Ug Gründung - Insolvenzfolgen ?
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Ug Gründung - Insolvenzfolgen ?
Sehr geehrte Forumgemeinde,
ich habe vor 1-2 Eventorganisationen durchzuführen. Jedoch sind dies Risikoreiche "Planungen" Ich habe vor Künstler in Clubs anzukündigen und einen Vorverkauf zu starten ich würde dann alles im Reservierten Zustand lassen, wenn der Vorverkauf nicht Gut läuft würde ich das Event abblasen wollen und natürlich kriegt auch Jeder sein Geld zurück aber was ist wenn da der Künstler nicht mitmacht oder der Club seinen zugesicherten Umsatz haben will ? Gibt es da irgentwelche Fristen die man einhalten kann oder gibt es eine Gesetzliche Regelung wann man ohne Kosten eine veranstaltung noch annulieren kann ? Kann ich dann die UG wieder "Dicht" machen und mich so von den Folgen "befreien" ?
Mit freundlichen Grüßen
Kubilay Oca
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von KubilayOca am 13.03.2010 13:29
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>Ug Gründung - Insolvenzfolgen ?
Glaubst du jemand macht mit einer vermögenslosen UG Geschäfte ?!? Du wirst als "Anfänger" eh nirgends Kredit oder auf Rechnung handelt können. Das nennt man unternehmerisches Risiko das man trägt.
Mach mal nen Kurs bei IHK oder Volkshochschule.
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
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>Ug Gründung - Insolvenzfolgen ?
Hallo, nein ich möchte keinen Kredit oder auf Rechnung was Kaufen es geht einfach nur um die Haftung wenn etwas schief läuft.
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von KubilayOca am 13.03.2010 20:01
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>Ug Gründung - Insolvenzfolgen ?
Na wenn du alle Rechnungen im Voraus zahlst hast du keine Haftung mehr ?!?!
Annulieren kannst du je nachdem wie du und deine Partner den Vertrag machen. Jedoch wird keiner einen Vertrag mit "WIderruf" mit dir eingehen ohne eine Vertragsstrafe zu vereinbaren.
Nochmal: Mach ein paar Kurse, oder besser, veranstalte nicht selbst sondern such die einen Partner der sich auskennt
K.
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>Ug Gründung - Insolvenzfolgen ?
Vertraglich werden immer Umsatzgarantien vereinbart wenn diese nicht erbracht werden dann wird ein Schuldschein ausgestellt auf den Veranstalter. Wenn doch die Firma dann geschlossen wird und Insolvenz zeigt dann ist doch dieser Schuldschein nichtig oder ?
Hätte dies sonnst irgentwelche rechtliche Folgen ?
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von KubilayOca am 13.03.2010 22:14
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>Ug Gründung - Insolvenzfolgen ?
So jemand so blöd ist einer 1 Euro UG einen Schuldschein über 2 Euro abzunehmen ist er selber schuld. War es dem Unternehmer bekannt das er hopps geht gibts ein Strafverfahren wegen Konkursverschleppung und Konkursbetrug.
Du kannst nicht irgendwelche Risiken eingehen ohne die Mittel zu haben. Du musst so kalkulieren das er klappen kann.
Aber grundsätzlich haftet eine UG nur mit Ihrem Kapital. Geht sie in die Insolvenz gehen die Gläubiger leer aus.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bei Konkurs der mangels Masse abgeleht wird - immer !!
K.
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