Hallo,
bei meinen Ausgangsrechnungen überspringe ich in unregelmäßigen Abständen "fortlaufende" Rechnungsnummern. Im Internet habe ich gelesen (Umsatzsteuer Anwendungserlass Abschnitt 14.5 Pflichtangaben Rechnung) es sei zulässig Rechnungsnummern zu überspringen, es kommt darauf an, jede Rechnungsnummer nur einmal zu vergeben.
Gleichzeitig finde ich aber auch Aussagen, im Internet sowohl auch mir gegenüber persönlich, das ein überspringen von Rechnungsnummern erheblichen Ärger verursachen kann, sprich Verwerfung der Buchhaltung und Schätzung der Steuer.
Wie verhält es sich nun wirklich?
Dank im voraus.
Gruß Coco
-- Editier von coco1x1 am 18.09.2016 18:44
-- Editier von coco1x1 am 19.09.2016 08:22
Übersprungene Rechnungsnummern
17. September 2016
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Frage vom 17. September 2016 | 23:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übersprungene Rechnungsnummern
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 19. September 2016 | 12:39
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Warum macht man so was?Zitatbei meinen Ausgangsrechnungen überspringe ich in unregelmäßigen Abständen "fortlaufende" Rechnungsnummern. :
Im Rahmen einer Außenprüfung wird man sicherlich gefragt werden warum dies so ist! Man sollte dann schon eine schlüssige Begründung vorweisen können! "Einfach nur so!" erscheint nicht unbedingt glaubhaft, insbesondere, weil man selber dann kaum nachvollziehen kann, ob sämtliche Rechnungen bezahlt sind! Sollte es sich um "verschriebene" Rechnungen handeln, sollte man diese mit "richtigen" Rechnungen zusammen ablegen! Geschriebene, aber nicht eingeforderte Rechnungen sollten natürlich auch aufbewahrt und dokumentiert werden!
Ohne guten Grund für die fehlenden Rechnungsnummern hat der Prüfer auf jeden Fall für eine Schätzung/Sicherheitszuschlag "den Fuß in der Tür"!
taxpert
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