Umgangsrecht: Mutter muss Kind zum Vater bringen

18. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht: Mutter muss Kind zum Vater bringen

Hallo,
Mein Sohn hat in regelmäßigen Abständen Umgang zum Kindesvater. Da das nicht reibungslos funktioniert hat, da er nicht mehr dorthin wollte, habe ich in einem Vergleich zugestimmt, mein Kind dorthin zu bringen. Ich dachte, dass es ein Versuch ist und der Kindesvater wieder einen guten Kontakt zu seinem Kind aufbauen kann und ihn dann wieder abholen kommt.
Jetzt ist der Punkt gekommen, an dem ich meinen Sohn nicht mehr bringen kann, da ich hochschwanger bin und mich auch demnächst einer Operation unterziehen muss, weshalb ich nicht mehr in der Lage sein werde ihn zu fahren. Der Kindesvater weigert sich jedoch partout sein Kind abzuholen.
Vor Gericht habe ich meine Situation dem Richter geschildert. Dieser hat jedoch nur lachend bemerkt, dass diese Situation vor Gericht ja dann auch zu stressig für mich wäre und dass es ja schon Stress für mich wäre, wenn mein Kind schreit, dass es etwas nicht will.
Ich bin derart empört über das Verhalten dieses Richters! Ich habe damals aus Gutmütigkeit meinem Kind gegenüber diesem Vergleich zugestimmt, damit der Kindesvater wieder einen engeren Kontakt zu seinem Kind aufbauen kann, und jetzt wird mir ein Strick daraus gedreht. Auch hat der Kindesvater vor Gericht gesagt, dass er das Kind zwar abholen kann, da er Zeit und auch die Möglichkeiten hat, er es aber nicht machen wird.
Ich bin von unserem Rechtsstaat wirklich dermaßen enttäuscht.
Welche Schritte kann man in diesem Fall noch einleiten?
Er hat niemanden um den er sich kümmern muss und könnte die Fahrten locker erledigen, wie er mehrfach vor Gericht bestätigt hat.
Hinzu kommt jetzt noch, dass der kindesvater umgezogen ist und die ursprüngliche Fahrtzeit nun 4 Mal so lange ist wie vorher.
Hat man irgendwie noch Chancen diesen Vergleich abzuändern, da wir es schon einmal versucht hatten und gescheitert sind.

Vielen Dank für eure Ratschläge

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23 Antworten
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#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ich habe den Einddruck, dass der geschilderte Ablauf nicht allen Tatsachen entspricht.

Der zum Umgang berechtigte muss das Kind selbst holen und bringen. Warum war der damalige Vergleich notwendig, warum ist das vor Gericht gelandet?

Über welchen Zeitraum hast du das Kind zum Vater gebracht und wie weit ist der Weg?
In welchem SS-Monat bist du denn?


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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Zum einen haben wir hier das Regel/Ausnahmeprinzip. Also, in der Regel muss der Umgangsberechtigte eben für den Transport sorgen. Aber, es gibt auch eine Reihe von Ausnahmen. Wir haben hier kein zwingendes Recht, an welchem man nicht vorbei kommt. Hier ist nun aus was für Gründen auch immer ein Vergleich geschlossen worden, also bei ungewisser Sach- und Rechtslage wurde eine Einigung erzielt. Die Frage, die sich jetzt stellt ist, wie lange so ein Vergleich Bestand hat. Hier ist wohl keine Befristung drinne, und es ist nach meiner Erfahrung immer schwieriger, von einem Vergleich wieder los zu kommen als von einer Gerichtsentscheidung. Denn man ist ja freiwillig eine Verpflichtung eingegangen.

Auf der anderen Seite geht das Leben natürlich weiter. Das merken wir ganz besonders bei den Umgangsregelungen. Die Bedürfnisse der Kids ändern sich im Laufe der Jahre, der Junior spielt in einem Verein Fußball am Wochenende, die ersten gaaaanz großen Lieben kommen, u.s.w. Es muss also überprüft und gegebenenfalls auch abgeändert werden.

