Überschreibung nach Trennung (nicht verheiratet)

12. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Ron86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 92x hilfreich)
Überschreibung nach Trennung (nicht verheiratet)

Hallo,

ich habe zwei Fragen zum Thema Schenkungs-/Grunderwerbssteuer.

Meine Lebenspartnerin (nicht verheiratet) und ich haben in 03/2013 gemeinsam ein Haus gekauft (140.000€) in dem wir mit unserem gemeinsamen Sohn und meinem Sohn aus erster Partnerschaft bis Dato gelebt haben.

Wir waren beide zur 1/2 im Grundbuch wie auch im Bankvertrag eingetragen, wobei ich sämtliche Erwerbsnebenerwerbskosten bezahlt habe.

Da sie sich von mir getrennt hat, haben wir uns darauf geeinigt, dass sie ohne Zahlung aus dem Vertrag bei der Bank wie auch dem Grundbuch ausscheiden soll.

Fällt in diesem Fall Schenkungssteuer an? Restschulden auf dem Haus ~137.000

und

fällt die Grunderwerbssteuer erneut an, obwohl hier ja kein Verkauf mit geldlichem Übergang statt findet?

Vielen Dank im Voraus!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Der Vorgang unterliegt der Schenkungssteuer und nicht der Grunderwerbsteuer. Bei der Schenkungssteuer wird jedoch der Freibetrag von 20.000€ nicht überschritten.

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18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ron86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 92x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort. Kann man das irgendwo gesetzlich herleiten oder gibt es hier Gerichtsurteile?

Der Entwurf des Notars heißt:

Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung

Ist das so korrekt, oder muss da irgendwas von Schenkung mit drin stehen?

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11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ron86
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 92x hilfreich)

Rücksprache mit dem Finanzamt:

Schenkung, ja: In Höhe der Differenz, hier also 3.000/2=1.500,-€ unter Freibetrag von 20.000,-€ somit keine Steuer.

Und auf den Rest (137.000/2 = 68.500) würde Grunderwerbssteuer anfallen! x 5,0% = 3.425,-€

Die Argumentation geht dahin, dass nur Ehen und Lebenspartnerschaften in diesem Fall befreit sind.

Ist dies wirklich so? Weiß hier jemand einen Rat!?



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