Überweisung nach Rücklastschrift

20. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)
Überweisung nach Rücklastschrift

Guten Tag,

ich wende mich heute mit einer Frage an dieses kompetente Forum.

Mein Fall:

Am 11.09. mit Karte (leider mit der falschen, der vom "Kleingeldkonto") und Unterschrift im Bauhaus 26,21 Euro bezahlt.

Bank hat den Einzug abgelehnt und mich schriftlich informiert.

Am 29.09 (Buchungsdatum) habe ich den Betrag an das angegebene Konto auf meine Initiative hin überwiesen.

Am 30.09 wurde erneut der Betrag von 39,47 Euro eingezogen (inkl. Gebühren).

Die Bankberaterin empfahl mir, diese Lastschrift rückgängig zu machen, da ich bezahlt habe. Dies dann auch getan.

Nun hatte ich am 18.10 ein Schreiben von CCS Inkasso im Briefkasten mit einer Forderung von 106,97 Euro.

Ich habe vorhin mit dem Inkasso Büro telefoniert und es ist wohl so gelaufen, dass sie mir mein überwiesenes Geld (das an Bauhaus ging, die Forderung aber schon an das Inkasso übergeben wurde) zurück überwiesen wurde. Da ich keine Auszüge seither geholt habe ist mir das nicht aufgefallen. Durch den Rückzug der Lastschrift danach, war dann der Fall wieder offen und führte zu dem Schreiben mit der hohen Forderung.

Nun fühle ich mich schon etwas abgezockt. Ich zeigte Initiative und überwies das Geld, es kam zu einer Überschneidung und nun werden an mich Forderungen gestellt die unangemessen hoch sind.

Wie seht ihr die Chancen, aus der Angelegenheit günstig raus zu kommen?

Ich bedanke mich für alle Tipps und Informationen.

Gruß, Bernhard Kast

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34 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Am 30.09 wurde erneut der Betrag von 39,47 Euro eingezogen (inkl. Gebühren). <hr size=1 noshade>

13 € Gebühren sind auch Blödsinn.

Allerdings wurde ggf. ein Schaden ausgelöst. Du hast also hoffentlich pauschal rund 5€ mehr überwiesen am 29.9.?

quote:<hr size=1 noshade>es ist wohl so gelaufen, dass sie mir mein überwiesenes Geld zurück überwiesen wurde <hr size=1 noshade>

Na und? Das ist Annahmeverweigerung und bedeutet: Alle Folgekosten sind von dir nicht zu erstatten. So steht es im BGB und darauf würde ich mich berufen.

Zudem ist eine zweite Lastschrift ein Hoffnungslauf. Wenn der schief geht, braucht dich das ebenso nicht zu interessieren.

Fakt ist also, dass derzeit eine Hauptforderung nach wie vor offen ist, korrekt? Ich würde die Hauptforderung plus pauschal weitere 5€ nochmal direkt an den Gläubiger überweisen. Im Verwendungszweck neben der Rechnungsnummer usw. ergänzen "Nur HF + Zinsen + Rücklastschrift".

Dem Inkasso würde ich einen Dreizeiler per Einschreiben schicken und danach schweigen: "Wertes Inkasso. Ich habe sofort die Schuld beglichen, noch bevor sie aktiv waren. Ich kann nichts dafür, wenn ihre Mandantin das Geld einfach verweigert und zurück überweist und dann Verwirrungen auslöst, weil sie es parallel erneut abbuchen will. Ich habe es mittlerweile nochmal überwiesen. Sämtliche weiteres Schäden inkl. Inkassogebühr lehne ich grundsätzlich ab (§254 BGB ). Ich werde mit Ihnen nicht diskutieren. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Bettelbriefe werde ich nicht beantworten und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für deine Hilfe.

Leider habe ich nur die Hauptforderung überwiesen. Das war vermutlich ein Fehler. Meinst du ich kann dennoch folgendermaßen vorgehen:

-erneute Überweisung des Betrages plus 15 Euro Auslagen an Bauhaus (auch wenn die Forderung nun von Seiten des Inkasso besteht)

-den von dir genannten Dreizeiler an das Inkasso senden

und die Sache ist erledigt?

Gruß, Bernhard Kast

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Ach ja, ich habe heute Nachmittag schon schriftlich (email) Einspruch eingelegt gegen die Forderung unter Darlegung des Sachverhaltes. Nun kam folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr ********,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen nach Prüfung des Sachverhalts mit, dass die Forderung weiterhin offen ist.

Gemäß unserer Schadenminderungspflicht haben wir den offenstehenden Betrag am 29.09.2014 erneut zum Einzug an Ihre Bank gegeben. Diese bestätigte die Abbuchung.

