Überstunden gesetzlich korrekt vergütet?

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bluemchen79
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Überstunden gesetzlich korrekt vergütet?

Guten Abend,

meine Überstunden sind über den Arbeitsvertrag wie folgt geregelt:

"Die Arbeitszeit richtet sich nach der Notwendigkeit der Arbeitsbereiche, für die der Arbeitnehmer Verantwortung trägt. Die Kernarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten, wenn diese erforderlich ist. Es gilt folgende Überstundenregelung: Mehrarbeit bis zu 1 h pro Werktag gilt nicht als Überstunde."

Die "NICHT-Überstunden" häufen sich an und mein Stundenlohn sinkt. Ist das gesetzlich korrekt geregelt? Bestehen für mich Ansprüche auf Überstundenvergütung oder zumindest die Arbeitszeit zu kürzen? Habe schon einiges gelesen, jedoch nichts gefunden dass zu meinem Fall passen würde.

Danke für Ihre Rückmeldung.

Grüße


Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

nach Ihrem Arbeitsvertrag scheinen die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden(vergütung) auseinander zu fallen.

Eine gesetzliche Regelung zur Abgeltung von Mehrarbeit/Überstunden gibt´s nicht. Gesetzlich ist geregelt, dass eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf.

Soweit keine tarfivertraglichen Regelungen für Ihre Brange bestehen, zieht die Vereinbarung im Arbeitsvertrag. So wie Sie es schildern, wird Mehrarbeit von bis zu 60 Minuten nicht vergütet. Eine Überstunde wird erst dann anerkannt, wenn mehr als 60 Minuten Mehrarbeit vorliegt.

Wenn der Arbeitsvertrag so unterschrieben wurde, dann haben Sie sich auf diese Regelung eingelassen. Zunächst ist in der Tat keine justiziable Möglichkeit zu sehen, eine Abgletung von Mehrarbeit (bis 60 Minuten/täglich) durchzusetzen. Es ist auch fraglich, ob der Arbeitsvertrag einen Hinweis enthält, dass die Mehrarbeit (bis 60 Minuten/täglich) mit dem Regellohn abgegolten sein soll.

Es könnte für Sie hilfreich werden, wenn Sie kalendertäglich über einen längeren Zeitraum notieren, wieviel "unbezahlte" Mehrarbeit von Ihnen verlangt wird. Mit diesen Daten könnten Sie zunächt mit dem AG über eine Lohnerhöhung verhandeln. Paralell dazu könnten Sie eine Auskunft bei Ihrer Gewerkschaft einholen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Frage ist, ob du mit deiner Bezahlung über der Bemessungsgrenze liegst. Wenn nicht, dürfte die Klausel unwirksam sein.
Ich halte die Formulierung auch für unklar: Überstunden sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ausdrücklich angeordnet werden (müssen). Mehrarbeitsstunden kommen zustande, wenn AN aus eigenem Antrieb länger im Betrieb bleibt, z.B. wegen der Abfahrzeiten von Zug oder Tram. In der Klausel ist aber beides vermischt, so dass sie wohl wegen Unklarheit schon ungültig sein könnte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Mehrarbeitsstunden kommen zustande, wenn AN aus eigenem Antrieb länger im Betrieb bleibt, z.B. wegen der Abfahrzeiten von Zug oder Tram.


Was ist denn das für eine kuriose Definition? Habe ich noch nie gehört und halte ich für unzutreffend.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

:blaubär: Überstunden sind dadurch gekennzeichnet, dass sie ausdrücklich angeordnet werden (müssen).

Und das steht bitte wo?

Was brauchst du noch?
Es bedarf keiner Anordnung, es reicht weiterhin, dass die Überstunden mit Wissen und Duldung des Arbeitgebers stattfinden.
Brauchst du echt nochmal den Link zum Jubiläum, so 150?



-- Editiert altona01 am 05.01.2015 20:22

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bluemchen79
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Es sind scheinbar angeordnete Überstunden, die jedoch nicht vergütet werden. Wenn man nicht pünktlich Feierabend machen darf, obwohl die Arbeitszeit rum ist UND es sogar nicht zwingend erforderlich wäre (weil es andere Möglichkeiten gäbe), ist das für mich angeordnet. Mein Gehalt liegt übrigens unter der Bemessungsgrenze.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Herr Müller 176
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 147x hilfreich)

mal "überstundenregelung" bei tante goo eingeben dann hensche lesen

ansonsten

arbzg
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.
abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b) einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,

...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

@1000kleinesachen /// Was ist denn das für eine kuriose Definition?

Ich würde auch nicht von einer Definition sprechen, sondern von einer griffigen Formulierung wie z.B. auch 'in den ersten 3 Tagen ist jeder sein eigener Arzt' oder 'mein frei gehört mir' - und da passt die Unterscheidung "von AG veranlasst" ggü "eigene Entscheidung des AN" schon. Das Problem ist doch, "echte Überstunden" von den allg. Plus- oder Mehrarbeitsstunden zu unterscheiden, zumal der allg. Sprachgebrauch undifferenziert von Überstunden spricht.
Und ja - ich war zu faul die ganze Formel der Überstundenbestimmung hinzuschreiben (da muss ich mir wohl einen passenden Textbaustein basteln).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen