Ich finde manche Kommentare sind hier absolut fehl am Platz!! Gerichtsverfahren war,ich bekam recht, muss nichts bezahlen und der Vater muss die kleine nun holen,wenn er sie sehen will ! Ein Vorschlag vom Gericht war,er könnte sich genauso gut auch eine Wohnung bei mir in der Nähe suchen,somit istd as Thema nun geklärt.
Ich zweifel immer mehr an unserer Rechtsprechung... Mama zieht mit Erlaubnis weg unter der Voraussetzung, dass sie das Kind dem Vater entgegenbringt, sie "kann" das dann nicht mehr und nun soll der Vater die ganze zeitliche und finanzielle Last tragen, weil er der Mutter ja hinterherziehen könnte.... Oh Mann, Umgangsvereitelung durch die Hintertür - gerichtlich legitimiert. Das ist soooo armselig.
----------------- "Viele Grüße mikkian"-- Editiert am 08.04.2010 15:55
@mikkian:Es handelt sich nicht um Rechtsprechung sondern um die Anwendung von Gesetzen.Ein Richter sagte einmal zu mir: 'Wir sprechen kein Recht, wir tun nur so'.
----------------- "Trampeltiere sehen von allen Seiten betrachtet nicht nur arrogant aus, nein, sie sind es auch."
Wir wissen doch gar nicht, was in der Entscheidung drinnen steht. Wozu also aufregen. Allerdings wissen wir, dass die Mutter sich an der Organisierung des Umganges beteiligen muss. Wie sie das tut, das ist doch ihre Angelegenheit. Steht doch nicht drinnen in dem Beschluss: "Unter der Voraussetzung, dass die Mutter ein eigenes Auto hat.....". Deshalb hat ja die gegnerische Anwältin wohl jetzt völlig zu Recht das Ordnungsgeld beantragt. Da muss sich die Mutter was überlegen. Eben, wie sie das Kind transportiert. Soll auch sowas wie Mietwagen mit sehr günstigen Wochenendpreisen geben .....Aber, sie hat sich auf den Vergleich eingelassen, mit allem drum und dran. Und dann ist sie jetzt eben auch in der Verantwortung. Und wenn sie an dem neuen Wohnort so gut familiär eingebunden ist, dann wird ihr die Familie ja vielleicht auch mal beispringen.wirdwerden
Wenn ich den Eingangsthread richtig verstehe, ist der Umzug vom Gericht abgesegnet, allerdings muss sich die Mutter an der Organisation des Umganges beteiligen. Offensichtlich scheint auch eine Zwangsgeldandrohung in dieser Entscheidung vom Gericht zu sein, andernfalls würde die Anwältin ja jetzt kein Zwangsgeld beantragen.Tja, und dann muss sich die Mutter darum kümmern. Um die Organisation des Umganges, so wie es in dem Gerichtsentscheid steht. Denn, es wird ja wohl kaum drinnenstehen: "Die Mutter muss sich an der Organisation des Umganges beteiligen, wenn sie Eigentümerin eines PKWs ist."wirdwerden