Umfirmierung vor Insolvenz - Insolvenzgeldantrag

30. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schaban
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umfirmierung vor Insolvenz - Insolvenzgeldantrag

Hallo,

das mich beschäftigende Unternehmen hat leider Insolvenz angemeldet und es wird zu einer Schließung kommen. Kündigungen wurden heute verschickt. Bevor der Invsolvenzantrag abgegeben wurde, wurde die Firma allerdings noch umfirmiert. Von WX GmbH zu YZ GmbH. Die Mitarbeiter wurden davon nur mündlich in Kenntnis gesetzt.

FRAGEN:
- Muss mir als Mitarbeiter eine schriftliche Mitteilung oder andersartige Mitteilung über die Umfirmierung mitgeteilt werden?
- Hat die Umfirmierung irgendeine Auswirkung auf den Arbeitsvertrag, der mit der alten Firma WX GmbH geschlossen wurde? Unwirksam etc?
- Kann der Insolvenzgeld Antrag mit Nennung der neuen Firma (YZ GmbH) guten Gewissens unterschrieben werden?

Vielen Dank für eine Antwort

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Wenn sich ein 'Fleischhauer' nun 'Metzger' nennt, ohne dass sich sonst was änderte, hat das keinen Einfluss auf die AV und ihre Gültigkeit. Ich glaube auch nicht, dass das den MA zuvor angekündigt werden muss. Ob es geschickt ist, ist ja nicht die Frage. Ähnlich mit dem Insolvenzgeld, denke ich.

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