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Uhl: NPD-Verbot nach Verfassungsschutz-Affäre fraglich

AFP VOM 23.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1359 Aufrufe
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Somit sei ein Verbotsverfahren nach der Vernichtung von Geheimdienstakten mit einem Bezug zum Rechtsextremismus jetzt "noch unwahrscheinlicher, als es vorher schon war", sagte Uhl dem Blatt. Es werde aber auch von niemandem mehr ernsthaft betrieben. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht an der Vielzahl von V-Leuten in der NPD-Spitze gescheitert. Vor diesem Hintergrund hatten die Innenminister von Bund und Ländern im März 2012 beschlossen, bis spätestens Anfang April alle V-Leute in den NPD-Vorständen auf Bundes- und Landesebene abzuziehen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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