Ukrainische Studentin heiratet Deutschen Student: Aufenthaltstitel wechseln?

20. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
lieberich
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ukrainische Studentin heiratet Deutschen Student: Aufenthaltstitel wechseln?

Verehrte Gemeinschaft,
ich habe folgende Frage.

Meine kleine Schwester, ukrainische Bürgerin, die seit 2014 hier in Deutschland studiert und einen studentischen Aufenthaltstitel hat vorgestern Ihren Freund, auch einen Student allerdings den deutschen Staatsbürger offiziell hier in Deutschland geheiratet.
Da er ein Student ist, hat er kaum einen Einkommen, sie wohnen zwar zusammen schon über einen Jahr, aber gemeldet ist sie bei mir, da seine Wohnheim rein von der Fläche her es nicht erlaubt noch eine Person dort anzumelden. Ich habe aber kein Problem ihn bei mir einziehen zu lassen.

Ihr Aufenthaltstitel endet Ende September. Sie wurde aufgefordert Ende August den zu verlängern, nun ist die Frage soll sie einen studentischen verlängern oder kann sie als Ehefrau eines Deutschen Bürgers so was wie Ehefrauvisum kriegen? Sorry, ich bin selber nicht verheiratet und kenne mich da null aus.

Darf sie sie als Ehefrau dann auch weiter studieren und nebenbei arbeiten? Was für Unterlagen sollte Sie fürs Visumwechsel einreichen?

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Sie wurde aufgefordert Ende August den zu verlängern, nun ist die Frage soll sie einen studentischen verlängern oder kann sie als Ehefrau eines Deutschen Bürgers so was wie Ehefrauvisum kriegen?

Das kann sie halten wie sie will. Natürlich kann sie sie die Aufenthaltserlaubnis nach §28 (als Ehepartnerin eines Deutschen) beantragen, wenn sie deutsch verheiratet ist.

Zitat:
Darf sie sie als Ehefrau dann auch weiter studieren und nebenbei arbeiten? Was für Unterlagen sollte Sie fürs Visumwechsel einreichen?

Mit einem Visum hat das doch überhaupt nichts zu tun (ein Visum gibt es nur im Ausland, beim Konsulat). Welche Dokumente für die Verlängerung/dem Wechsel ihrer Aufenthaltserlaubnis notwendig sind, erfährt sie bei der Ausländerbehörde.

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