Überstunden Abfeiern - Wie sieht es aus wenn ich kündige?

6. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Überstunden Abfeiern - Wie sieht es aus wenn ich kündige?

Guten Abend zusammen,
Es sieht wie folgt aus:

Ich habe aktuell 80 stunden auf dem Überstunden Konto. Es sieht folgender maßen aus und zwar hatte ich bis letztes Jahr September einen 40 std. Vertrag der dann in einen Teilzeit 20std. Vertrag geändert wurde. Daher ja 80std. durch 4std./p tag = 20Tage Die geschah einvernehmlich wurde aber bis heute nix schriftliches ausgehändigt trotz mehrfacher Ansprache beim Chef. Wir sind ein 3 Mann Betrieb habe keine Tarifverträge und in dem 40std. Vertrag den ich noch hier liegen habe ist auch nix wegen Überstunden geregelt.

Als die Abänderung des Vertrages getroffen wurde wurde ausgemacht und das lief im September auch noch so das alle Überstunden abgefeiert werden und nur auf eigenen Wunsch Ausgezahlt werden würden.

Mein Chef hatte mich auch gefragt gehabt ob ich die Überstunden mir ausbezahlen lassen möchte und die verneinte ich ja.

Wie sieht es in dem Fall aus wenn ich Kündige kann ich auf meine Freizeit zwecks Überstunden abbau bestehen oder ist dies nicht möglich.

Mfg. Raezor

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15 Antworten
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#1
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

da gibts jetzt zwei Möglichkeiten, zu antworten :

theoretisch habt ihr einvernehmlich vereinbart, daß abgefeiert werden soll , also eine Art mündlicher Vertrag,
was mit den Überstunden, für die gesetzlich gesehen mangels anderer Vereinbarungen lediglich ein Vergütungsanspruch bestünde, geschehen soll
darauf kann man sich natürlich berufen

praktisch gesehen liegst du mit deinem Chef im Clinch (siehe deinen anderer Beitrag), so daß passieren könnte, daß sich dein Chef nicht mehr an irgendwelche mündlichen Vereinbarungen erinnert
und um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, könnte er sogar vergessen haben, daß überhaupt Überstunden vorliegen.
Das würde bedeuten, ohne gerichtliche Hilfe ginge gar nichts und zusätzlich wärest du in der Pflicht, sowohl das eine wie auch das andere zu beweisen, wenn du einen Anspruch herleiten willst


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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
(Zwischen Reden und Tun liegt das Meer) ital.Sprichwort"

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#2
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nur mein Chef würde sich ja ins eigene Fleisch Schneiden falls er diese Abmachungen "vergessen würde" meine Abrechnung weißen keine stunden zahlen auf nur ist mein Gehalt seit September um die Hälfte geschrumpft wie würde mein derzeitiger Arbeitgeber dies begründen wollen.

Ich weiß nicht ob ich da jetzt nicht total daneben liege aber in diesem falle könne man doch rein theoretisch das recht walten lassen es gibt keine Vertrags Abänderung er bezahlt seit September aber nur noch den halben lohn damit Stände er im Zahlungsrückstand und meiner Seits wäre eine Fristlose Kündigung gewährt.

Hoffe mal das ich mich nicht zuweit aufm Fenster gelehnt habe -.-

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-- Editiert Raezor am 06.01.2013 22:43

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#3
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

wenn wir annehmen, die ganze Sache geht vor Gericht, sollte man nicht vergessen, daß Richter nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen sind,
man wird nicht, je nach Lage, die unterschiedlichsten Geschichten erzählen können
und darauf hoffen können, daß sie der Richter abkauft

was willst du im Endeffekt erreichen ?

schlag dies dem AG vor, vielleicht willigt er ein und die Sache ist gut
ich schätze mal, dein AG wird sich nicht sträuben, wenn du so schnell wie möglich gehen willst...

sollte es jedoch vor Gericht gehen müssen, wirst du dich in der Klageschrift positionieren und deine Ansprüche belegen müssen

da kann man dann nicht erst hüh (Vertrag wurde auf 20 Std einvernehmlich reduziert, aber es fielen Überstunden an, die man nun abgegolten haben will) und dann hott (alter Vertrag über 40 Std soll noch gelten, Annahmeverzugslohn soll eingeklagt werden) sagen













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"Tra il dire e il fare c’è di mezzo il mare.
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#4
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein das ist schon richtig es ging bei meinem letzten post ja auch eher darum für den Fall das mein AG auf dumm spielen würde.