So, jetzt zum Transport. Schwangerschaft ist keine Krankheit. Und, der Transport ist ja keine Sache, die nur höchstpersönlich durchzuführen ist. Man hat sich zu etwas verpflichtet, wahrscheinlich ohne die Folgen zu überdenken. Das ist diese Seite. Und - man fragt sich natürlich auch, wie "alt" dieser Vergleich ist. Wenn einige Jahre, dann könnte man in der Tat über eine andere Lösung nachdenken. Aber, dafür ist ja hier nichts vorgetragen. Und ein schreiendes Kind, das war noch nie ein Argument. Kinder schreien, wenn sie in den Kindergarten müssen, andere, wenn sie dort abgeholt werden, meiner schrie immer, wenn ich zur Arbeit fuhr (genauso lange bis ich ihn nicht mehr hörte) u.s.w.

Die Argumentation man sei schwanger, das Kind würde schreien, die ist in der Tat dünne und reicht für die Abänderung des Vergleichs nicht aus.

wirdwerden

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#3
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Der damalige Vergleich wurde so geschlossen, da mein Sohn nicht mehr zu seinem Vater wollte und sich komplett verweigert hat. Was aber an der interessenlosigkeit des kindesvaters gelegen hat. Deswegen wurde entschieden, dass wir ihn bringen, damit die "Signalwirkung" beim Bringen von meiner Seite für das Kind zu erkennen ist. Ich habe mich auch dazu bereit erklärt, weil ich dachte, dass es nur solange geht bis es wieder zwischen den beiden funktioniert und ich den Umgang zum Vater für einen Sohn sehr wichtig finde.
Ich habe ihn jetzt seit einem Jahr dorthin gebracht. Und die Strecke hat sich von ursprünglich 10 Min auf 40 Min erweitert. Ich finde es einfach absurd. Er möchte seinen Sohn sehen, also soll er ihn auch abholen! Es kann jawohl nicht sein, dass man sich in dem Glauben daran, dass es nur für den Zeitraum der Besserung so läuft, dazu verpflichtet das Kind zu bringen und man jetzt auf unbestimmte Zeit daran gebunden ist.
Ich kenne keinen ähnlichen Fall...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Amelie, warum hast Du dann den Vergleich geschlossen? Und der ist ja noch ganz frisch. Ein Jahr, das ist lächerlich wenig.

wirdwerden

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#5
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil der kindesvater wollte, dass mein Sohn dort übernachtet, das aber nicht geklappt hat, da sich das Kind jedes Mal geweigert hat und nach Hause wollte. Er hatte das Übernachtungsrecht, aber das Kind wollte nicht. Er sollte eigentlich freitags das Kind abholen und Samstag Abend zurückbringen. Da das aber nicht geklappt hat, sollten wir ihn Samstag bringen, damit die "Signalwirkung" da ist. Jedoch ist das mit der Übernachtung gescheitert, aber unser bringdienst bleibt bestehen, da der Vater sich weigert das Kind zu holen und es im Vergleich so vereinbart wurde. wir waren sogar schon zwei mal vor Gericht deswegen, aber konnten nichts erreichen.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Gerade mal ein Jahr alt, da wird sich vorerst nichts ändern.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Und die Tatsache, dass der kindesvater umgezogen ist? Wieso sollten wir diese Strecke zurücklegen, damit er seinen Sohn sehen kann?! Da muss man doch was machen können.
Ich finde das alles so extrem unfair. Man macht etwas aus Gutmütigkeit und wird dafür bestraft.
Das kann einfach nicht sein!

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#8
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Hallo,
wichtig ist der genaue Wortlaut des Vergleichs.
Sollten sich die Rahmenbedingungen geändert haben, diese im Vergleich aber genannt sein, wie z.B. die Adresse des Vaters, kann man was machen.

Zitat:
Hinzu kommt jetzt noch, dass der kindesvater umgezogen ist und die ursprüngliche Fahrtzeit nun 4 Mal so lange ist wie vorher.

Da könnte man evtl. ansetzen. Ja, Schwangerschaft ist keine Krankheit aber in naher Zukunft ist da ein Säugling, den man ungern unnötig durch die Gegend schippert.
Also: Steht die z.B. die Adresse des KVs im Vergleich? Steht etwas über die Entfernung drin?
Die Begründung "Signalwirkung" ist nachvollziehbar, bei einer Entfernung von ein paar Minuten auch ok, bei der Erhöhung der Entfernung um ein Vielfaches aber auch durchaus neu verhandelbar.
gaestin

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#9
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht nur drin, dass ich verpflichtet bin meinen Sohn zu den Umgangsterminen zu bringen. Ist an keine andere Bedingung geknüpft :(
Ja das mit Signalwirkung hat sich ja aber erledigt. Das Verhältnis ist ja wieder gefestigt. Daher kann er ihn ja wieder abholen kommen. Aber er weigert sich völlig. Auch vor Gericht stellt er sich komplett quer. Ich versteh das alles nicht. Braucht sich keiner mehr wundern, wenn man nichts mehr aus gutem Wille heraus macht.

