Umfassender Auskunftsanspruch über eigene Krankendaten
AFP VOM 2.11.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2662 Aufrufe Mehr zum Thema:Auskunftsanspruch, Krankendaten
BSG: Kassen müssen sämtliche gespeicherte Daten herausgeben
Gesetzlich Krankenversicherte können umfassende Auskunft darüber verlangen, welche medizinischen Leistungen für sie abgerechnet wurden. Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) müssen sämtliche gespeicherten Sozialdaten herausgeben, wie am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: B 1 KR 12/10 R)
Der klagende Rechtsanwalt aus Nordrhein-Westfalen benötigte für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Daten über seine Krankengeschichte. Er bat zunächst seine Krankenkasse um Auskunft, die leitete die Anfrage an die KV weiter. Die KVen sind die Abrechnungsstellen für die Behandlung bei niedergelassenen Ärzten und verfügen in der Regel über umfassendere Daten als die Krankenkassen.
Im konkreten Fall hatte die KV Nordrhein die Daten der letzten fünf Jahre gespeichert, wollte Auskunft aber nur für ein Jahr erteilen. Dem Anwalt genügte das nicht: Die Versicherung verlange weitere Angaben. Zudem habe er seine Krankenversicherungskarte verloren gehabt und wolle nun prüfen, ob sie von Fremden gefunden und missbraucht worden ist.
Das BSG gab seiner Klage statt: Als Körperschaften des öffentlichen Rechts seien Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet, sämtliche gespeicherten Krankendaten herauszugeben.
2. November 2010 - 14.29 Uhr
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