Umgangsrecht - Bringen und Abholen bei Bekannten?

3. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
ILoveYou
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht - Bringen und Abholen bei Bekannten?

Liebe 123recht Community,

meine sechsjährige Tochter sehe ich derzeit wöchentlich einen Tag am Wochenende, mit Übernachtung. (z.B. von Samstag 11 Uhr morgens bis 11 Uhr des Folgetages, oder Freitag 16 Uhr bis Samstag 18 Uhr). Das Kind lebt bei der Kindesmutter. In letzter Zeit kommt es des öfteren vor, dass ich gebeten werde, meine Tochter bei einer Freundin, Schwester etc. abzuholen, da sie sehr häufig unter der Woche bei anderen übernachtet und nicht zu Hause. (Das ist leider ein anderes Problem, dass sie so viel hin und hergereicht wird.).

Meine Frage: Muss ich das Kind dort abholen, wo man es mir sagt? Ich frage, weil dies für mich teilweise schon eine emotionale Belastung ist, da die Kindesmutter hier hauptsächlich ihre Freundinnen und Familie involviert, bei denen ich die Tochter abhole. Ich fände es konfliktfreier, wenn es sich jeweils von eigener Haustür zu Haustür abspielt.

Entfernungen sind alles kein Thema. In einem anderen Forenbeitrag las ich über die Möglichkeit, dass nicht nur der Umgangsberechtigte sich um Bringen und Abholen kümmert. Hier strebe ich auch an, dass beide Elternteile das Abholen übernehmen.

Vielen Dank!

-- Editier von ILoveYou am 03.05.2017 15:04

-- Editier von ILoveYou am 03.05.2017 15:09

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Meinst Du, es ist kindgerechter, wenn das Kind beispielsweise am Freitag um 14.00 Uhr ihr Spiel mit der Freundin unterbrechen muss, nach Hause transportiert wird, dann wartet, bis der Papa kommt?

wirdwerden

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#2
 Von 
ILoveYou
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

ich muss meinen Beitrag etwas editieren, meine Frage kommt nicht deutlich genug raus. Ich meine lediglich das Abholen bei Familienangehörigen / Freunden wenn meine Tochter dort übernachtet. Also z.B. morgens um 11 Uhr. Das Kind wird hier nicht frühzeitig herausgerissen. Entfernungen spielen keine Rolle. Es geht um die emotionale Belastung, die dadurch entsteht. Ich denke, das muss ich nicht vertiefen, leider gibt es Konstellationen, wo Familie zusammenhält und man als böser Aussenseiter dasteht. Solche Situationen möchte ich vermeiden, auch zum Wohle des Kindes, den Vater hier als Aussenseiter wahrzunehmen, der womöglich mit erhobenen Augenbrauen beäugt wird.

Gruß,
ILY

PS: Editieren des Erstbeitrages nicht mehr möglich, nachdem Antwort erfolgt ist.


-- Editiert von ILoveYou am 03.05.2017 15:27

-- Editiert von ILoveYou am 03.05.2017 15:33

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zunächst hatte ich den gleichen Gedanken wie wirdwerden: Das Kind wird noch zusätzlich einmal mehr "rumgekarrt", wenn es bei der Abholung in der Wohnung der Mutter sein muss und vorher bei der Tante o. ä..

Zitat:
Das Kind wird hier nicht frühzeitig herausgerissen. Entfernungen spielen keine Rolle
.

Gut, dann nicht morgens früh um 7 Uhr, aber um z. B. 10 Uhr und Entfernungen spielen vllt. in Kilometern keine Rolle, aber für das Kind ist es immer Aufwand. Morgens von der Mutter zur Oma, dann von der Oma zur Mutter und wieder von der Mutter zum Vater? Erspare ihm einmal rein/raus aus dem Auto.

Zitat:
Es geht um die emotionale Belastung, die dadurch entsteht.


Wessen emotionale Belastung?
Deine? Die sollte hinter dem Kindeswohl stehen.
Die des Kindes? Ja, aber nur dann, wenn es die Animositäten dieser Begegnungen zwischen den Erwachsenen zu sehr mitbekommt, weil die sie nicht unterdrücken können.

Die Erwachsenen sollten alles tun, damit die (emotionale) Belastung für das Kind so gering wie möglich ist. Trennung verkraften Kinder dann am besten, wenn sie zumindest den Eindruck haben könne, dass sich alle trotzdem noch "lieb haben". Dein Kind wird dir sehr dankbar sein, wenn du hier der Klügere bist, der nachgibt.

Und rein rechtlich: Nein, es gibt keine Vorschrift, dass ein Kind vom Umgangsberechtigten immer im Zuhause abholbar sein muss! Die Entfernungen sind ja hier lt. deiner Angaben kein Thema.



-- Editiert von HeHe am 03.05.2017 17:17

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ILoveYou
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das dachte ich mir. Danke für deine Antwort. Die emotionale Belastung ist objektiv betrachtet meine, und weniger die des Kindes. Ich für meinen Teil lasse mir vor ihr nichts anmerken. Es ist halt ein Dilemma, auf diese Art regelmäßig vorgeführt und hin und her gescheucht zu werden. O. k., auf die Zähne beißen und durch. Provokationen ignorieren und warten, bis das Kind älter ist.

-- Editiert von ILoveYou am 03.05.2017 17:39

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Das ist auf lange Sicht die beste Taktik - das Kind hat einen guten Vater!

Wenn die Gegenseite merkt, dass du dich von deren Finten nicht beeindrucken lässt, hört das Herumscheuchen evtl. auch auf.

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