Am 02.10.2014 ging Ihre Überweisung ein, welche wir Ihnen aufgrund der Überzahlung am 07.10.2014 zurückerstattet haben.

Durch Ihren Widerspruch vom 05.05.2005 stand unsere Forderung wieder offen und startete unsere Mahnprozesse.

Bitte zahlen Sie umgehend – spätestens bis zum 06.06.2006:


Zahlungsempfänger Musterfirma
IBAN DE88300500000001252410
Betrag in Euro 106,97
Verwendungszweck AZ 103623119

Sie haben noch Fragen zum Sachverhalt?
Unsere Mitarbeiter sind gern für Sie von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 unter unserer Servicenummer erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

CCS Inkasso GmbH




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-- Editiert Moderator am 20.10.2014 23:03

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Meinst du ich kann dennoch folgendermaßen vorgehen:

Ja, so kann man vorgehen.

quote:
Durch Ihren Widerspruch vom 05.05.2005 stand unsere Forderung wieder offen und startete unsere Mahnprozesse.

Bitte zahlen Sie umgehend – spätestens bis zum 06.06.2006:


Da steht wirklich 2005 und 2006???

Dass die den Betrag erst am 2.10.2014 erhalten hätten, ist Blödsinn. Das Geld ist, sofern am 29. überwiesen auch am 30. bei denen eingegangen. Zwar dumm gelaufen, dass es eine Überschneidung gab aber der Hoffnungslauf ist halt auf eigene Gefahr.

Davon ab. Deren Satz, dass sie mit der zweiten Lastschrift der Schadensminderungspflicht genüge getan hätten, ist argumentativer Blödsinn.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Mail des Inkasso kam mit diesen Datum bei mir an.

Ziemlich alte Dokumentenvorlage würd ich sagen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich habe vorhin mit dem Inkasso Büro telefoniert und es ist wohl so gelaufen, dass sie mir mein überwiesenes Geld (das an Bauhaus ging, die Forderung aber schon an das Inkasso übergeben wurde) zurück überwiesen wurde.


Dieses geld ist auf deinem Konto angekommen ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

das Geld ging wohl wieder auf meinem Konto ein, muss das morgen überprüfen. Habe aber seit Anfang des Monats die Kontoauszüge nicht mehr geprüft da auf diesem Konto seither auch keine Aktivität statt fand.

In wie weit ist diese Tatsache mir negativ?

MfG Kast

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kontrolliere es. Es ist nicht negativ, wenn das stimmt. Aber es wäre auch interessant zu erfahren, wann das bei dir zurück ging. Ob also der Zeitablauf der vom Inkasso geschildert wurde, stimmt. Ich habe da so meine Zweifel.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

So schlecht ist es nichtmal, dass alles mögliche hin und her gebucht wurde, dann weiß man jetzt wenigsten was offen ist ;) .

Also wie von mepeisen schon beschrieben:

26,21 Euro Hauptforderung
3,50 € Rücklastschriftgebühren
5,00 € Zinsen und sonstige Auslagen

also in Summe max. 35 € (damit sind die sehr gut bedient!) direkt ans Bauhaus überweisen, dabei das fett markierte als Verwendungszweck angeben.

Dem Inkasso dann auch noch den obligatorischen Dreizeiler (leicht abgeänderte Version von mepeisen) per Einwurfeinschreiben hinterher:

"Sehr geehrtes Inkasso.
Ich habe sofort die Schuld beglichen, noch bevor sie aktiv waren. Für eine Annahmeverweigerung, Rücküberweisung, sowie erneuten Abbuchungsversuchen Ihrer Mandantin, sowie den damit entstandenen Verwirrungen sehe ich mich nicht verantwortlich.
Die Forderung wurde erneut an Ihre Mandantin direkt überwiesen Ich habe es mittlerweile nochmal überwiesen. Sämtliche, durch das Verhalten und Handeln Ihrer Mandantin, eventuell zusätzlich entstandene Schäden inkl. Inkassogebühr lehne ich grundsätzlich ab (§254 BGB ). Aus oben genannten Gründen sehe ich Ihre Einschaltung als gegenstandslos an.
Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Weitere Schreiben Ihres Hauses werde ich nicht beantworten und einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."


Und bitte nicht mehr mit den Inkasso telefonieren, oder weitere Email´s schreiben, sondern nach dem Einschreiben auch wirklich die Kommunikation mit denen einstellen.
Alles was noch vom Inkaso kommt abheften und ignorieren, falls tatsächlich ein Mahnbescheid kommen sollte, diesem vollumfänglich widersprechen.


