Überstunden ausbezahlen

5. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lamettafee
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Überstunden ausbezahlen

Eine Arbeitnehmerin hat ordentlich gekündigt. Die verbleibenden Arbeitstage (4 Wochen) bis zur Wirksamkeit der Kündigung (29.02.2008) hat sie sich krankschreiben lassen (und fleißig andererorts Bewerbungsgespräche geführt), so dass sie weder ihren Resturlaub nehmen noch ihre Überstunden abbummeln konnte.
Nun möchte die AN ihren Urlaub sowie ihre angefallenen Überstunden ausbezahlt bekommen und zwar innerhalb von 5 Tagen! Die von der AN angegebenen Überstunden sind doppelt so hoch, wie die vom AG im PC verzeichneten Überstunden, die die AN auch nur gekürzelt hat.
Inwieweit ist die Überstundenphantasieangabe der AN maßgebend?

Inwiefern ist eine derartig kurze Frist überhaupt zulässig (Prüfung der tatsächlich geleisteten Überstunden, der Steuerberater muss die Summe ausrechenen, der Betrag muss überwiesen werden usw.)? Gibt es hier gesetzliche Vorschriften?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wie läuft denn in der Firma die Überstundenerfassung? Überprüft der AG das irgendwie oder wird sich da auf die AN verlassen?

Irgendeinen Anspruch auf nicht geleistete Überstunden gibts natürlich nicht. Nur scheint hier wohl Unklarheit über die Menge der Überstunden zu bestehen. Warum?

Zwichen den Zeilen klingt der Vorwurf mit, dass der AG die Krankschreibung anzweifelt. Warum hat er keine Überprüfung durch den MdK gefordert, wenn er die AU anzweifelte?

Bezüglich Urlaub wird er wohl abgelten müssen, wenn die AN nicht noch über das Ende des Arbeitsverhältnisses weiter krank geschrieben ist (Lasst mich raten: Die AU ging genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses?)

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#2
 Von 
Lamettafee
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Überstunden werden vom Computerprogramm (Arbeitszeitkonto) erfasst und auch von der AN gekürzelt. Wie es zu einer derartigen Abweichung in der eigenen Dokumentation der AN kommen kann, ist unverständlich.

Überprüfung? Trotz Krankschreibung können Arbeitnehmer fast alles machen, so eben auch Bewerbungsgespräche in anderen Firmen wahrnehmen - leider ist das so.

Ich glaube die Krankschreibung endete zum Kündigungszeitpunkt. Was wäre denn, wenn sie darüber hinaus andauern würde?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Überprüfung?


Ja, eine völlig legitime (gesetzlich mögliche) Überprüfung der Richtigkeit der AU. Hat mit nachspionieren nichts zu tun.
Aber dafür ist es jetzt eh zu spät.

quote:
Was wäre denn, wenn sie darüber hinaus andauern würde?


Dann gäbs die Urlaubsabgeltung erst, wenn der AN wieder nachweislich arbeitsfähig wäre.

Zu den Überstunden: Zahlen, was das Computerprogramm sagt. Wenn die AN es versäumt haben sollte, Stunden da einzutragen, würd ich andere Nachweise verlangen.

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