Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » International » 

Ukrainisches Gericht will Ergebnis der Präsidentschaftswahl prüfen

AFP VOM 17.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 886 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Präsidentschaftswahl

Reaktion auf Beschwerde von Regierungschefin Timoschenko

Das oberste Verwaltungsgericht der Ukraine will das Endergebnis der Präsidentenwahl eingehend überprüfen. Das von der Wahlkommission bekannt gegebene Endergebnis des Wahlgangs habe vorerst keine Gültigkeit, teilte das Gericht am Mittwoch auf seiner Internetseite mit. Zuerst solle die Beschwerde von Ministerpräsidentin Julia Timoschenko geprüft werden. Timoschenko hatte am Dienstag Beschwerde gegen den Wahlsieg des pro-russischen Politikers Viktor Janukowitsch eingereicht. Das Verwaltungsgericht folgte allerdings nicht der Forderung Timoschenkos, die Amtseinführung Janukowitschs nächste Woche zu verbieten.

Das Parlament hatte am Dienstag beschlossen, Janukowitsch am 25. Februar in sein Amt einzuführen. Dem am Sonntag veröffentlichten endgültigem Ergebnis zufolge gewann Janukowitsch die Stichwahl am 7. Februar mit einem Vorsprung von 3,5 Prozentpunkten. Timoschenko sprach von Wahlbetrug und legte dem Gericht am Dienstag Videoaufnahmen und Fotos vor. Internationale Beobachter hatten die Wahl als fair und demokratisch bezeichnet.

17. Februar 2010 - 13.03 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Claudia Jüngling
Herford
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht, Vertragsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?