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Ukrainer in Deutschland

Von Rechtsanwältin Julia Masin
14.7.2011 | Ratgeber - Ausländerrecht | 1498 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Ukraine, Einbürgerung, Behördenwillkür, Staatsbürgerschaft, Entlassung

Einbürgerung wird häufig verzögert

In Deutschland lebende Ukrainer, die eigentlich nach dem Gesetz einen Anspruch auf Einbürgerung haben, sehen sich oftmals der Schwierigkeit ausgesetzt, dass die Behörden die Einbürgerung verweigern, weil die Entlassungspapiere der ukrainischen Behörden nicht vorgelegt werden.

Dies liegt wiederum daran, dass sich das Verfahren vor den Ukrainischen Behörden endlos in die Länge zieht. So werden Anträge auf Bescheinigung, dass eine Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft erfolgt ist, langsam oder gar nicht bearbeitet.

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Rechtsanwältin
Julia Masin
Düsseldorf

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In diesem Fall hilft jedoch § 12 StAG weiter. Nach dieser Vorschrift wird von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 S. 4 StAG, der den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vorschreibt, unter anderem abgesehen, wenn der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert oder wenn über den formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden wurde.

Das veranlasst deutsche Behörden zwar längst nicht, tätig zu werden. So wird Ausländern nach wie vor aufegegeben, sich weiter um die Entlassung zu bemühen und die Einbürgerung verweigert. Aber eine Klage kann hier Abhilfe schaffen. So hat das OVG NRW geurteilt, dass im zu entscheidenden Fall die ukrainische Antragstellerin einzubürgern war, da die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorlagen und ein längeres Zuwarten auf die Entlassung durch den ukrainischen Staat nicht erforderlich war.  

Es kann sich also durchaus lohnen, die Entscheidungen der deutschen Behörden in Frage zu stellen.

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Leserkommentare
von pcwqpweudk am 16.07.2011 11:45:32# 1
Nicht nur in der Ukraine, sondern auch in Deutschland zieht sich das Verfahren in die Länge. Unsere Einbürgerungsbehörde in Süddeutschland blieb untätig, wollte nicht mal eine Ablehnung machen. Vor über einem Jahr haben wir Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Nachdem wir monatelang vom Verwaltungsgericht nichts gehört haben, hat dieses uns jetzt mitgeteilt, dass erst Ende Herbst 2011 die Sache verhandelt werden soll.
    
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