-- Editiert spatenklopper am 21.10.2014 19:12

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Hallo,

das Geld ging wohl wieder auf meinem Konto ein, muss das morgen überprüfen. Habe aber seit Anfang des Monats die Kontoauszüge nicht mehr geprüft da auf diesem Konto seither auch keine Aktivität statt fand.

In wie weit ist diese Tatsache mir negativ?


Na ja wir wollen ja rausbekommen was Du konkred zu zahlen hast

In diesem Fall eben diese Summe dazurechnen

Ansonsten würde ich ähnlich wie mepeisen vorgehen

Ich würde mich mental trotzdem auf einige böse Inkassobriefe einstellen

Am Besten dann nochmal posten wenn sich CCS Inkasso wieder meldet

Les Dich evtl auch mal hier ein
http://inkassokosten.wordpress.com/





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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe jetzt die von euch genannten Schritte getätigt. Bin gespannt was kommt. Vielen herzlichen Dank für die kompetenten Ratschläge. Klasse, dass es Foren wie das diese gibt.

MfG Kast

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Ein kurzes update:

Ich habe den Betrag an das Konto überwiesen, das auf der Benachrichtigung des ersten erfolglosen Bankeinzugs angegeben war und wohin ich es dann beim ersten mal überwiesen habe, wo es mir ja wieder zurück überwiesen wurde aufgrund des folgenden zweiten Einzuges.

Nun kam das Geld wieder zurück mit der Angabe "falsche IBAN". Die Bankberaterin prüfte dies und meinte, es wäre die korrekte Bankverbindung.

Nun habe ich bei Bauhaus angerufen mit der Bitte, mir die richtige Bankverbindung anzugeben. Das gestaltet sich wohl etwas schwieriger, ich warte auf einen Anruf.

Oh man, ist das eine Gugelfuhr.

MfG Kast

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

So, die gute Frau vom Bauhaus hat zurückgerufen und mir eine Bankverbindung von easy cash genannt. Sofort überwiesen. Mal schauen obs geklappt hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das heißt, es wurde eine Lastschrift von einer IBAN erzeugt, die es angeblich doch nicht gibt? Ich würde das mal der BaFin melden. SEPA ist ja noch jung und ich vermute hier zwar nicht Betrug, aber ich vermute ein technisches Problem bei der empfangenden Bank. Der Rückgabegrund "Falsche IBAN" ist vollkommen widersinnig. Wenn die Zielbank ein Konto führt, auf das man nichts überweisen darf und das nur für Lastschriften fungiert, ist das sehr dubios. Dann sollte aber die Zielbank einen anderen Rückgabegrund ausweisen. Beispielsweise "Überweisungen nicht zulässig" oder sowas.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Das komische ist ja, dass meine erste Überweisung auf diese IBAN ja ankam. Nur beim zweiten Versuch gehts nimmer.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

nun wieder ein update.

Am 12.11. erhielt ich ein weiteres Schreiben von CCS Inkasso. Darin enthalten ist die Forderung über 67,50 Euro. Die von mir bezahlten 39,47 Euro werden als "bereits geleistete Teilzahlung" aufgeführt.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist bis zum 22.11. wird mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gedroht.

Heute, am 13.12., habe ich nun den Mahnbescheid erhalten. Gesamtsumme der Forderung: 153,77 Euro.

Zwei Sätze sind darin enthalten, die bemerkenswert sind:

"Der Antragssteller hat erklärt, das der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei."

"Das Gericht hat nicht geprüft, ob dem Antragsteller der Anspruch zusteht"

Wie kann ich weiter verfahren in dieser Sache? Sollte ich einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank für die kompetente Hilfe hier,

Gruß Kast

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Ach ja, noch zwei wichtige Dinge.

Der Grund des Mahnbescheides ist "ungerechtfertigte Bereicherung über 26,21 Euro.

Ich Wiederspreche dem Anspruch "insgesamt"?

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

"Ich widerspreche komplett" ankreuzen und den zurückschicken.

Hast Du irgendeine Ahnung, wie aus 67,50 € nun ca. 120 € werden (in den 153,77 € sind knapp über 30€ für den Mahnbescheid enthalten)?

Falls nein, würde ich zusätzlich noch eine Beschwerde an das zuständige Aufsichtsgericht des Inkassounternehmens richten.

Ein Anwalt ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht notwendig.

Hast Du dem Inkasso gegenüber der Forderung schon widersprochen und die Einmeldung an Auskunfteien sowie die persönliche/telefonische Kontaktaufnahme untersagt? Wenn nicht, dann schnell noch nachholen (per Einwurfeinschreiben).

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Widerspruch komplett und begründungslos ans zuständige Mahngericht schicken

Anwalt ist nicht nötig

Vermutlich wird Dich der Inkassoladen danach in einem weiteren Schreiben auffordern den Widerspruch zu begründen bzw zurückzuziehen

Nicht darauf eingehen

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Ein Einschreiben mit den genannten Forderungen habe ich an das Inkasso Unternehmen geschrieben.

Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

I. Hauptforderung: unberechtigte Bereicherung vom 28.11.14 26,21Euro

II. Verfahrenskosten (Streitwert 26,10 Euro):
1.Gerichtskosten: Gebühr (§§ 3,34, Nr.1100 KV GKG) 32,00 Euro
2.Rechtsanwalts-Rechtsbeistandskosten:
Gebühr (Nr. 3305 VV RVG) 45,00Euro
Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) 9,00Euro
Summe Kosten: 86,00 Euro

III. Nebenforderung:
Inkassokosten: 41,29 Euro

IV. Zinsen
1. Vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen vom 15.09.14 bis 10.12.14 0,27 Euro
2. laufende, vom Gericht ausgerechnete Zinsen zu Hauptforderung I: Zinsen von 5,00 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz aus 26,21 Euro für den 11.12.14 0,00 Euro


Gesamtsumme: 153,77 Euro

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Formular, also den Widerspruch musst du per Einschreiben an das Mahngericht zurückschicken und NICHT ANS INKASSO! Hoffentlich hast du da keinen Fehler gemacht.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

und wieder ein update:

bekam am 30.12. ein Schreiben vom Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen. Es wird darum gebeten, den Wiederspruch zu begründen. Bis zum 19.01. habe ich dazu Zeit, ansonsten werden sie die Klage begründen.

Soll ich in meiner Begründung etwas bestimmtes erwähnen?
Ist solch eine Stellungnahme notwendig?

MfG Kast

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Ich würde das ignorieren.
Sollen die sich doch selbst um Kopf und Kragen schreiben ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo mal wieder,

am Freitag hatte ich nun wieder Post von Rechtsanwalt Haas&Kollegen bekommen.

Sie schreiben "Wir sind nunmehr gehalten, die Forderungen im streitigen Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht gegen sie geltend zu machen"

Die Gesamtforderung beträgt 154,04 Euro, um die Sache zu einem einvernehmlichen Abschluss zu bringen bietet mir ihnen ihre Mandantin aber einen Vergleich an. Wenn ich 92,42 Euro bezahle, ist die Sache erledigt. Dies werde ich aber nicht tun.

Nach Ablauf der Frist zum 24.03. werden die Rechtsanwälte ihre Klage begründen.

Ich habe mit meiner Rechtsschutz telefoniert. Diese meinten ich solle einen Dreizeiler mit einer kurzen Schilderung an Haas&Kollegen schicken.

MfG

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Kann man ja machen "Werte Kanzlei. Ich werde Ihnen gegenüber nichts begründen. Sie können mir jedoch gerne ihre Anspruchsbegründung nennen. Ansonsten warte ich Ihre Klagebegründung mit einer gewissen Vorfreunde. Meine Rechtsschutzversicherung hat sich positiv gezeigt, dass Sie eine Klage nicht gewinnen werden."

Oder so etwas in der Art würde ich denen zusenden.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wenn ich 92,42 Euro bezahle, ist die Sache erledigt. .

Lächerliches Vorgehen wie auf dem Jahrmarkt
Fremdschäm :augenroll:

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
fb400200-29
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich möchte ein kurzes update über den Fortgang des Inkasso der Rechtsanwälte Rainer Haas & Kollegen geben.

Der letzte Brief kam am 14.07.2015 mit der Drohung, sie wären nun gehalten, die Forderung im streitigen Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht geltend zu machen. Diese Drohung erhielt ich mehr als einmal.

Auch im letzten Schreiben wurde versucht, nochmals mit der Zahlung von 92,65 Euro meinerseits die Angelegenheit zu beschließen.

Bis heute, 15.10.2015 habe ich keine weiteren Briefe und Reaktionen erhalten.

Ich habe einen langen Atem :-)

MfG Kast

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
aimee-sop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank - gibt es ein update?

Hallo liebes Forum.

Bisher habe ich die Schritte dem Frischling gleich getan und habe nun das erste Schreiben von den Anwälten Haas und Kollegen, bekommen.
Ich möchte mich insgesamt bedanken, dass er/sie die Erfahrungen hier geteilt hat, weil es mir Mut gemacht hat dieser Abzocke mit der Angst zu wiederstehen.
@Frischling gibt es etwas neues in Deinem Verfahren?

LG Aimee-Sop

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
aimee-sop
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber fb400200-29/Kast,

danke für all Deine Schilderungen. Hatte das update vom 15.10.2015 gestern nicht gesehen. Ich werde genauso verfahren wie beschrieben.
LG Aimee-sop

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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