Überstunden ohne Ende?

10. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)
Überstunden ohne Ende?

Hallo,

ich frage für eine Bekannte:

Mein Bekannte arbeitet in der Pflege in einem Altenheim. Sie hat laut Arbeitsvertrag eine 30 Stunden Woche. In den letzten Monaten hat sie ca. 190 Überstunden machen müssen, weil das Personal sehr knapp ist.

Wie ist das eigentlich rechtlich? Muss man Überstunden machen ohne das irgendwie Aussicht darauf besteht diese vergütet bzw. abzubauen?

MfG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Als erstes wäre zu prüfen, was zu Überstunden im Arbeitsvertrag oder ggfs. Tarifvertrag steht.
Ohne eine Vereinbarung, dass Überstunden geleistet werden, muss ein Arbeitnehmer nur im Notfall Übserstunden leisten. Personalmangel ist dabei kein Notfall.

-- Editiert altona01 am 10.09.2014 14:36

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#2
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Dazu steht im Arbeitsvertrag:
Überstunden müssen gemacht werden soweit sie im Betrieb anfallen.

Mehr nicht.
Aber es kann doch nicht sein das man sich total kaputt arbeitet...

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

// Aber es kann doch nicht sein das man sich total kaputt arbeitet ...

Richtig.
Wie @altona schreibt: Personalmangel ist kein Notfall.

Also: Auf zum Fachanwalt mit allen Unterlagen, Vertrag, Überstundenanordnungen, Zeitkonten

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Die generelle Aussage "Personallmangel ist kein Notfall" würde ich so nicht unterschreiben. Man muss schon hingucken, woraus der akute Personalmangel folgt. Liegt dies z.B. kurzfristigen Krankheitsbeindgten Ausfällen von Kollegen, dann kann auch insoweit ein Notfall vorliegen.

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@ eidechse: "hinschauen, woher" ist schon richtig, aber
// In den letzten Monaten ... 190 Überstunden

.. bei vereinbarter 30 h/Wo - so weit kann man den Notfallbegriff wohl nicht dehnen.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@j.kwack,
in wievielen Monaten sind die Überstunden entstanden? Dass welche geleistet werden müssen, ist vertraglich vereinbart. Aber:

http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html

quote:
Ar­beits­ver­trag: In Ih­rem Ar­beits­ver­trag ist ei­ne Über­stun­den­klau­sel ent­hal­ten, die Ih­ren Ar­beit­ge­ber da­zu be­rech­tigt, ein­sei­tig nach sei­nem Er­mes­sen Über­stun­den an­zu­ord­nen. Da­mit ei­ne sol­che Über­stun­den­klau­sel wirk­sam ist, muss die An­zahl der im Höchst­fall zu leis­ten­den Über­stun­den fest­ge­legt sein, da­mit Sie als Ar­beit­neh­mer wis­sen, was auf Sie zu­kom­men kann.


@eidechse,
der kurzfristige krankheitsbedingte Ausfall von Kollegen, auch mehrerer, ist gerade in der Pflege eher die Regel als die Ausnahme. Das ist kein Notfall. Notfall:

http://www.workingoffice.de/Top-Themen/161/6749/Die-Letzte-macht-das-Licht-aus.html :
quote:
Gibt es keinen diesbezüglichen Hinweis im Tarif-, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, muss der Arbeitnehmer nur in außergewöhnlichen betrieblichen Situationen und Notfällen aufgrund seiner Treuepflicht Überstunden leisten. Bei unvorhersehbaren technischen Problemen, Überschwemmungen oder einem Großbrand wird vom Gesetzgeber allerdings besonderer Einsatz verlangt.


