Umgangsrecht
Hallo! Ich hoffe,dass mir hier jemand vielleicht ein wenig helfen kann.
Alos meine Situation ist folgende, ich lebe in
Scheidung von dem Kindsvater. Unser gemeinsames Kind ist 2 Jahre alt. Nach der
Trennung bin ich knapp 300km (mit richterlichem Beschluss ) weg gezogen.
Es gab eine Umgangsregelung die besagte, das jeder die Hälfte zu fahren hat,auser bei schlechtem Wetter,Erkrankung usw.
Zu dieser Zeit bekam ich von dem Vater 900€ Unterhalt. (für Kind und mich)
Anfang des Jahres ging er in eine andere Steuerklasse und ich bekomme somit nur noch 500 ( Miete von 200€
Nebenkosten von 140€ gehen auch vom
Unterhalt ab,beziehe keine Staatlichen Gelder).
Anfang des Jahres gab ich dann mein Auto ab,da wir ja auch Leben müssen.
Nun zu dem Problem, da ich nun kein Auto mehr habe und dementsprechend auch kein Geld um jedes 2. WE 600km zu fahren, teilte ich ihm dieses mit (nach absprache mit meinem Anwalt ) . Es drehte sich nun um 3 Termine,wo er sie abgeholt hat. Ich verweigere ihm nicht das Umgangsrecht!!!
Heute bekam ich einen Brief vom Amtsgericht, seine Anwältin klagt mich an, ich hätte Zuwiderhandlung gegen meine Verpflichtung gehandelt, darauf ein Ordnungsgeld oder Haft.
Ich hoffe,ihr könnt mir helfen, ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Das Ordnungsgeld kann ich nicht bezahlen. (25.000€)
Und nochmals, ich weiß das meine Tochter ihren Vater braucht und würde ihm das Umgangsrecht niemals verbieten!!
Lg Mausili
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>Umgangsrecht
Hallo Mausili,
was genau stand in dem Schreiben?
Wenn jemand gegen einen Umgangsbeschluß verstößt, wird in der Regel erst für "weitere" Verstöße ein sogenanntes "Zwangsgeld" angedroht. Man kann dies nicht nachträglich fordern.
Da Du dich dazu bereit erklärt has, die halbe Strecke zu übernehmen mußt Du dich daran natürlich auch halten.
Was man versuchen könnte ist, das der Vater den einem Umgang das Kind holt und bringt (komplett) und das nächste Wocheende Du es dem Vater bringst und wieder abholst. Die Kosten dürften sich somit aufheben. Du könntest aber dann auf ein billigeres Bahnticket zurück greifen ...
Geht aber auch der eine holt das Kind und der andere bringt es es.
Die Bahn macht immer noch Werbung für ihre 29,00 €-Tickets.
Grüße
-----------------
""
von Jumpel am 17.03.2010 16:11
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>Umgangsrecht
Hallo,
quote:
Das ist richtig, aber das der Vater mir den Unterhalt nicht zahlt
Wovon denn, um Himmels Willen?
Das war doch klar, dass die Steuerklasse nicht ewig bei drei bleibt und dein
Unterhalt weniger wird.
Ich schließe mich meinem Vorredner an: Zieh zurück.
Warum bist du denn eigentlich weggezogen?
quote:
Nein ne Ausrede wäre wenn ich sage, ich muss arbeiten ;-).
Eine Alternative wär das allemal.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 17.03.2010 20:28
von Loddar am 17.03.2010 20:26
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>Umgangsrecht
Hallo allerseits,
die Frage nach dem Ordnungsgeld und was genau im Antrag der Anwältin steht hat Mausili nicht beantwortet.
Ich habe in meiner Umgangsregelung eine "Zwangsgeldandrohung" in der ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 € angedroht wird, wenn man sich nicht an die Umgangsvereinbarung hält.
In der Regel ist es wohl so, daß erst nach weiteren Verstößen ein Zwangsgeld festgesetzt wird "Zwangsgeldfestsetzung", wieder vom Gericht und erst dann zahlt man wenn man sich nicht an die Vereinbarung halten möchte.
Ich vermute mal das hier die Anwältin erst einmal schnell vor brechen wollte und mit Kanonen auf Spatzen schießt. Was natürlich so auch nicht vom Gericht akzeptiert wird, da es eine falsche Antragstellung sein dürfte.
Grüße
-----------------
""
von Jumpel am 18.03.2010 07:35
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