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#10
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Sorry, aber das Ganze ist doch schwachsinn.

Fakt ist, dass du einfach keine Lust hast dein Kind zum Vater zu bringen, obwohl eine Einigung erst vor einem Jahr erzielt wurde.

Fakt ist, dass du dir einfach keine Gedanken über mögliche Konsequenzen gezogen hast. Eben z. B. auch ein Umzug des Vater.

Und weil es dir plötzlich nicht mehr gefällt, soll sich alles ändern...Das hat nichts mit unfair zu tun. Wenn man sich für etwas verpflichtet, sollte man grundsätzlich über mögliche Konsequenzen nachdenken.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ja aber mit der Signalwirkung steht doch nichts im Vergleich. Das ist das Problem. Und ein Jahr ist einfach zu kurz, als dass man von der wesentlichen Veränderung der Umstände sprechen könnte.

wirdwerden

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#12
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe mich dazu verpflichtet meinen Sohn zu bringen, da der Umgang sonst nicht hätte stattfinden können, da dem kindesvater sein Umgang total egal gewesen ist!
Und ich denke einfach dass ein Junge den Umgang zu seinem Vater braucht.
Und ja ich habe den Fehler gemacht, zuzustimmen meinen Sohn dorthin zubringen, aber hätte ich das nicht gemacht, hätte Wahrscheinlich bis heute kein Umgangstermin stattgefunden.
Und ja ich finde, dass er ihn wieder holen sollte, da der ausschlaggebende Grund die Signalwirkung für das Kind war.
Und das ist ja nun alles gegeben!
Er will das Kind aber unter keinen Umständen holen, obwohl er die zeitlichen Kapazitäten hat.
Und ja so etwas finde ich nicht fair!
Ich habe alles dafür getan, dass das Verhältnis zwischen Vater und Sohn wieder gut wird, obwohl von Seiten des kindesvaters nichts kam!
Und jetzt wird einem daraus ein Strick gedreht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Dir wird aus nichts ein Strick gedreht. Du hast einen Vergleich geschlossen, den Du so hättest nicht schließen müssen. Das ist das Problem.

wirdwerden

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Amelie1984):
Ich bin derart empört über das Verhalten dieses Richters!
Ich nicht, ich bin da voll auf dessen Seite. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Meine Frau hatte damals, als sie schwanger war, noch 4 Wochen vor der Entbindung die Führerschein Prüfung bestanden. Wenn du ja bereits "hochschwanger" (9.Monat???) bist, dann ist das aber ja auch bald vorbei. Eine OP ist meist ja auch nur ein sehr kurzzeitiger Eingriff. Nach der Entbindung und der OP sollte dann ja alles wieder im Lot sein.
Du hast dem Vergleich zugestimmt, an diesen hast du dich zu halten.

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ micbu: ich verstehe die Mutter. Wirklich. Nur, es macht doch keinen Sinn, darüber nachzudenken, was wenn wäre. Sie hat einen Vergleich abgeschlossen. Hätte sie nicht machen müssen. Sie trägt hier gar nichts darüber vor, dass sich irgendwas so gravierend geändert hätte, dass der Vergleich abgeändert werden müsste. Ich sehe einfach keinen Ansatzpunkt.

wirdwerden

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#16
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber genau das ist doch der Punkt. Es hat sich etwas gravierend geändert und zwar die Tatsache, dass der Umgang wieder funktioniert.
Ich habe den Vergleich damals so aufgefasst, dass wir meinen Sohn so lange wieder bringen, bis es funktioniert.
Eigentlich war ja im Anschluss daran geplant, dass er ihn freitags abholt und dann samstags abends erst wieder bringt. Aber da das weggefallen ist, da mein Sohn dort nicht übernachten möchte, ist der Teil mit dem bringen von uns geblieben. Obwohl das ursprünglich nur dafür gedacht war die Zeit zu überbrücken bis die Übernachtung funktioniert.

