Hallo liebe Forummitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich einer Gewerbeanmeldung für einen Internetshop über die Plattform ebay.
Ich möchte dort Neuwaren (Textilien, Sportartikel, Schuhe, Spielwaren, Gartengeräte) verkaufen. Meine Frage ist nun, ob ich bei der Gewerbeanmeldung bei meiner Gemeinde hierfür ein Führungszeugniss oder ähnliche Nachweise zu erbringen habe und ob dieses Gewerbe unter die Rubrik "überwachungsbedürftige Gewerbe" fällt.
Ich hoffe, ihr könnt mit weiterhelfen und bedanke mich im Voraus
Überwachungsbedürftiges Gewerbe
25. April 2017
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Frage vom 25. April 2017 | 15:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überwachungsbedürftiges Gewerbe
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 27. April 2017 | 16:34
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
ZitatGartengeräte.....Textilien :
Wenn die Gartengeräte nicht als hochwertige Konsumgüter (Aufsitzmäher für 25.000€....) eingestuft werden und die Textilien keine Pelz und Lederbekleidung sein soll, sehe ich aktuell keine Veranlassung, weshalb die Behörde dein Gewerbe als überwachungsbedürftig einstufen sollte.
Zitatob ich bei der Gewerbeanmeldung bei meiner Gemeinde hierfür ein Führungszeugniss oder ähnliche Nachweise zu erbringen habe :
Bei der Anmeldung brauchst Du die nicht vorlegen.
Wenn die Behörde dein Gewerbe als überwachungsbedürftig einstuft, sind sie von Amtswegen dazu verpflichtet diese Dinge unverzüglich von Dir nachzufordern und kommst Du dieser Aufforderung nicht nach, diese selbst einzuholen (nicht kostenlos!).
Also Gewerbe anmelden und gucken ob und was das Amt noch haben will.
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__38.html
-- Editiert von spatenklopper am 27.04.2017 16:35
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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