Uhr auf Garantie eingeschickt, UHR WEG!
Hi, stehe vor folgendem Zwiespalt,
Habe eine Uhr bei Ebay gekauft, 9Monate getragen bis sie stehen blieb(Automatik- Mechanik). Der Händler verwies mich auf die Garantiekarte und das ich sie direkt zum "Hersteller" schicken soll:
Gesagt-getan... Uhr Verpackt und abgeschickt. 4Wochen kein Wort. Telefon ging bis auf ein mal 4 Wochen lang keiner ran.
Wurde darauf verwiesen mich nochmal per Mail zu Melden.
Statt einer Antwort bekam ich eine Rechnung über 25€ + Versand.... In der Rechnung stand STURZ SCHADEN????.
Die Uhr hatte keinen einzigen Kratzer und ist bei eisigen Temperaturen stehen geblieben und hat den Boden nie geshen!!!!
Nun Gut, wieder per Mail nachgeharkt (Da Telelfonisch - ERFOLGLOS)....
Als Antwort wieder der selbe Spruch... " Garantie Anuliert!
lt. unserem Uhrmacher ist der Defekt durch einen Fall oder Stoss entstanden.Die Unruhe musste justiert werden.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Keine Erleuterungen oder Beweise NICHTS... seit dem NICHTS!
Sie antworten nicht auf Mails und an das Telefon geht auch keiner... nur Weiter verkaufen tun sie aber meine Uhr bin ich los...
Was kann man da machen???
Achja, 2 Sachen...
1) Die haben wie ich dem Text entnehmen kann, die Uhr zuerst repariert und mir dann die Rechnung geschickt, einen Kostenvoranschlag gab es nicht.
2) Das Formular der Rechnung hatte Felder zum Ankreuzen wie
- Garantiereparatur
- Kostenpflichtige Reparatur
- Kundenauftrag ect.
Diese Felder muss der "Uhrmacher bei einer Reparatur ankreuzen und dann in die jeweilige Zeile einen Bemerk schreiben... Was mich verwundert hat, der Vermerk das es ein Sturzschaden ist, war mit dem Kugelschreiber und das X im Feld in der Zeile war schon vorher reinkopiert (nach dem Motto, da alle so aussehen kopier ich sie mir vor. Das muss nichts heissen aber ich schreibe es mal dazu...
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von FaktenFaktenFakten am 07.07.2011 18:19
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>Uhr auf Garantie eingeschickt, UHR WEG!
Es ist zunächst zwischen gesetzlicher
Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden.
.Die Garantie stellt eine freiwillige, über den möglichen gesetzlichen Mindestanspruch hinausgehende Verpflichtung des Herstellers und/oder Verkäufers dar. Entsprechend kann dieser die Garantiebedingungen selbst festlegen und ist dabei kaum rechtlichen Restriktionen unterworfen (
§ 443 BGB).
Welche Bedingungen hier gelten würden, müsste man daher der Garantieerklärung des Garantiegebers entnehmen.
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von Harry van Sell am 12.07.2011 00:21
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>Uhr auf Garantie eingeschickt, UHR WEG!
Ok, das mit der
Gewährleistung war mir auch klar, da das Ganze aber innerhalb von 11 Monaten nach Kauf geschehen is ,kann es mir egal sein wie man es bezeichnet.
Fakt ist, meine Uhr ist einbehalten und an die Verantwortlichen ist kein Rankommen.
Mittlerweile bin ich sogar bereit diese paar Euro zu zahlen nur bin ich mir bei weitem nicht sicher das ich damit etwas erreiche.
Im nachhinein bereue ich die genaue Darstellung der Daten, da war ich unaufmerksam, sorry. Wenn es ein Admin sieht kann er es gerne raus streichen.
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von FaktenFaktenFakten am 12.07.2011 00:59
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