Überweisung an mich kommt nicht an

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Überweisung an mich kommt nicht an

Grüß Gott. Eine Großbank aus der Schweiz hat an mein Konto einen Betrag von ca. 700,-€ per Sepa-Überweisung geschickt. Vom Überweiser habe ich auch einen Auszug als PDF erhalten. Alle Daten (IBAN - BIC- Name) sind korrekt. Das Geld ist aber laut meiner Bank (R.......) nicht eingegangen. Es ist jetzt schon 15 Tage her. Habe schon zig Telefonate in die Schweiz und mit meiner Bank geführt. Als Empfänger kann ich wenig machen. Die Schweiz Bank hat alles überprüft und einen Nachforschungsantrag per Email geschickt. Dies hat meine Bank nicht gesehen, die sagen es wäre nichts angekommen. Auf meine letzte Frage, wo denn der Nachforschungsantrag hingehen soll, bekam ich noch keine Antwort.
Was kann denn ich als Empfänger noch tun?

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34 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von odenwaldhaus):
Was kann denn ich als Empfänger noch tun?


Den Absender der Überweisung kontaktieren, dass dieser sich gefälligst kümmert. Als Empfänger kann man von dessen Bank schlecht Auskünfte erwarten oder an diese Aufträge erteilen. Auf einen Nachforschungsauftrag per Mail würde ich als Bank auch nicht reagieren.

Zitat (von odenwaldhaus):
Vom Überweiser habe ich auch einen Auszug als PDF erhalten.


Je nach Vertrauenswürdigkeit des Absenders ist der Auszug richtig, falsch oder unvollständig sein.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du vermutest, dass die deutsche Bank bzw. ein deutscher Clearer das Geld hat verschwinden lassen, würde ich die BaFin einschalten. Die eigene Bank würde ich dann kurz informieren, dass du den Fall der BaFin übergeben hast.
Nicht selten taucht das Geld dann doch plötzlich auf, weil die Bank merkt, dass du ernst machst.

Die BaFin kann man sicher auch fragen, ob die das auch in die Schweiz verfolgen oder ob du dich dort an eine Behörde wenden sollst und wenn ja an welche.

Es wird dann am Ende irgendein Ergebnis herauskommen, wo das Geld verschwunden ist und der muss es dann erstatten.

-- Editiert von mepeisen am 01.08.2017 09:52

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#3
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Zitat (von odenwaldhaus):
Was kann denn ich als Empfänger noch tun?


Den Absender der Überweisung kontaktieren, dass dieser sich gefälligst kümmert. Als Empfänger kann man von dessen Bank schlecht Auskünfte erwarten oder an diese Aufträge erteilen. Auf einen Nachforschungsauftrag per Mail würde ich als Bank auch nicht reagieren.

Zitat (von odenwaldhaus):
Vom Überweiser habe ich auch einen Auszug als PDF erhalten.


Je nach Vertrauenswürdigkeit des Absenders ist der Auszug richtig, falsch oder unvollständig sein.

Der Absender war schon mehrmals auf der Bank. Sehr lange telefoniert. Mit 100% Sicherheit wurde von der Schweiz überwiesen!

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Absender war schon mehrmals auf der Bank. Sehr lange telefoniert. Mit 100% Sicherheit wurde von der Schweiz überwiesen!


Und warum hat der Absender dann noch keinen Nachforschungsantrag gestellt?

Zitat:
Die Schweiz Bank hat alles überprüft und einen Nachforschungsantrag per Email geschickt. Dies hat meine Bank nicht gesehen,


Wirr! Was stand denn in diesem Nachforschungsantrag per E-Mail? Was davon hat Ihre Bank nicht gesehen?

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#5
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bank hat angeblich keinen Nachforschungsantrag erhalten.

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#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wirr! Was stand denn in diesem Nachforschungsantrag per E-Mail? Was davon hat Ihre Bank nicht gesehen?


Ja, wirr. Aber trotzdem sind die notwendigen Informationen enthalten:

Seine Bank behauptet, die E-Mail von der Schweizer Bank nicht erhalten zu haben.

Wenn die Schweizer Bank das nicht per Post schicken will, würde ich mal beim Absender nachfragen, ob seine Schweizer Bank ihm eine Abschrift des Nachforschungsantrags geben kann, welche er dann mir übermittelt, damit ich die höchstpersönlich bei meiner Bank abgeben kann.

Oder man macht es gleich wie von mepeisen empfohlen und schaltet die BaFIN ein. Auf Schweitzer Seite scheint ja alles zu passen, wenn der Absender dort tatsächlich einen Nachforschungsantrag gestellt hat.

