Übertragung des Kindesfreibetrages bei Volljähigkeit

30. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Herdi
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Übertragung des Kindesfreibetrages bei Volljähigkeit

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meine Einkommensteuer zu erklären und über einen Punkt gestolpert, dem ich früher nie Beachtung geschenkt hatte. Der Übertragung des vollen Kindesfreibetrages.
Meine älteste volljährige Tochter ist 20 Jahre und bezieht Unterhalt von mir. Dies geschiet freiwillig, da meine Exfrau Ihre Einkommensverhältnisse nicht offen gelegt hat.
Da ich das gesamt Jahr 2015 Unterhalt gezahlt habe, dachte ich an eine Übertragung des vollen Kinderfreibetrages. Ist dies so einfach möglich? Macht es überhaupt Sinn?

Das Kindergeld bezieht meine Ex-Frau in vollem Umfang.

Viele Grüße Herdi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Ist möglich, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht zu mindestens 75% erfüllt oder erfüllen kann. Wenn die Tochter dort lebt, ist das auch eine Form von Unterhalt. Der Übertragung kann die Frau widersprechen.

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