Sicherlich werde ich versuchen mit ihm eine Vereinbarung zu treffen.
Nur vom logischen Standpunkt her hat mein AG doch schon einen Fehler begannen als er diese Änderung nicht Schriftlich dar gelegt hat.

Sicherlich möchte ich persönlich schnell auf dem Arbeitsverhältnis raus ohne weiterhin für diesen Tyrann weiter Arbeiten zu müssen.
Aus diesem Grunde wollte ich auch wissen ob mir "vom Prinzip" durch den Mündlich geschlossene Vertrags Abänderung mir meine Freizeit Zustände.

Bezüglich der Gesamt Situation die Herrscht erwarte ich morgen noch einen Anruf von einem Sachbearbeiter von AA um gewisse punkte noch abzuklären.

Das was ich zumindest bis jetzt im netz erlesen konnte spricht vieles eigentlich für eine Fristlose/Fristgerechte Kündigung es ist ja nicht nur so das er uns vom gewerblichen hergesehen nicht erlaubte arbeiten vollrichten lässt(Maler & Lackier arbeiten) haben keinen meister im betrieb,und wir sollen ja auch auf seinen Schwarz Baustellen antanzen und arbeiten was er uns dann so neben her stolz erzählt.
Zudem man dann auch mal sehen sollte das man Unmenschlich erreichbares Arbeitspensum von mir Verlangt und darauf mich aufs massivste Runterbuttert im bereich Leistung besonders schlimm.

Wie im anderen Thread schon erwähnt bin ich Persönlich psychisch und teilweise Körperlich Gut angeschlagen.
Ob man mir es glauben möchte oder nicht sei mal dahin gestellt aber ich leide seit mehr als 4 Monaten unter Massiven Schlafstörungen, Folge Dauerhaft Kopf und Rückenschmerzen Übelkeit und andere dinge die ich jetzt mal nicht nennen werde.
Seit 1 Monat ist es besonders heavy Ich habe schon angst zur Arbeit zu gehen und das auch schon vor dem Stress den ich mit meinem AG am Tel. hatte.
Mir geht es nicht rosig und da kann man mein Standpunkt denke/hoffe ich mal wenigsten ein wenig Verstehen.

Sorry das es was Länger ist und ich hoffe es klingt nicht irgendwie Aggressiv oder Angreifend das soll es nämlich nicht sein.

Mfg. Raezor

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#5
 Von 
wlady
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo zusammen,

also für Überstunden gibt es drei unterschiedliche Methoden wie man die weg bekommt. ;)

1. man feiert die Überstunden ab (Urlaub etc.)
2. man bekommt an entsprechenden Tagen früher feierabend etc.
3. Die Überstunden werden ausgezahlt

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#6
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

so wie du deine Situation schilderst, wird dich wohl jeder Arzt ein paar Wochen krankschreiben
sollte die Arbeitsagentur bestätigen, keine Sperrfrist verhängen zu wollen bei Eigenkündigung (was du dir unbedingt schriftlich geben lassen solltest, auch die Agentur leidet oftmals an "Vergesslichkeit", was mündliche Abmachungen betrifft)
wäre auch dies Problem aus der Welt

offiziell hast du diesen 40Std-Vertrag, den kannst du auch schriftlich vorweisen, der ist unstrittig

offiziell hast du auch anscheinend seit einiger Zeit bloß noch Geld für 20Std bekommen
auch das ist unstrittig und belegbar

alles andere kann von der jeweils anderen Seite bestritten werden, so daß derjenige, der es behauptet, es auch beweisen muß, was bei mündlichen Vereinbarungen schwierig wird








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-- Editiert Jennerwein am 06.01.2013 23:46

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#7
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay Danke schon mal für die antworten Hoffe ich Werde morgen mehr erfahren wenn der Sachbearbeiter sich meldet. :???:

Für den Fall X (wo ich hoffe das dieser nicht Eintritt) wär durch die Gesamt Situation noch nicht mal eine Fristlose Kündigung möglich oder sehe ich das Falsch.
Entschuldigung für die dumme nachfrage. :sad:

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#8
 Von 
Jennerwein
Status:
Praktikant
(510 Beiträge, 159x hilfreich)

möglich ist alles

Kündigungen sind einseitige Willenserklärungen

die Frage ist dann nur, ob dein AG, falls er das ganze nicht so hinnehmen will, Schadensersatz geltend machen würde oder eher nicht

bzw. deine letzten Lohnansprüche einfach einbehält und du hinterherklagen müsstest, wenn du damit nicht einverstanden wärest

dann würde ein Richter darüber entscheiden, ob du Gründe hattest, die es dir unzumutbar machen würden, eine ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten

Lohnverzug von mehr als 2 Monatslöhnen wäre u.a. so ein Grund, wie du schon herausgefunden hast......;)



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#9
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann Danke ich noch einmal recht herzlich für die antworten.
werde den morgigen Anruf abwarten und mal versuchen ein wenig zu Schlafen.
In diesem Sinne Gute Nacht alle miteinander werde mich denke ich mal Morgen wieder melden.

mfg. Raezor

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#10
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag miteinander,
Eine Frau aus der Leistungsabteilung hat sich bei mir gemeldet.
Also mit ner Sperrzeit müsste ich rechnen bei ner Eigenkündigung aber sie hat mir geraten nachdem ich ihr alles geschildert hatte mich auf Grund der folgen des Psychoterrors meines AG mich weiter Krankschreiben zu lassen und der Arzt mir nur ne Bescheinigung ausstellen muss das er mir rate oder empfehlt den Beruf zu kündigen.
Wenn ich dieses Attest hätte könnte ich ohne Sperrfrist kündigen.

mfg. Raezor

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#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Und Du willst oder musst also den BERUF dauerhaft aufgeben?

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#12
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten morgen,
zur frage den Beruf betrifft das nicht selber habe mich wohl falsch ausgedrückt, es geht um das Arbeitsverhältnis da mein Chef mich seit Monaten nur noch fertig macht und mich nieder trampelt.
Wie ich ja schon erwähnte leide ich teils unter Angstzuständen und Schlafstörungen und dessen folgen.

Die absolute härte ist ja ich hatte heute morgen 2 nicht beschrieben Briefumschläge im Briefkasten und in dem einen Schreiben werde ich von meinem Chef aufgefordert nochmal alle Stunden zettel mit den Überstunden nachweisen einzureichen zwecks Abrechnung.

2tes Schreiben beinhaltet eine Abmahnung wegen des vergangenen Telefonates als ich ihm gegen über als er mich ankeifte auch was lauter wurde.

mfg. Raezor

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#13
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,
es hat sich einiges ereignet in den letzten Tagen unter anderen hat mich mein Arbeitgeber fristgerecht aus betrieblichen gründen Auftragsrückgang gekündigt.
Okay was besseres konnte mit nicht passieren aber nun habe ich folgendes Problem mein Arbeitgeber meldet sich absolut nicht mehr seitdem.
Keine Reaktion auf Anrufe, SMS, Email und Post.
Weiß nicht was ich machen soll wollte mit ihm wegen meinen Überstunden sprechen da unter Zeugen ja mündlich vereinbart war mehr Arbeit in Freizeit auszugleichen.

Vielleicht habt ihr einen tipp was ich noch machen kann der lässt einfach nix mehr von sich hören. -.-

mfg. Raezor

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#14
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Sind Sie krank geschrieben oder freigestellt?

Wenn nein, sind Sie verpflichtet, bis zur Kündigungsfrist zu arbeiten.

Sind Sie unwiderruflich freigestellt, könnte der AG die Überstunden auf die Freistellung anrechnen lassen.

Die Frage die hier bzgl. der Überstunden im Raum steht, waren diese auch angeordnet oder waren Sie aus dem Zusammenhang auch quasi wirklich gezwungen diese zu erbringen. Nur dann sind es auch wirklich Überstunden, die vergütet werden müssen. Die Beweislast hierfür würden Sie haben.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#15
 Von 
Raezor
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

es sieht so aus das ich einen Teilzeit Vertrag mit meinem Arbeitgeber habe der auf 20std. / Woche basiert dieser erfolge nur mündlich da mein AG nie eine Schriftliche Änderung trotz mehrfachen auffordern nicht ausgehändigt hat zum unterschreiben. Da wurde ausgemacht das anfallende mehr arbeit aus Betriebsgründen mit Freizeit abgegolten wird.
Nun war es so das im Betrieb von Oktober - Dezember die Hölle los war und wir ohne ende Aufträge hatten die bewältigt werden musste und ich somit auf verlangen des AG Mehr stunden Arbeiten musste und somit auf insgesamt 95 stunden+ komme.

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