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die Schweiz Bank hat alles überprüft und einen Nachforschungsantrag per Email geschickt.


Zitat:
Ja, wirr. Aber trotzdem sind die notwendigen Informationen enthalten:

Seine Bank behauptet, die E-Mail von der Schweizer Bank nicht erhalten zu haben.


Ein Nachforschungsantrag wird von Bank zu Bank per E-Mail versendet. Das finde ich aber sehr komisch. Im internationalen Überweisungsverkehr sollte es eigentlich geeignetere Formen der Kommunikation zwischen den Banken geben.

Zitat:
Ich behaupte, da wurde nie was überwiesen und auch die Information, es gäbe einen Nachforschungsauftrag stammt nur von dem, der überweisen sollte.


Das ist auch meine Vermutung.

Zitat:
Die Schweiz Bank hat alles überprüft und einen Nachforschungsantrag per Email geschickt.


Liegt Ihnen denn irgendwas Schriftliches von der Schweizer Bank vor (z.B. der Nachforschungsantrag)?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Liegt Ihnen denn irgendwas Schriftliches von der Schweizer Bank vor (z.B. der Nachforschungsantrag)?

Ich ergänze die Frage mal:
... oder gibt es hier nur Aussagen des Geldabsenders, der womöglich all dies inkl. Kontoauszüge gefälscht hat?

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#10
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habe mit der Absenderin schon Stunden telefoniert. Sie ist selbst sehr erschrocken. Rentnerin. Sie hat mir auch einen Scan der Abbuchung zugeschickt. Wenn sie das sehen, würden sie auch keine Zweifel mehr haben.

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#11
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Die Schweiz Bank hat alles überprüft und einen Nachforschungsantrag per Email geschickt.


Zitat:
Ja, wirr. Aber trotzdem sind die notwendigen Informationen enthalten:

Seine Bank behauptet, die E-Mail von der Schweizer Bank nicht erhalten zu haben.


Ein Nachforschungsantrag wird von Bank zu Bank per E-Mail versendet. Das finde ich aber sehr komisch. Im internationalen Überweisungsverkehr sollte es eigentlich geeignetere Formen der Kommunikation zwischen den Banken geben.

Zitat:
Ich behaupte, da wurde nie was überwiesen und auch die Information, es gäbe einen Nachforschungsauftrag stammt nur von dem, der überweisen sollte.


Das ist auch meine Vermutung.

Zitat:
Die Schweiz Bank hat alles überprüft und einen Nachforschungsantrag per Email geschickt.


Liegt Ihnen denn irgendwas Schriftliches von der Schweizer Bank vor (z.B. der Nachforschungsantrag)?


Wenn Sie den Überweisungsvorgang und Email-Verkehr einsehen können, hätte sie wahrscheinlich auch sehr wenig Zweifel.
Wo könnte das Geld sein? Kann ein Anwalt mehr erreichen bei den Banken als ich?

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#12
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du vermutest, dass die deutsche Bank bzw. ein deutscher Clearer das Geld hat verschwinden lassen, würde ich die BaFin einschalten. Die eigene Bank würde ich dann kurz informieren, dass du den Fall der BaFin übergeben hast.
Nicht selten taucht das Geld dann doch plötzlich auf, weil die Bank merkt, dass du ernst machst.

Die BaFin kann man sicher auch fragen, ob die das auch in die Schweiz verfolgen oder ob du dich dort an eine Behörde wenden sollst und wenn ja an welche.

Es wird dann am Ende irgendein Ergebnis herauskommen, wo das Geld verschwunden ist und der muss es dann erstatten.

-- Editiert von mepeisen am 01.08.2017 09:52


Hallo, habe den Vorgang der BaFin gemeldet. Mal sehen, ob die mir helfen können.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Kann ein Anwalt mehr erreichen bei den Banken als ich?

vorläufig nicht. Man muss erst mal abwarten, was die Aufsichtsbehörde dazu sagt. Sprich: Weiter geht es eigentlich erst, wenn man ungefähr weiß, was da los ist. Sobald man weiß, was passiert ist, wird auch klar, wen man ggf. verklagt.

Wenn die eigene Bank nämlich den Fehler gemacht hat, dann bringt es wenig, die Geldabsenderin zu verklagen. Denn die hat alles richtig gemacht und das Problem existiert dann ausschließlich zwischen dir und deiner Bank.

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hallo, habe mit der Absenderin schon Stunden telefoniert. Sie ist selbst sehr erschrocken. Rentnerin. Sie hat mir auch einen Scan der Abbuchung zugeschickt. Wenn sie das sehen, würden sie auch keine Zweifel mehr haben.


