Überweisungsgebühren Gerichtsvollzieher

10. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
T. Fischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisungsgebühren Gerichtsvollzieher

Hallo Forum.

Ich habe hier eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbahrt. Soweit alles ok, aber meine Frage ist nun: darf der GV für jede Rate, die ich überweise eine Gebühr von 3,60€ verlangen?

Meine zweite Frage ist, trotz mehrmaliger Aufforderungen ist er nicht bereit mir eine genaue Auflistung der noch ausstehenden Kosten zu schicken. So kann ich leider nicht sehen, wieviel noch aussteht und planen, wie ich die nächsten Raten plane.
Weil, am Telefon erzählen kann er mir ja viel... Ich möchte es zur eigenen Überprüfung eben schriftlich. Ist doch mein gutes Recht oder nicht?

Danke für alle Antworten im voraus,
T. Fischer

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
freistil
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Meistens stellt es kein Problem da in die Akte des Gv bei den Sprechzeiten reinzuschauen. Dort ist nämlich der Titel und auch seine grobe Forderungsauftstellung drin.

Trick !
Wenn du es schriftlich haben willst, sag einfach, daß du in die Verbraucherinsolvenz gehen willst und deswegen eine Forderungsaufstllung aller Gläubiger brauchst. Laut Gesetz ist er nach §305 II InsO verpflichtet dir eine saubere Forderungsaufstellung zu schicken. Ansonsten kannst du ihn auf Auskunft verklagen. Da mache ich gerade bei einem Gläubiger !

Grüße - Freistil

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#3
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
freistil
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

hau ab, Reike !

Er soll natürlich den Gläubiger auf Auskunft verklagen wie ich es geschrieben habe !

Im Gegensatz zu dir habe ich Jura studiert
Halte das nächste mal einfach deinen Mund, ich geh auf dich ganz bestimmt nicht ein -
die Forenteilnehmer können auf deine Aggression gerne verzichten !

Freistil !

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#5
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ohne näher auf den Sachverhalt einzugehen würde ich Euch doch bitten, Euch zumindest in diesem Teil des Forums etwas gemäßigter auszudrücken. Tiefschläge wie teilweise im Familienrecht sind echt überflüssig. :(

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich schätze mal, dass das unser admin übernimmt, wenn jemand zu häufig negativ auffällt. ;)

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#9
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

@freistil:

gem. den zitierten § ist der Gläubiger verpflichtet eine Aufstellung zu machen.

Aber nicht der Gerichtsvollzieher ...

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#10
 Von 
T. Fischer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die Antworten (wollte zwar keinen Streit entfachen.. ;)
aber ich werde mich jetzt erstmal wegen der Auflistung der Forderungen an den Gläubiger wenden.

Viele Grüße,
T. Fischer

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