Übungsleiter = Arbeitnehmer

27. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Übungsleiter = Arbeitnehmer

Hallo, habe schon versucht über Rentenversicherung, Bundesknappschaft eine Antwort zu finden: sind Übungsleiter im Sportverein wie Arbeitnehmer zu sehen (also Urlaubsanspruch, Arbeitsvertrag usw.)? Im Regelfall bekommen die monatliche Pauschalen und auch nur für bestimmte Monate (z.B. Saisonmässig). Es gibt eigentlich keine Kündigungsfristen, bezahlte Urlaubs-/Krankheitszeiten. Die Bezahlung erfolgt durch die Übungsleiter-Aufwandspauschale (Sozialversicherungsfrei und Steuerfrei bis € 2.100,- im Jahr). Die Trainer arbeiten so 1 - 4 Stunden in der Woche.
Keiner kann es so richtig sagen.
Hat jemand etwas (Paragraph wäre schön).
Danke.

-- Editiert von sika0304 am 27.02.2008 18:10:36

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... das hatten wir doch schon, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, das dürften AN sein. http://www.400-euro.de/400/uelfrei.html (oder Selbständige ... je nach Bedingungen)

MfG

AN = Arbeitnehmer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo blaubär49,
ja, das hatte ich so in der Art schon mal gefragt (benötigen ÜL einen "Arbeitsvertrag").
Aber das Problem ist immer noch nicht gelöst bezüglich "Anspruch auf bezahlten Urlaub usw.". Die Trainer/Übungsleiter erhalten ja meistens eine Pauschale Aufwandsentschädigung für ihr ehrenamtliches Engagement (gehörte 2007 zu den Maßnahmen, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und die Pauschale auf € 2.100,- pro Jahr zu erhöhen).
Jetzt müßte der Übungsleiter, der über die möglichen € 175,- monatlich Geld bekommt, den Rest über die Mini-Job-Zentrale "versteuern", dass weiß ich mittlerweile, da ist es klar und ohne Probleme mit dem Arbeitsvertrag (wobei der keinen bezahlten Urlaub erhält).
Wir haben aber auch ÜL, die nur € 20,- monatlich erhalten und manche auch gar nichts (die sind logischerweise nicht bei der Mini-Job-Zentrale gemeldet)- da stellt sich die Frage, benötigen die einen Vertrag (je nach Amt (Finanzamt, Versicherung, VBG usw.) erhalte ich unterschiedliche Antworten.

Lieber Venotis, der Link führt auch wieder nur zu einer Seite, der mir sagt, wer unter diese sozial- und steuerfreie Pauschale fällt.
Warum bin ich so auf der Suche? Na, meine Abteilungsleiter glauben nicht, dass es Vorschrift ist, auch für ÜL/Trainer einen Vertrag zu machen (für mich als neues Vorstandsmitglied selbstverständlich) und da würde ich gerne einen § vorlegen und nicht nur Meinungen.
Vielen Dank für die Hilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

@sika Ich hab aber keinen § und ich bin mir auch nicht so sicher, ob meine Laienmeinung stimmt. Die einzig rechtsverbindliche Antwort kann nur ein Anwalt geben.

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