011 12:36
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>Umgangsrecht
quote:
leider legt sie diese regelung sehr großzügig aus
Aber es gibt einen Umgangsbeschluss?
Gibt es da festgelegte Ordnungsmaßnahmen?
DU solltest die vereitleten Kontaktversuche (rückwirkend) dokumentieren.
quote:
da erhielt ich beim JA die auskunft,das man ihr da keine vorschriften machen könnte
Der Frau selber nicht.
Sehr wohl aber das Kind betreffend.
quote:
NUR wäre das wirklich gut für sie???
Das musst wohl am ehesten du wissen.
Wenn du gluabts, dass die Tochter beio der Mutter nicht angemessen umsorgt, psychisch übermäßig belastet und in der Entwicklung gehemmt wird, musst du sie zu dir nehmen.
Wenn die Mutter das nicht mitmachen will, musst du nunmal klagen.
von Nick_19 am 08.07.2011 15:38
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