Umfallende Bäume...wer haftet wie?

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)
Umfallende Bäume...wer haftet wie?

Hallo zusammen!

Wir haben 5 ca. 35m hohe Tannen auf unserem Grundstück stehen, welche wir jedes Jahr durch einen Landschaftsgärtner kontrollieren und abnehmen lassen.

Jetzt stellt sich mir die Frage wer haftet, wenn doch mal etwas passiert.

1) Bei Sturm, Windstärke 8, eine oder mehrere Bäume brechen ab und fallen auf Nachbars Haus.

2) Bei Unwetter <Windstärke 8, durch einen Blitzschlag, Wind etc stürzen Bäume auf Nachbars Haus

3) Wer haftet bei beiden Fällen für die Aufräumarbeiten auf den Grundstücken?

4) Wie sieht es bei Personenschäden aus, gar Tod durch umfallenden Baum?


Minerseits sind natürlich alle nötigen Versicherungen abgeschlossen...trotzdem blicke ich da nicht so ganz durch.

-- Editiert fb320019-31 am 04.01.2014 23:24

-- Editiert fb320019-31 am 04.01.2014 23:25

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Es haftet: Niemand.

So hart es ist.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wenn die Bäume vor dem Sturmereignis bereits morsch oder
einsturzgefährdet sind, haftet der Eigentümer.
Bei Windstärke 8 die Haftpflichversicherung des Baumeigentümers.
Schaden jedenfalls melden.

Ansonstens ggf. die Versicherungen des betroffenen Nachbars: Lebens-, Unfall-, Gebäude-,

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#3
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, aber was ist bei unter Windstärke 8? Es kann doch auch zB ein Blitz einschlagen und dadurch der Baum umknicken...je nach Schaden.



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""

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Wie schoneinmal gesagt, es hafter hier NIEMAND, und nochmal NIEMAND!!
Keine Versicherung, kein Privatmann, NIEMAND!

Wenn du dich selbst gegen Sturmschäden versicherst, dann zahlt die eigene Versicherung möglicherweise, wenn ein fremder Baum auf dein Dach knallt, das wars dann auch schon.

Im Allgemeinen haftet man nämlich nur bei Verschulden und das ist hier nicht gegeben. Allerdings gibt's tatsächlich eine Ausnahme (die hier aber nicht zutrifft). Und zwar bei nicht ausreichend kontrollierten Bäumen. Wer einen morschen Baum im Garten hat und den nicht beseitigt, der haftet. Wird aber jährlich kontrolliert und bei entsprechenden Problemen auch reagiert, dann haftet einfach niemand. Punkt.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16471 Beiträge, 9286x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Jetzt stellt sich mir die Frage wer haftet, wenn doch mal etwas passiert.


1) Die Gebäudeversicherung des Nachbarn (falls Schäden durch umfallende Bäume mitversichert sind), sonst bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen.
2) genauso wie (1)
3) Jeder muss den Schaden auf seinem eigenen Grundstück auf eigene Kosten beheben.
4) Das fällt unter "allgemeines Lebensrisiko" des Geschädigten. Er bleibt auf seinem Schaden sitzen.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 06.01.2014 11:31

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