Naja wenn man da wirklich nichts mehr dran ändern kann, weiß ich nun, dass ich in Zukunft nie wieder auch nur ein bisschen Entgegenkommen werde. Und zu meiner Schwangerschaft ist zu sagen, dass es eine problemschwangerschaft ist, die ich auch von meinem Arzt attestiert bekommen habe! Aber darum geht es mir ja nicht einmal.
Wenn er jetzt beispielsweise von Berlin nach München gezogen wäre, hätte ich ihn dann auch bringen müssen?!
Ich versteh das alles echt nicht mehr.
Ich bin kein Jurist, der sich mit vergleichen und solchen Dingen auskennt..
wenn es andersrum wäre, würde ich meinen Sohn jedes Mal abholen um ihn zu sehen. Aber er lässt lieber einen umgangstermin ausfallen bevor er ihn holen kommen würde.

Dennoch danke für eure Beiträge. Werde es mir zu Herzen nehmen..

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Du hättest das, was Dir wichtig ist, eben in den Vergleich einbringen müssen. Dazu muss man kein Jurist sein, um das anzuregen. Wirklich nicht. Und, wenn der Vergleich so mager ist, vom Inhalt, dann kannst Du das Kind ja auch durch eine dritte Person transportieren lassen. Es scheint keinen Anspruch auf höchstpersönlichen Transport zu geben. Und Berlin oder München, auch da gibt es gefestigte Rechtsprechung. Dann müsstest Du das Kind bis zum nächsten Flughafen oder zur nächsten Bahnstation bringen, von der dann ein betreuter Transport möglich ist.

Aber Du widersprichst Dir ja auch. Einerseits willst Du das Kind nicht bringen, weil es weint, andererseits sagst Du, der Umgang funktioniert? Wie alt ist eigentlich das Kind?

wirdwerden

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#18
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Amelie1984):
Ja aber genau das ist doch der Punkt. Es hat sich etwas gravierend geändert und zwar die Tatsache, dass der Umgang wieder funktioniert.
Dir fällt aber schon auf, dass du in deinem ersten Post nichts davon geschrieben hast? Die Forenteilnehmer hier sind nun mal keine Hellseher.
Was steht denn im Vergleich? Ist er evtl. befristet? Sonst noch etwas das wichtig sein könnte?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hä? Nein mein Sohn weint nicht. Der Richter hatte sich nur über mich lustig gemacht und das als Floskel einfach so gesagt.
Der Umgang funktioniert wieder einwandfrei. Es war nur damals das Problem, dass der kindesvater eine Übernachtung erzwingen wollte, aber mein Sohn nicht dort schlafen wollte. Und sich dann komplett verweigert hat. Und nicht mehr dorthin wollte. Deswegen hatten wir die Regelung getroffen.
Mein Sohn ist 5 Jahre alt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

micbu, der Umgang funktioniert ja eben nicht, wenn das Kind laufend schreit.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein der Vergleich ist nicht befristet und nichts.
Der Richter hat in einer Verhandlung nur beschlossen, dass ich das Kind weiterhin bringen muss, da der kindesvater sich weigert seinen Sohn abzuholen.
In dem Verfahren davor wurde der kindesvater sogar vom Richter in der Verhandlung angeschrien, warum er seinen Sohn nicht abholt. Aber er verweigert das total.
Dagegen könne man nichts machen hieß es dann im nächsten verfahren.

Vielleicht habe ich mich anfänglich undeutlich ausgedrückt, was mir sehr leid tut, aber Ich wollte jetzt nur wissen, ob man eben doch etwas machen kann, da er umgezogen ist und das mit der Signalwirkung hinfällig geworden ist.
Aber ich sehe schon an den Kommentaren hier, dass man da eher nichts machen kann und ich mir Das Geld für Gericht, Anwalt usw. Sparen kann..

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Amelie1984):
.....ob man eben doch etwas machen kann, da er umgezogen ist.....
Na wenn du dem Richter auch immer nur kleine Teile erzählt hast, dann ist es nicht verwunderlich wie er reagiert hat. So nach und nach kommen ja immer noch mehr "Kleinigkeiten" von dir die von Bedeutung sein können.


Zitat (von Amelie1984):
Aber ich sehe schon an den Kommentaren hier, dass man da eher nichts machen kann...
Naja, wenn es bereits ein Urteil gibt, dass alles so bleibt........
Ich sehe da jetzt nicht wirklich einen Angriffspunkt.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Amelie1984
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok dennoch vielen Dank für die zahlreichen Antworten

0x Hilfreiche Antwort

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