Überschneidung von Arbeitsverträgen beim Arbeitgeberwechsel

27. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
jonesrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Überschneidung von Arbeitsverträgen beim Arbeitgeberwechsel

Guten Tag,

für folgendes Szenario bräuchte ich Rat:
AN hat drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende, bereits 11 Tage Urlaub genommen (von tariflich 30) und 80 Überstunden bei einer 40 Stundenwoche. Bei Kündigung im August endet der Arbeitsvertrag somit am 30.11.2017. Durch die 16,5 restlichen Urlaubstage und 80 Überstunden ist der letzte Arbeitstag der 24.10.2017.

Frage 1:
Nimmt der AN erst Urlaub und anschließend die 10 Gleitzeittage, könnte er während der Gleitzeittage bereits am 16.11.2017 bei einem neuen AG anfangen. Ist dies so erlaubt bzw. mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss gerechnet werden?

Frage 2:
Kann der AN nur die restlichen 9 Tage gesetzlichen Urlaub machen und während der zusätzlichen tariflichen 10 Tage, sowie der 10 Gleitzeittage, bereits beim neuen AG arbeiten?
Wie ist hier die Rechtslage und mit welchen Konsequenzen muss gerechnet werden?

Besten Dank im Voraus

Gruß

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Beide Varianten werden nicht funktionieren.
Im Urlaub ist Erwerbstätigkeit verboten. § 8 BUrlG
Beim Zeitausgleich ist das Ergebnis ähnlich, jedenfalls bei Vollzeit: Du kannst nicht 'zwee Herren gleichzeitig dienen'.
Wenn das bekannt wird, verlierst du jedenfalls den Anspruch auf Entgelt beim Noch-AG.

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen