Überstundenregelung so rechtens?

20. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zerwas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Überstundenregelung so rechtens?

Hallo,

mein Arbeitgeber hat beschlossen eine neue Überstundenregelung einzuführen, neue Verträge gab es dazu allerdings nicht.

Das neue System sieht wie folgt aus:

Alle Überstunden die innerhalb eines Kalendermonats angesammelt wurden, dürfen, bis zu einer Menge von 10% der monatlichen Sollarbeitszeit, nicht mit in den nächsten Monat genommen werden und verfallen.

Beispiel:
Sollarbeitszeit im Beispielmonat beträgt 160 Std..
Der Arbeitnehmer hat in diesem Monat 16 Überstunden angesammelt, davon verfallen, mit Beginn des neuen Kalendermonats, alle 16.
Hätte der Arbeitnehmer nun 17 Überstunden erarbeitet, könnte er im Folgemonat genau eine davon als Freizeitausgleich nehmen.

Hält dieses System rechtlich stand?

Ich hoffe das war halbwegs verständlich :)

Vielen Dank,
Zerwas

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Was steht denn zu Mehrarbeit im Arbeitsvertrag?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zerwas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

zu den Überstunden gibt es folgenden Wortlaut im AV:

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, aus betrieblichen Gründen Überstunden, Mehrarbeit sowie (Wechsel-) Schicht- und Nachtarbeit zu leisten. Überstunde ist jede über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinausgehende Tätigkeit, sofern sie vom Vorgesetzten angeordnet wurde oder betrieblich unbedingt erforderlich ist. (Wechsel-) Schicht- und Nachtarbeit wird nicht gesondert ausgeglichen, solange die wöchentliche Arbeitszeit nicht überschritten wird; wird die wöchentliche Arbeitszeit überschritten, wird dies durch Freizeit ausgeglichen.

LG,
Zerwas

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat? DAnn würde ich mich mal dahin wenden. Das Problem ist hier, dass es eine klare Überstundenreglung im AV gibt. Einen AV kann man nicht einfach einseitig ändern.

Wie wurde die neue Regelung denn kommuniziert? Zur Kenntnis oder zur Unterschrift? Und was sagt der AG dazu, dass es im Vertrag eine andere Regelung gibt?

Etwas anderes ist es hier natürlich, wenn einige Arbeitnehmer Überstunden ansammeln die weder angeordnet noch betrieblich erforderlich sind, sondern zum Beispiel um Freitags früher gehen zu können usw. Das berührt die Regelung im AV natürlich nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Zerwas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Den AG habe ich noch nicht kontaktiert, wollte mir erstmal Rat dazu holen und einen Betriebsrat gibt leider nicht. Werde zeitnah meinen direkten Vorgesetzten darauf ansprechen.

LG,
Zerwas

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Zerwas):
Überstundenregelung so rechtens?
Nein! Ein Vertrag ist ein Vertrag. Auf dieses Spiel brauchst du dich nicht einzulassen. Auf keinen Fall irgend etwas unterschreiben.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zunächst einmal handelt es sich offenkundig um eine einseitige Anordnung des AG - solange er die nicht per Unterschrift in den AV einbezogen wissen will, ist der Schaden gering.
Zum anderen erscheint mir die Regelung unscharf hinsichtlich des Begriffs Überstunden - da verschwimmen wohl 'echte' Überstunden ( wie sie im AV zutreffend definiert sind ) mit sonstigen Plusstunden. Angeordnete Überstunden aber kann der AG nicht einfach verfallen lassen.
Im Grunde will der AG offenbar erreichen, dass Überstunden und wohl auch Plusstunden nicht gehörtet werden - legitim. Auf AN-Seite verlangt die Anordnung ein Umdenken: nämlich auf Teufel-komm-raus Über-/Plusstunden zeitnah abzubauen, ob es betrieblich passt oder nicht. Und sich bescheinigen lassen - wenn der Zeitausgleich abgelehnt wird - , dass die Stunden eben nicht verfallen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es gibt doch wirklich keinen Grund, einen Wechsel von der arbeitsvertraglich vereinbarten und gültigen Regelung des Freizeitausgleichs auf unbezahlte Überstunden zu akzeptieren. Das bedeutet ja zwei unbezahlte Arbeitstage mehr, weshalb sollten Sie so etwas akzeptieren? Am besten sind Sie sich mit IHren Kollegen zu der Frage einig.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.004 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen