Umgang mit meinem Kind verweigert

8. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)
Umgang mit meinem Kind verweigert

Hallo erstmal,
ich habe seit Mai 2015 eine kleine Tochter mit meiner ex Freundin. Wir sind nicht verheiratet und wohnen auch nicht mehr zusammen.
Im April werde ich dann in die nöhe von ihr ziehen ca. 30min entfernt.

Da ich im April erneut Vater werde und ich ihr das auch gesagt habe, meint sie nur, dass ich mit meinem Kind dann genug zu tun habe und meine Tochter nur nch mehr Arbeit macht und das möchte ich dir ersparen.
Das letzte mal als ich sie gesehen habe (Dezember 2015) wollte ich mit Ihr draußen spazieren fahren und meine ex meinte nur zu mir, "ja momentan fremdelt sie sehr und ich möchte Sie nicht mit dir alleine lassen, da sie zur Zeit total mama fixiert ist"

Ich liebe meine Tochter über alles.. Aber habe Sie leider nur 2x gesehen. Wohne aktuell noch 750km von Ihr entfernt im Süden Deutschlands.
Ich durfte sie beim zweiten Besuch nicht einmal aufm arm nehmen oder sonst was. Das erste mal als sie 2 Monate alt gewesen ist, war das absolut kein problem.

Habe die Vaterschaft im Jui 2015 beim Jugendamt anerkannt und mir wurde gesagt, dass wenn wir uns nicht einigen können, dass ich dann das umgangsrecht bekommen könnte.

Ich darf meine Tochter zwar sehen, aber mehr auch nicht. Sobald sie zu mir hin gekrabbelt kommt, wird sie wieder von der Mutter zurück gezogen und dann gefüttert bis sie einschläft.
Irgendwie hab ich das Gefühl, das ich nur geduldet werde weil ich der biologische Vater bin.
Durch Zufall habe ich erfahren, dass es am besten währe, wenn sch meine Tochter dann an ihren zukünftigen Partner gewöhnt und ihn dann als Vater ansieht. unglaublich aber traurigerweise is das die warheit

was kann ich in so einer Situation nun am besten tun? Ist es noch möglich nach all den Monaten noch irgendwie was zu unternehmen?

Brauche dringend Hilfe.

Vielen Dank schonmal im Voraus.
Gruß Björn Igbinigie

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15 Antworten
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#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Natürlich ist es noch nicht zu spät! Und bei 750km Entfernung war es ja auch schwierig, irgendwas zu erreichen. Aber für die Zukunft:
Nehmen Sie Kontakt zum Jugendamt auf. Das kann Ihnen helfen, regelmäßigen Umgang durchzusetzen.

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#2
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Muss ich das umgangsrecht nicht beim Familien Gericht enklagen? Ja die 750km sind ja ab April ncht mehr. Da ich wieder hoch in den Norden ziehen werde.

Also Sie meinen, dass ich eher zum jugendamt gehen soll, anstatt zum familiengericht? Immerhin verweigert sie mir nicht meiner Tochter zu sehen, aber der Umgang mit ihr wird mir nicht gewährt. In ihren Augen sieht das kind mich noch als fremde Person an. is ja auch verständlich wenn ich ie erst zwei mal gesehen habe.

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

April ist ja nicht mehr weit hin. Ich würde die Zeit nutzen, mit Hilfe des Jugendamtes (das im hohen Norden ist dann zuständig) eine belastbare Umgangsregelung zu finden. Bei so kleinen Kindern ist mehrfach die Woche kurz angesagt, die Länge wird dann so nach und nach ausgebaut, bis es zum regelmässigen Umgang auch über das ganze Wochenende bei Dir kommt.

wirdwerden

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#4
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo wirwerden,

denkst du ich sollte erstmal zum jugendamt im norden gehen? Ist hierfür nicht ein Rechtsanwalt für familienrecht verantwortlich? Eine Verweigerung meine Tochter nicht sehen zu dürfen, besteht hier ja nicht. Also was kann da ein Anwalt dann groß machen?
Mr wurde gesagt dass jeder Vater von anfang am das umgangsrecht automatisch hat.
Das Jugendamt, hier wo ich zur zeit wohne, hat mir gesagt, dass ich mich nur an die wenden kann wenn meine ex Freundin und ich mich einigen können um da eine Regelung zu finden.

Was mich halt echt verwundert ist, dass ich meine Tochter sehen darf aber der Umgang mit ihr wird mir verweigert, weil ich ja sozusagen laut Mutter eine fremde Person bin. Aber wie soll das denn funktionieren, wenn die kleine so nicht mal an mich gewöhnen kann.

Ich glaube auch nicht, dass sich meine ex auf eine angemessene umgangsregelung einlässt. durfte die kleine beim letzten Besuch (Dezember 2015) nicht mal auf den Arm nehmen. Das erste mal im Juli als sie 2 Monate alt gewesen ist, war das kein problem, da sie das nich so direkt mit bekommen hat.

