Überschreibung an Bruder - Pflichtteilsverzicht nach Ertragswert

16. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)
Überschreibung an Bruder - Pflichtteilsverzicht nach Ertragswert

Hallo an alle,

ich hätte eine Frage bezüglich einem Pflichtteilsverzicht im Zuge einer Hof-Überschreibung an meinen Bruder:

Mein Vater ist im Besitz eines kleinen Hofes. Dort wird keine Landwirtschaft mehr betrieben und die Größe des Anwesens ermöglicht es kaum, dort einen landwirtschaftlichen Betrieb wieder aufzubauen, welcher den Hof wieder als leistungsfähig darstellen würde. Das Anwesen mit Grünflächen (die alle verpachtet sind) und einem Forst misst in etwa 5,5 ha.
Das OLG München hat hierzu mal ein Urteil gesprochen in einem ähnlichen, aber etwas anders gelagerten Fall. Hierbei wurde das Ertragswertprivileg aberkannt.

Das Anwesen soll nun an meinen Bruder überschrieben werden. Gleichzeitig soll ich einen Pflichtteilsverzicht notariell unterschreiben, welcher sich lediglich auf das Anwesen bezieht und nicht auf ein späteres finanzielles Erbe.
Im Zuge dieses Pflichtteilsverzichtes würde mein Bruder mich "auszahlen". Die Summe soll jedoch am Ertragswert bemessen werden, den es ja nicht wirklich gibt, und stellt dementsprechend eine sehr geringe Summe dar. Er möchte mich einfach gesagt billig abspeisen.

Nun wollte ich wissen, ob eine "Auszahlung" im Rahmen des Ertragswertes in diesem Fall überhaupt möglich ist, da wie gesagt das Anwesen keinen Hof mehr darstellt und auch das klassische Gepräge einer Landwirtschaft fehlt. Wendet man all die Punkte an, wie es das OLG München beschrieben hat, so könnte man das Ertragswertprivileg aberkennen und zum Schluss kommen, dass es nach Verkehrswert berechnet werden müsste und die Auszahlung im Rahmen des Pflichtteilsverzichtes auch gemäß Verkehrswert zu ermitteln wäre.

Da es sich um eine Übertragung des Anwesens zu Lebzeiten des Vaters handelt dürfte hier eigentlich keine Rolle spielen, da ich ja hierfür den Pflichtteilsverzicht unterschreiben soll, um eben später im Falle eines Erbfalles keinen Pflichtteil in Bezug auf das Anwesen erhalten soll. Das Ganze erfolgt also vorwegnehmend.

Kann man nun darauf bestehen, dass im Rahmen dieses Pflichtteilsverzichts und der damit folgenden "Auszahlung" für diese "Auszahlung" der Verkehrswert angewendet wird?

Über Anregungen wäre ich sehr dankbar :-)

-- Editier von fb428377-10 am 16.11.2015 10:58

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Du kannst ja vorschlagen, das der Wert von einer neutralen Stelle, z.B. dem Gutachterausschuss des Kreises, bestimmt wird. Das kostet dann zwar Geld, dafür kann es dann aber keinen Streit mehr geben!

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann man nun darauf bestehen, dass im Rahmen dieses Pflichtteilsverzichts und der damit folgenden "Auszahlung" für diese "Auszahlung" der Verkehrswert angewendet wird?


Die Unterschrift unter den Pflichtteilsverzicht erfolgt freiwillig. Du kannst daher auch darauf bestehen, die Unterschrift nur dann zu leisten, wenn Du 10 Mio. € als Entschädigung bekommst.

Es stellt sich daher die Frage, was Du riskierst, wenn Du Deine Unterschrift verweigerst. Dazu müsste man aber wissen, ob der Vater den Hof an Deinen Bruder bedingungslos überschreibt und wenn nicht, welche Bedingungen Dein Bruder für den Erhalt des Hofes erfüllen muss.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb428377-10
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank euch beiden für die Antworten! Sorry dass ich so spät erst antworte...
Mittlerweile hat sich alles dann untereinander klären lassen ohne Streit und ich denke zufriedenstellend für alle!

1x Hilfreiche Antwort

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