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Umfirmierung von KG in GmbH - Folgen für Gläubiger

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Umfirmierung von KG in GmbH - Folgen für Gläubiger

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Folgender Sachverhalt:

KG A hat mit uns einen Leasingvertrag.

Wir erhalten den Hinweis, dass KG A erloschen sei und zu dessen Nachfolger GmbH B bestimmt ist.

Folgende Fragen:

- Ist das einfach so, also ohne Zustimmung der Gläubiger möglich? Schließlich reduziert sich die Bonität auf die Beschränkung auf das Gesellschaftsvermögen drastisch.

- Vermutlich wird ein Gesellschafterbeschluss für diesen Vorgang benötigt - ist dieser dann nicht im Handelsregister zu sehen?

- Es bestand zuvor eine Bürgschaft für den Leasingvertrag durch eine weitaus zahlungskräftigere Firma C. Wird die Bürgschaft dann automatisch übertragen oder ist eventuell sogar ein neuer Vertrag nötig?

Vielen lieben Dank für eure Mithilfe.


von bouba1978 am 18.03.2010 10:10
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Umfirmierung von KG in GmbH - Folgen für Gläubiger
Klären Sie zunächst per Handelsregister was überhaupt genau passiert ist(formwechselnde Umwandlung/ Verschmelzung?).

Zum Gläubigerschutz egal ob Formwechsel oder Verschmelzung:

§ 22 UmwG

Gläubigerschutz

(1) Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen.

(2) Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.





von guest-12326.09.2010 20:57:45 am 18.03.2010 11:10
Status: Stift (57 Beiträge)
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>Umfirmierung von KG in GmbH - Folgen für Gläubiger
Vielen Dank für die Hinweise.

Im Handelsregister-Blatt der alten Firma (also KG) steht nur, dass diese erloschen ist. Im Baltt des Rechtsnachfolgers steht gar nichts drin diesbezüglich.

Müsste das dort aufgeführt sein?

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von bouba1978 am 18.03.2010 11:15
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Umfirmierung von KG in GmbH - Folgen für Gläubiger
Wenn es denn eine Umwandlung gewesen wäre, wäre das bei beiden Blättern vermerkt. Um genaueres zu sagen müsste man sich mal die Anmeldung die zu der Eintragung geführt hat anschauen (müsste online über handelregister.de abrufbar sein).


von guest-12326.09.2010 20:57:45 am 18.03.2010 11:28
Status: Stift (57 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
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