Ich weiß jetz nicht, ob ich zum jugendamt gehen oder ein Anwalt familienrecht aufsuchen soll.

Gruß Björn Igbinigie

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Also:

- du siehst deine Tochter 2mal in 7 Monaten und wunderst dich, das deine Tochter dich als fremde Person sieht.

- du sagst du bekommst keinen Umgang, gleichzeitig hast du dich aber mit Mutter und Kind getroffen (Das ist ja schon der Umgang, wie der dann ausgestaltet ist, ist ja eine ganz andere Frage).

- du sagst einerseits, das Jugendamt hätte gesagt, du bekommst Umgangsrecht, wenn ihr euch nicht einigen könnt, nachher behauptest du wieder, das Jugendamt würde nur helfen,wenn ihr euch einigen könnt.

Was willst du denn überhaupt???

Ein Anwalt kann dir in der Tat momentan noch nicht wirklich helfen. Weil zum einen sehe ich keinerlei Ansatz, das du deinen Umgang auch nur annähernd in einem Umfang wahrnehmen willst/kannst, das er für das Kind als solcher wahrgenommen wird. Zum anderen schreibst du auch nichts von Vorschlägen/Verhandlungen, wie du den Umgang in Zukunft gestalten willst.
Ein begleiteter Umgang ist in dem Alter sicherlich noch im Bereich des Normalen, insbesondere wenn die Anzahl an 2 Daumen abzählbar ist.

Also wende dich an das zuständige Jugendamt (das ist da, wo das Kind wohnt), wenn du dich nicht mit der Mutter einigen kannst.

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#6
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo erstmal

ich glaube du hast da was missverstanden.
Weißt du wenn ich mein Kind sehe, dann darf ich Sie nur sehen, weder auf den Arm nehmen noch sonst was. Meine ex meint dass sie es nicht mehr so machen kann wie mot 2 monaten.
Klar sieht sie mich als femde person, dass bestreite ich auch nicht.
Ich möchte gerne dass alle 14 tage ich meine Tochter für ein Wochenende dann bei mir habe.
Mir wurde gesagt, dass wenn wir uns einigen können währe dann das Jugendamt für alles weitere verantwortlich.
Sollten wir uns uneinig sein dann muss ich mir ein Anwalt suchen.

Da sie mir aber den Umgang mit ihr verweigert und ich meine tochter nur sehen darf denk ich, dass ich um einen Anwalt nicht drum herum komme.
oder was denkt ihr dazu?

Möchte ab Mitte April nach itzehoe ca. ne Stunde von ihr weg, mit meiner Freundin hin ziehen.
Wie du sagst sollte ich erstmal das Jugendamt aufsuchen. Kann ich das nicht hier oder in itzehoe machen oder muss das zwingend in der Stadt sein wo meine tochter lebt?
Aber ich finde das Jugendamt momentan nicht der richtige Weg sein wird, sondern eher ein Anwalt.
Kann mich aber auch irren.

Gruß Björn

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Alle 14 Tage ein Wochenende, das ist für ältere Kinder. Wie soll das denn jetzt funktionieren? Hole Dir Rat beim Jugendamt ein, dort oben, denn das ist zuständig. Aber, die nächsten Monate tut sich eh nichts. Was sollte bis dahin passieren? Und dann, wenn Du das Kind regelmässig siehst, es Dich kennt, dann kommt der nächste Schritt, nämlich Ausweitung des Umganges (altersgemäß) bis hin zu Übernachtungen bei Dir.

wirdwerden

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Zitat:
Ich möchte gerne dass alle 14 tage ich meine Tochter für ein Wochenende dann bei mir habe.

Umgang mit Übernachtung bei einem 8 Monate alten Kind, das Sie erst 2x gesehen haben? Damit kommen Sie vor keinem Familiengericht in Deutschland durch. Die "alle 14 Tage ein Wochenende"-Regelung ist erst ab Kindergartenalter, manchmal sogar erst ab Einschulung üblich.Darunter ist der Normalfall kürzerer, aber dafür häufigerer Umgang.

Zitat:
Mir wurde gesagt, dass wenn wir uns einigen können währe dann das Jugendamt für alles weitere verantwortlich.

Richtig ist, dass das Jugendamt helfen kann, eine gemeinsame Regelung zu finden und dieser gemeinsamen Regelung auch eine gewisse Verbindlichkeit geben kann. Richtig ist auch, dass das Jugendamt keine Lösung erzwingen kann, wenn eine Seite auf Konfrontation geht - dann ist eine gerichtliche Lösung nötig.
Aber: Vor Gericht wird auch die Meinung des Jugendamtes eingeholt und der Richter wird Sie fragen, ob Sie versucht haben eine einvernehmliche Lösung mit Jugendamtshilfe zu finden. Wenn dann das Jugendamt mitteilt, dass Sie nicht mit dem Jugendamt zusammenarbeiten wollten, und Sie keine einvernehmliche Lösung finden wollten, dann stehen Sie vor Gericht ganz schön schlecht da. Direkt vor Gericht zu ziehen, ohne vorher das Jugendamt kontaktiert zu haben, ist also taktisch nicht so wirklich geschickt.

Zitat:
Kann ich das nicht hier oder in itzehoe machen oder muss das zwingend in der Stadt sein wo meine tochter lebt?

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Kindes.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre ausführliche Hilfe. Dann warte ich bis Mitte April ab, bis ich in den Norden gezogen bin und werde, dann das Jugendamt dort aufsuchen. Komisch ist aber auch, dass ich hier im Süden beim Jugendamt, problemlos die Vaterschaft anerkennen konnte. Genau deswegen war ich mir nicht genau sicher, ob ich nicht zum Jugendamt an meinem Wohnort gehen kann?

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Für Urkundenerstellungen im Rahmen des SGB VIII ist jedes Jugendamt in Deutschland zuständig. Wenn es aber um Beratung geht, da ist die örtliche Nähe zum Kind angesagt. Wie soll das Jugendamt in Bayern wissen, wie es dem Kind in Hamburg geht, mit der Mutter reden, vielleicht mal sich direkt das Umfeld anschauen? Immer mit Dienstreise auf Kosten des Steuerzahlers?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Was für eine Urkunde meinst du denn genau? Also muss ich jetz erstma zum jugendamt gehen wo mein kind wohnt? Werde ja eh im April ca ne Stunde von ihr nach itzehoe hin ziehen. Du sagst ich sollte erst zum jugendamt und dann evtl. vors familiengericht?

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38326 Beiträge, 13978x hilfreich)

Hinsichtlich der Vaterschaftsanerkennung wurde eine Urkunde erstellt. Das kann bundesweit geschehen. Aber hier geht es doch um ganz was anderes. Das geht eben nur bei dem Jugendamt, welches für das Kind zuständig ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke dir...
Gibt es für meinen Fall eine bestimmte bezeichnung, was ich dann beim Jugendamt dann sagen kann? hoffe, dass wir dann gemeinsam eine Lösung finden, aber ich glaube nicht dran.
Wie sieht denn nun der weitere Verlauf aus?

Gruß Björn

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blumenkanne
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 8x hilfreich)

Du solltest Umgangsrecht einfordern. Ab April ist es ja eine Sache die auch leicht durchsetzbar ist. Mach Gespräche aus, sobald du vor Ort wohnst im Jugendamt des Ortes in der deine Tochter lebt. Unterbreite einen Umgangsplan am Anfang 2-3 Nachmittage die Woche betreut bei einer unabhängigen Stelle, zb dem Jugendamt, einer Erziehungsberatungsstelle oder einer Väterinitiative. Das dient dazu, damit das Kind dich langsam kennenlernt. Vielleicht über einen Zeitraum von 2-3 Wochen. Danach 2-3 Nachmittage die Woche für 2-3 Stunden und jedes zweite Wochenende mit Übernachtung von Fr-So, hälftige Ferien und Feiertage, drei Wochen Sommerurlaub.

Vorlagen zum Umgang findest du im Netz und das unterbreitest du der Mutter beim Mediationsgespräch im Jugendamt. Geht sie darauf nicht ein, wirst du dich auf Umgangsklage vorbereiten müssen.

Hast du denn bereits das gemeinsame Sorgerecht? Wenn nein, auch das könntest du gleich klären lassen oder eben gerichtlich einklagen müssen. Würde ich aber erstmal nach regelmäßigen Umgang einplanen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Deluxe0406
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 11x hilfreich)

hi,
das gemeinsame Sorgerecht haben wir nicht. Mir wurde hier gesagt, dass man automatisch das umgangsrecht bei der Geburt hat, da ichch wollte dies ja schon einholen wollte.

Mein Problem ist, dass ich nicht weis, was ich dem Jugendamt dann vor ort sagen soll?

Ich glaube kaum, dass meine ex sich auf alles einlässt. Sonst durfte ich ja auch beim letzten besuch, meine Tochter auf den Arm nehmen.. Aber das wollte sie nicht, da sie mir gesagt hat, dass ich für die kleine eine fremde Person bin und sie dann sehr stark fremden würde *augenroll* so ein Schwachsinn. Als ich aufm sofa saß ist die kleine zu mir gekrabbelt gekommen und meine ex hat se dann gleich indirekt weg gezogen. Ich versteh nicht was dass soll. Habe auch mit der kleinen etwas gesprochen und als ich zu ihr dein papa gesagt habe, hat meine ex komisch geschaut, als würde sie das irgendwie stören. Ich verstehe nicht, was das alles soll. Weiterhin harzen um nicht schaffen zu müssen.. Glaube nur deswegen wollte se ein baby von mir.. klingt unglaublich aber ist leider wahr.

Signatur:

Mit freundlichem Gruß
B.Igbinigie

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