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#7
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Hallo,

meine Bekannte weiß nicht genau in welchem Zeitraum die Überstunden angefallen sind. Aber in den letzten 10 Monaten ist es besonders schlimm geworden.
Der Dienstplan den es am Monatsanfang gibt, stimmt sowieso nie, da es schon so gut wie sicher ist, das man die freien Tage sowieso nicht bekommt.
Meine Bekannte ist körperlich und seelisch an ihrer absoluten Belastungsgrenze angelangt.
Laut MDK und Heimaufsicht verfügt das Altenheim auch über ausreichend Personal, das sieht in der Wirklichkeit ganz anders aus. So ist es durchaus üblich das 1(!) Pflegekraft für über 20 Bewohner zuständig ist...

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#8
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

... da frag' ich mich dann schon, wie sie Kenntnis von der Anzahl der Überstunden hat, wenn sie nicht Buch führt.
Irgendwie gerät das ins Kippen: Der Einfachheit halber gerechnet 200 h in 10 Monaten gleich 20 Plusstunden im Monatsdurchschnitt gleich knapp 5 h pro Woche. Auch wenn Durchschnitte tückisch sind: kaputtarbeiten passt so recht dazu nicht. Die Rechnung kann also nicht stimmen, wenn man die Selbstwahrnehmung der Frau ernst nimmt.
Ein solides Datengerüst ist Ausgang für jegliches Vorgehen. Sonst wird jede Klage als Gejammer abgeschmettert.
Und wenn die Lage so ernst ist, sollte auch klar sein, dass die Rechtsfrage nur der Anfang ist. Denn alleine kann die Gute nichts ausrichten - um was zu ändern, muss die GL Druck von möglichst vielen, wenn nicht allen bekommen.

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@ altona01

Sie scheinen aus der von Ihnen aufgefundenden Stelle auf der website von workingoffice davon auszugehen, dass nur die in der von Ihnen zitierten Passage aufgeführten Fälle "Notfälle" sind.

Die website eines Verlages, der noch nichteinmal ein juristischer Fachverlag zu sein scheint, wird wohl kaum abschließend definieren was Notfälle und besondere betriebliche Situationen sein können.

Schaut man hingegen in juristische Kommentare, dann findet man sehr wohl den Hinweis, dass auch Erkrankungen Notfälle sein können (z.B. Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, 3. Aufl. 2014, § 14 Rn. 7). Ob im konkreten Fall ein Notfall vorliegt, muss aber immer im Einzelfall untersucht werden.

Auf nichts anderes habe ich mit meinem gestrigen Beitrag hingewiesen.

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#10
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Jeder MA erhält einen Stundenzettel über die Zeiterfassung, so einfach kann man sehen wieviele Überstunden man hat... ;)

Und meine Bekannt ist an ihrer Belastungsgrenze angekommen, das ist eindeutig zu spüren.

Worauf ich aber eigentlich hinaus wollte...

Wenn man bereits soviele Überstunden angesammelt hat und es auch absehbar ist, das keine Besserung eintreffen wird, ist man trotzdem weiterhin verpflichtet immer wieder an eigentlich freien Tagen Arbeiten zu gehen bzw. kann man nicht irgendwann auch mal sagen Stop! ich brauche meine Freizeit?

-- Editiert J.Kwack am 11.09.2014 15:42

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#11
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

// Stop! ich brauche meine Freizeit?

Das kann sie machen. Im Ergebnis wird sie "die Böse" sein.
Das Erste wäre meines Erachtens eine Überlastungsanzeige - "ich kann nicht mehr" hat einen anderen Klang als "ich brauche .." und - ich wiederhole mich - das Problem müsste als Gesamtproblem sichtbar werden. Eine/n kann man rundmachen, mit einer Gruppe geht das schon schwerer.
Ich rate sehr, vor irgendwelchen Schritten eine RA beizuziehen. Evtl. gibt es ja auch einen BR in dem Laden.

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#12
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

In dem "Laden" gibt es nur eine MA, da kirchlicher Träger ;)

Und meine Bekannte ist die Vorsitzende der MA, sieht auch die vielen Probleme, opfert sich quasi auf für ihre Arbeit/Kollegen.
Das es nicht gut geht ist klar, sie war vor ca. 4 Jahren schonmal für ein halbes Jahr ausgefallen, "Burn out". :(

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