Hallo,
das mich beschäftigende Unternehmen hat leider Insolvenz angemeldet und es wird zu einer Schließung kommen. Kündigungen wurden heute verschickt. Bevor der Invsolvenzantrag abgegeben wurde, wurde die Firma allerdings noch umfirmiert. Von WX GmbH zu YZ GmbH. Die Mitarbeiter wurden davon nur mündlich in Kenntnis gesetzt.
FRAGEN:
- Muss mir als Mitarbeiter eine schriftliche Mitteilung oder andersartige Mitteilung über die Umfirmierung mitgeteilt werden?
- Hat die Umfirmierung irgendeine Auswirkung auf den Arbeitsvertrag, der mit der alten Firma WX GmbH geschlossen wurde? Unwirksam etc?
- Kann der Insolvenzgeld Antrag mit Nennung der neuen Firma (YZ GmbH) guten Gewissens unterschrieben werden?
Vielen Dank für eine Antwort
Umfirmierung vor Insolvenz - Insolvenzgeldantrag
30. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 30. Mai 2017 | 14:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umfirmierung vor Insolvenz - Insolvenzgeldantrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Mai 2017 | 16:46
Von
Status: Weiser (17381 Beiträge, 6471x hilfreich)
Wenn sich ein 'Fleischhauer' nun 'Metzger' nennt, ohne dass sich sonst was änderte, hat das keinen Einfluss auf die AV und ihre Gültigkeit. Ich glaube auch nicht, dass das den MA zuvor angekündigt werden muss. Ob es geschickt ist, ist ja nicht die Frage. Ähnlich mit dem Insolvenzgeld, denke ich.
Und jetzt?
Schon
267.052
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten