Überstunden - Gesetzeslage Auszahlung/Freizeitausgleich

5. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
davidc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)
Überstunden - Gesetzeslage Auszahlung/Freizeitausgleich

hallo zusammen,

ich habe ca. einen monat überstunden und mein arbeitgeber hat seine forderung geäußert, dass ich diese bis zum jahresende abbaue.

ich hatte um eine auszahlung gebeten, nicht, weil ich auf das geld scharf bin, sondern weil ich gerne meinem job nachgehe und ich der meinung bin, dass ich für die zeit unabkömmlich bin.

mein arbeitgeber hat dies verneint, so dass ich jetzt einen auslandsaufenthalt fest geplant habe für insgesamt zwei monate (ein monat überstundenausgleich und ein monat urlaub).

jetzt kommt mein arbeitgeber mit dem angebot, dass ich die stunden ausbezahlt bekommen soll. ich habe abgelehnt, aber mein chef hat mir für morgen einen termin eingetragen und ich bin mir sicher, er wird mich auffordern, dass angebot anzunehmen, da er mich im betrieb braucht.

jetzt interessiert mich natürlich sehr die gesetzeslage. darf ich über die variante entscheiden oder bleibt dies dem arbeitgeber überlassen.

vielen dank im voraus für eure antworten.

beste grüße
david

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo david, was ist arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu Überstunden vereinbart? (bitte wortwörtlich aus dem Vertrag zitiert, wenn möglich)

MfG

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#2
 Von 
davidc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo,

einen tarifvertrag gibt es nicht.

zu überstunden steht lediglich folgendes unter absatz "vergütung":

"Mit dem Gehalt sind sämtliche etwaigen Mehrarbeits- und Überstunden einschließlich etwaiger Zuschläge abgegolten."

Nach Vertragsabschluss wurde im Unternehmen ein Betriebsrat gegründet, seitdem gibt es ein Arbeitszeitkonto. Eigentlich ist vorgesehen, dass maximal 16 Überstunden in den nächsten Monat übernommen werden. Bei mir sind es derzeit ca. 160 Überstunden.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Tja, offiziell (Betriebsvereinbarung???) dürftest du ja eigentlich nicht so viele Überstunden haben ... und da dazu nichts gesetzlich geregelt ist kommt es auf die Vereinbarungen an, die nur mündlich zwischen dir und deinem Chef erfolgten (Zeugen?).

Da jetzt ein Widerspruch entstanden ist:
Wäre ein Kompromis möglich? Z.B. noch einen Auftrag bearbeiten (insofern zeitlich vereinbar mit Reise) und dann 'die Fliege machen' oder geht das auch nicht?

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#4
 Von 
davidc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

ja aber mein chef hat die überstunden ja geduldet, im eigenen interesse. er will ja kein neues personal einstellen, gibt er nicht zu, es ist aber so. und da er jetzt immernoch nicht daran denkt neue leute einzustellen und ich zwei monate weg bin entsteht für die abteilung ein riesen gap.

mir persönlich tut es schon weh, weil meine kunden darunter leiden werden, aber andererseits seh ich das jetzt alles gelassener, es ist nicht mein problem wenn die kunden unzufrieden sind. vielleicht hat dies ja einen "positiven nebeneffekt" in die chefetage, damit die von selbst erkennen, dass es mit der ressourcenplanung nicht geht.

aber das thema mal beiseite...

mal kurz zum ablauf:
meine chefin (abteilungsleiter) kam auf mich zu und hat sich quasi "beschwert" dass ich soviele überstunden habe. daraufhin hieß es, ich muß diese abbauen (hat sie mir auch schriftlich per e-mail geschickt). daraufhin habe ich - auch schriftlich per e-mail - meine bedenken zum ausdruck gebracht, gleichzeitig aber eingefügt dass ich in den monaten november und dezember nicht im unternehmen sein werde. eine schriftliche zusage habe ich nicht bekommen, aber meine chefin (abteilungsleiterin) und chef (direktor) haben dies abgenickt - mündlich!

ist doch alles kompliziert ;)

ich glaube kaum dass eine einigung/kompromiss machbar ist, mein chef hat einen ziemlichen dickschädel, da hat man keine chance, egal mit wievielen guten argumenten man kommt. auch ein grund, warum ich aus dem laden raus will ;)

besten dank für deine hilfe.

falls du/ihr noch tipps habt, immer her damit.

grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

mal was ähnliches zum Thema Überstunden.

Ich habe laut Vertrag 40 Stunden/Woche. 5 Überstunden pro Monat gelten als vereinbart. Darüber hinausgehende Stunden werden durch Freizeit ausgeglichen.

Da sufgrund von Unterbesetzung zur Zeit kein Freizeitausgleich möglich ist, sammle ich pro Woche jetzt immer ca. 3,5 Überstunden an. Ich plane zum Ende des Jahres aus dem Betrieb auszuscheiden. Es gibt keine Arbeitszeitkonten, ich führe jedoch für mich Buch über die täglich gearbeitete Zeit.

Wenn ich nun sagen wir zum 31.12. Kündige und 16 Überstunden habe, mir mein Chef das jedoch nicht glaubt bzw. das Abbummeln wegen Personalmangels nicht erlaubt, darf ich dann einfach die letzten 2 TAge "früher gehen"?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Wenn ich nun sagen wir zum 31.12. Kündige und 16 Überstunden habe, mir mein Chef das jedoch nicht glaubt bzw. das Abbummeln wegen Personalmangels nicht erlaubt, darf ich dann einfach die letzten 2 TAge früher gehen?


Nein Despi, das geht nicht.

Bitte sei doch so gut und mach für 'deine' Fragen einfach einen eigenen (neuen) thread auf.

3x Hilfreiche Antwort

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