Aus Ihrer Antwort heraus verstehe ich, dass Ihnen NIX von der schweizerischen Bank vorliegt.

Was hat die Renterin denn da für Sie abgescant? Ein Kontoauszug?

In Deutschland gibt es ein Zauberwort, welches sich Überweisungsrückruf nennt, d.h. der Absender kann nach dem Zahlungsauftrag in einem kleinem Zeitfenster den Zahlungsauftrag noch stornieren. Wenn der Absender aber genau nach dem Zahlungsauftrag ein Screenshot/Scan macht, dann kann der Absender einen Beleg vorliegen, dass das Geld überwiesen wurde.
Das Problem ist aber, dass die Überweisung storniert wurde, also das Geld niemals ankommen wird.

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#16
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Von der schweizerischen Bank liegt mir nichts vor. Als Empfänger habe ich keine Möglichkeit dies anzufordern. Der Scrennshot wurde am 25,7 gemacht, 8 Tage nach der Überweisung. Ein Rückruf ist somit nicht mehr möglich. Habe die Auftragsnummer der Überweisung der schweizer Bank vorliegen !!!

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#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie naiv sind Sie eigentlich?

Zitat:
Mit 100% Sicherheit wurde von der Schweiz überwiesen!


Das mag sein. Diese Überweisung könnte aber zurückgerufen worden sein.

Zitat:
Von der schweizerischen Bank liegt mir nichts vor. Als Empfänger habe ich keine Möglichkeit dies anzufordern.


Aber der Absender kann das anfordern und Ihnen zuschicken, z.B. eine Kopie des Nachforschungsauftrags, den der Absender bei der schweizerischen Bank beantragt hat.

Zitat:
Der Scrennshot wurde am 25,7 gemacht, 8 Tage nach der Überweisung


Woher wissen Sie denn 100%, dass der Screenshot nicht direkt nach der Überweisung gemacht wurde - und nicht erst 8 Tage später?
Wieso fordern Sie eigentlich nicht eine offizielle Kopie eines Kontoauszugs an?

Zitat:
Habe die Auftragsnummer der Überweisung der schweizer Bank vorliegen !!!


Was auch immer eine Auftragsnummer sein soll.

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was auch immer eine Auftragsnummer sein soll.

Bei SEPA gibt es eindeutige Referenz-Nummern, mit denen eine Überweisung nachverfolgt werden kann. Eigentlich..

Signatur:

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#20
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Bei SEPA gibt es eindeutige Referenz-Nummern, mit denen eine Überweisung nachverfolgt werden kann.


Ob es sich hier wirklich um eine SEPA Referenznummer handelt, weiss ich nicht.
Nach einem Überweisungsrückruf hat man diese Referenznummer aber auch in der Hand.

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#21
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wie naiv sind Sie eigentlich?

Zitat:
Mit 100% Sicherheit wurde von der Schweiz überwiesen!


Das mag sein. Diese Überweisung könnte aber zurückgerufen worden sein.

Zitat:
Von der schweizerischen Bank liegt mir nichts vor. Als Empfänger habe ich keine Möglichkeit dies anzufordern.


Aber der Absender kann das anfordern und Ihnen zuschicken, z.B. eine Kopie des Nachforschungsauftrags, den der Absender bei der schweizerischen Bank beantragt hat.

Zitat:
Der Scrennshot wurde am 25,7 gemacht, 8 Tage nach der Überweisung


Woher wissen Sie denn 100%, dass der Screenshot nicht direkt nach der Überweisung gemacht wurde - und nicht erst 8 Tage später?
Wieso fordern Sie eigentlich nicht eine offizielle Kopie eines Kontoauszugs an?

Zitat:
Habe die Auftragsnummer der Überweisung der schweizer Bank vorliegen !!!


Was auch immer eine Auftragsnummer sein soll.


Langsam kommt doch Bewegung in die Sache. Die Nachforschung der Schweizer Bank hat festgestellt das meine Bank (französich) das Geld in Frankreich zwischenpuffert. Wenn die bis Montag nicht antworten, wird eine Rückholung des Betrages eingefordert. DEFINITIV: Das Geld wurde überwiesen !

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du vermutest, dass die deutsche Bank bzw. ein deutscher Clearer das Geld hat verschwinden lassen, würde ich die BaFin einschalten. Die eigene Bank würde ich dann kurz informieren, dass du den Fall der BaFin übergeben hast.
Nicht selten taucht das Geld dann doch plötzlich auf, weil die Bank merkt, dass du ernst machst.

Die BaFin kann man sicher auch fragen, ob die das auch in die Schweiz verfolgen oder ob du dich dort an eine Behörde wenden sollst und wenn ja an welche.

