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Umgangsrecht

Hallo! Ich hoffe,dass mir hier jemand vielleicht ein wenig helfen kann.

Alos meine Situation ist folgende, ich lebe in Scheidung von dem Kindsvater. Unser gemeinsames Kind ist 2 Jahre alt. Nach der Trennung bin ich knapp 300km (mit richterlichem Beschluss ) weg gezogen.

Es gab eine Umgangsregelung die besagte, das jeder die Hälfte zu fahren hat,auser bei schlechtem Wetter,Erkrankung usw.
Zu dieser Zeit bekam ich von dem Vater 900€ Unterhalt. (für Kind und mich)

Anfang des Jahres ging er in eine andere Steuerklasse und ich bekomme somit nur noch 500 ( Miete von 200€ Nebenkosten von 140€ gehen auch vom Unterhalt ab,beziehe keine Staatlichen Gelder).
Anfang des Jahres gab ich dann mein Auto ab,da wir ja auch Leben müssen.

Nun zu dem Problem, da ich nun kein Auto mehr habe und dementsprechend auch kein Geld um jedes 2. WE 600km zu fahren, teilte ich ihm dieses mit (nach absprache mit meinem Anwalt ) . Es drehte sich nun um 3 Termine,wo er sie abgeholt hat. Ich verweigere ihm nicht das Umgangsrecht!!!

Heute bekam ich einen Brief vom Amtsgericht, seine Anwältin klagt mich an, ich hätte Zuwiderhandlung gegen meine Verpflichtung gehandelt, darauf ein Ordnungsgeld oder Haft.

Ich hoffe,ihr könnt mir helfen, ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Das Ordnungsgeld kann ich nicht bezahlen. (25.000€)

Und nochmals, ich weiß das meine Tochter ihren Vater braucht und würde ihm das Umgangsrecht niemals verbieten!!

Lg Mausili


von guest-12308.04.2010 14:44:33 am 17.03.2010 15:13
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>Umgangsrecht
Wie wäre es denn mit zurück ziehen? Nein, mal ernsthaft: Wenn Sie sich auf so einen Deal eingelassen haben, sind Sie auch erst einmal verpflichtet, ihn einzuhalten. War dem Gericht bei Ihrem Wegzug denn schon bekannt, daß Sie vorhaben, jeweils die halbe Strecke zu fahren? Dann fällt es ja auch leichter, einem Umzug zuzustimmen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"


von Bewährungshelfer am 17.03.2010 15:59
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>Umgangsrecht
Das ist richtig, aber das der Vater mir den Unterhalt nicht zahlt und er dem "Deal" dann auch nicht nachkommt ist scheinbar egal.
Natürlich war das dem Gericht bekannt,die haben mir doch die Erlaubniss dazu gegeben. Umziehen kommt nicht in Frage, meine Tochter hat hier ein gefetigtes Umfeld,kika, nachmittags Aktivitäten und vorallem eine Familie die hinter ihr steht.

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von guest-12308.04.2010 14:44:33 am 17.03.2010 16:06
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Umgangsrecht
Dann müßten Sie bei Gericht beantragen, daß der Beschluß hinsichtlich der Umgangsregelung geändert wird und dies eben mit den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen begründen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"


von Bewährungshelfer am 17.03.2010 16:08
Status: Unsterblich (1966 Beiträge)
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>Umgangsrecht
Hallo Mausili,

was genau stand in dem Schreiben?
Wenn jemand gegen einen Umgangsbeschluß verstößt, wird in der Regel erst für "weitere" Verstöße ein sogenanntes "Zwangsgeld" angedroht. Man kann dies nicht nachträglich fordern.

Da Du dich dazu bereit erklärt has, die halbe Strecke zu übernehmen mußt Du dich daran natürlich auch halten.
Was man versuchen könnte ist, das der Vater den einem Umgang das Kind holt und bringt (komplett) und das nächste Wocheende Du es dem Vater bringst und wieder abholst. Die Kosten dürften sich somit aufheben. Du könntest aber dann auf ein billigeres Bahnticket zurück greifen ...
Geht aber auch der eine holt das Kind und der andere bringt es es.
Die Bahn macht immer noch Werbung für ihre 29,00 €-Tickets.

Grüße

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von Jumpel am 17.03.2010 16:11
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>Umgangsrecht
Über ein Bahnticket habe ich auch schon nachgedacht, ABER ich brauch von mir bis zur hälfte 4einhalb stunden, und sie könnte kein Mittagsschlaf machen, in wiefern soll das denn dann möglich sein. Wenn sie 4 oder 5 wäre,ok aber sie ist gerade 2 Jahre geworden.

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von guest-12308.04.2010 14:44:33 am 17.03.2010 16:27
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>Umgangsrecht
Na, mal Hand aufs Herz: DAS ist doch ne Ausrede, oder? Wenn Kinder es brauchen, dann schlafen die schließlich problemlos überall. Und im Zug isses allemale bequem


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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"


von Bewährungshelfer am 17.03.2010 17:20
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>Umgangsrecht
Nein ne Ausrede wäre wenn ich sage, ich muss arbeiten ;-).
Ich werd sicher nicht die böse Mama sein,die sie nicht schlafen lässt. ich muss mit der regionalbahn 7 mal umsteigen und 2 mal Bus. Da ist das schlafproblem keine Ausrede. Wenn wir 4einhalb Stunden durchfahren könnten, dann wäre das Problem gelöst.

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von guest-12308.04.2010 14:44:33 am 17.03.2010 17:48
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>Umgangsrecht
Hallo,

quote:
Das ist richtig, aber das der Vater mir den Unterhalt nicht zahlt

Wovon denn, um Himmels Willen?
Das war doch klar, dass die Steuerklasse nicht ewig bei drei bleibt und dein Unterhalt weniger wird.

Ich schließe mich meinem Vorredner an: Zieh zurück.
Warum bist du denn eigentlich weggezogen?

quote:
Nein ne Ausrede wäre wenn ich sage, ich muss arbeiten ;-).

Eine Alternative wär das allemal.

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 17.03.2010 20:28


von Loddar am 17.03.2010 20:26
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>Umgangsrecht
Wie kommt man denn dazu ein Ordnungsgeld von 25.000€ zu veranschlagen????

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von guest-12323.08.2010 12:19:22 am 17.03.2010 20:34
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>Umgangsrecht
Hallo allerseits,

die Frage nach dem Ordnungsgeld und was genau im Antrag der Anwältin steht hat Mausili nicht beantwortet.

Ich habe in meiner Umgangsregelung eine "Zwangsgeldandrohung" in der ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 € angedroht wird, wenn man sich nicht an die Umgangsvereinbarung hält.
In der Regel ist es wohl so, daß erst nach weiteren Verstößen ein Zwangsgeld festgesetzt wird "Zwangsgeldfestsetzung", wieder vom Gericht und erst dann zahlt man wenn man sich nicht an die Vereinbarung halten möchte.

Ich vermute mal das hier die Anwältin erst einmal schnell vor brechen wollte und mit Kanonen auf Spatzen schießt. Was natürlich so auch nicht vom Gericht akzeptiert wird, da es eine falsche Antragstellung sein dürfte.


Grüße

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""


von Jumpel am 18.03.2010 07:35
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