Es wird dann am Ende irgendein Ergebnis herauskommen, wo das Geld verschwunden ist und der muss es dann erstatten.

-- Editiert von mepeisen am 01.08.2017 09:52


Du hattest vollkommen Recht. Das Geld ist bei einem Clearer in Frankreich verschwunden. Die Bank aus der Schweiz wartet bis Montag wegen der Nachforschung und versucht dann eine Rückholung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was bringt dir eine Rückholung???

Ich würde deine Bank mit dieser Bewertung der Absenderbank konfrontieren und fragen, ob sie bei der Lüge bleibt, dass das Geld nie überwiesen wurde oder ob sie das Geld heute plötzlich samt Zinsen wiederfinden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#26
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die Nachforschung der Schweizer Bank hat festgestellt das meine Bank (französich) das Geld in Frankreich zwischenpuffert. Wenn die bis Montag nicht antworten, wird eine Rückholung des Betrages eingefordert.


Wer hat Ihnen das eigentlich mitgeteilt?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Was bringt dir eine Rückholung???

Ich würde deine Bank mit dieser Bewertung der Absenderbank konfrontieren und fragen, ob sie bei der Lüge bleibt, dass das Geld nie überwiesen wurde oder ob sie das Geld heute plötzlich samt Zinsen wiederfinden.


Habe sie schon damit konfrontiert. Ich warte die Antwort ab.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Du weisst aber schon, dass der deutsche Ableger der Bank tatsächlich nicht unbedingt wissen muss und darf, dass das Geld in der Clearingbank liegt? Ne, weisst du vermutlich nicht.

Der TE schrieb, dass die Bank originär aus Frankreich kommt und das Geld laut den Schweizern bei sich "gepuffert" hat. Manchmal hilft lesen.

Zitat:
Du weisst ja nichtmal, ob die jetzt vorliegende Information überhaupt stimmt, die kommt ja immernoch nicht direkt von der Bank, sondern von der angeblichen Rentnerin.

Tja, und du weißt nicht mal ansatzweise, ob deine Vermutung, dass hier ein größer angelegter Betrug samt ggf. aufwändiger Urkundenfälschung durch "die Rentnerin" vorliegt, überhaupt der Wahrheit entspricht.

Du wirfst mir somit vor, dass ich deinen wilden Vermutungen nicht direkt glaube? Klar, du könntest Recht haben. Ich auch. Und nun?

Ich verweise nochmals auf meinen Beitrag #2. Entweder man glaubt der Schweizer Bank oder der Rentnerin nicht, dann muss man sich mit irgendwelchen Schweizer Behörden auseinandersetzen. Oder man glaubt der Schweizer Bank. Dann sollte die BaFin das aufklären können.

Signatur:

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#29
 Von 
odenwaldhaus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Du weisst aber schon, dass der deutsche Ableger der Bank tatsächlich nicht unbedingt wissen muss und darf, dass das Geld in der Clearingbank liegt? Ne, weisst du vermutlich nicht.

Der TE schrieb, dass die Bank originär aus Frankreich kommt und das Geld laut den Schweizern bei sich "gepuffert" hat. Manchmal hilft lesen.

Zitat:
Du weisst ja nichtmal, ob die jetzt vorliegende Information überhaupt stimmt, die kommt ja immernoch nicht direkt von der Bank, sondern von der angeblichen Rentnerin.

Tja, und du weißt nicht mal ansatzweise, ob deine Vermutung, dass hier ein größer angelegter Betrug samt ggf. aufwändiger Urkundenfälschung durch "die Rentnerin" vorliegt, überhaupt der Wahrheit entspricht.

Du wirfst mir somit vor, dass ich deinen wilden Vermutungen nicht direkt glaube? Klar, du könntest Recht haben. Ich auch. Und nun?

Ich verweise nochmals auf meinen Beitrag #2. Entweder man glaubt der Schweizer Bank oder der Rentnerin nicht, dann muss man sich mit irgendwelchen Schweizer Behörden auseinandersetzen. Oder man glaubt der Schweizer Bank. Dann sollte die BaFin das aufklären können.


Ich warte noch ab, ob ich Antwort von der BaFin bekomme. Als Empfänger hat man immer Schwierigkeiten, etwas schriftich zu bekommen.
.

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#30
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Ist das wirklich eine SEPA-Überweisung? Oder hat die gut Frau Pensionärin im irrigen Glauben aber in guter Absicht Ihnen was gutes zu tun anstelle von geteilten Kosten (SEPA), alle Kosten zahlt Sender ausgewählt (kein SEPA)? Oder anstelle von Euro gar Schweizer Franken (kein SEPA) überwiesen?

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