Hallo,
es gibt ja Hersteller (Bsp. Kia: http://www.kia.com/de/angebote/7-jahre-kia-herstellergarantie/),
die mit 7 Jahren Garantie werben.
Man liest:
"Sorglos und sicher unterwegs mit der 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie."
Schaut man genauer:
"Für welche Modelle gilt die 7-Jahre-Kia-Herstellergarantie*?
Für jeden neuen Kia, der nach dem 01. Januar 2010 erstzugelassen wurde."
Und wenn man ganz genau schaut und nach den * sucht, findet man am Ende ganz klein unter "Kia Qualitätsversprechen":
"Kia-Qualitätsversprechen:
*Gemäß den jeweils gültigen Hersteller- bzw. Mobilitätsgarantiebedingungenund den Bedingungen zum Kia-Navigationskarten-Update. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrem Kia-Vertragshändler. a.) Ein Angebot für Privatkunden und Gewerbekunden ohne Kia Rahmenvertrag. b.) Gültig für von Kia Motors Deutschland GmbH bezogene Kia Neuwagen. c.) Angebot gilt nicht für ATTRACT und ATTRACTplus Ausstattung und ist nicht kumulierbar mit anderen Verkaufsförderungsprogrammen/-aktionen und gewährten Rabatten.
Bedeutet ja für EU-Re-Importfahrzeuge, das diese explizit keine 7 Jahre Kia Garantie haben!
Ist diese Einschränkung nicht etwas klein und "überraschend", Stichwort §305c
-- Editier von MarkusMa am 24.08.2017 17:01
"Überraschende Klausel" wirksam (7 Jahre Kia Garantie *)
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
Wenn dieser Text Vertragsbestandteil ist, dann ja.
Wenn es nur Werbung ist, kann man dem Anbieter vielleicht (sehr vielleicht) irreführende Werbung vorwerfen, aber der genannte Paragraph greift damit nicht.
Das höchste, was man erreichen könnte, ist den Kaufvertrag wegen Irrtums anzufechten, weil man von dieser Garantie ausging. Das müsste aber schon sehr gut begründet werden - einfach nur "hab ich in der Reklame so gesehen" wird nicht genügen.
ZitatBedeutet ja für EU-Re-Importfahrzeuge, das diese explizit keine 7 Jahre Kia Garantie haben! :
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Hersteller, da kann fast alles rein geschrieben werden.
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Zitat:Wenn dieser Text Vertragsbestandteil ist, dann ja.
Bei einem Kaufvertrag mit einem deutschen Händler greift ja die Garantie, also kein Problem. Bei einem Kaufvertrag für ein EU-Import dürfte das dagegen nicht Vertragsbestandteil sein.
Zitat:Stichwort § 305c BGB
Der greift nur, wenn es sich um einen Vertragsbestandteil handelt, nicht jedoch für Werbung.
Für mich klingt es erstmal logisch und keineswegs überraschend, dass ein Anbieter nur auf die Fahrzeuge Garantie gibt, die er selbst auch vertreibt.
ZitatFür mich klingt es erstmal logisch und keineswegs überraschend, dass ein Anbieter nur auf die Fahrzeuge Garantie gibt, die er selbst auch vertreibt. :
Für mich nicht so.
Kia ist der Hersteller, dieser wirbt mit 7 Jahren Garantie.
Was hat der Anbieter nun mit dieser Kia-Garantie zu tun? Nichts. Er soll ja kein extra Garantie geben, sondern nur die gewährte 7-jährige Kia-Garantie "durchreichen".
Nun könnte/sollte man "einfach" davon ausgehen, das Kia Auto 7 Jahre Garantie haben. Egal wer sie importiert hat oder so. Solange alles legal geschehen ist.
Andernfalls müßte die Werbung doch heißen:
"7 Jahre Garantie auf alle von Kia Deutschland importierten Auto"
Grundsätzlich ist es ok, wenn der Hersteller ungewollte Importe von der Garantie ausschließen will.
Hier ist jedoch die Darstellung / Kommunikation gegenüber dem Kunden problematisch. Ich halte dies für nicht transparent genug um die ungewollten Importe von der Garantie auszuschließen.
Ich finde es nicht überraschend, wenn eine Garantie nur gilt für über die eigenen Händler verkauften Fahrzeuge.
Um zu gelten sollte die Garantie Vertragsbestandteil werden, und das wird sie beim EU-Importeur nicht zwangsläufig. Wenn ich ein EU-Auto kaufe, bekomme ich es mit der Ausstattung und den Extras, die im Herkunftsland dazugehören. Ich kann ja auch nicht erwarten, daß ein iPhone, das ich auch New York mitbringe, den deutschen Spezifikationen und Werbeaktionen entspricht.
ZitatBedeutet ja für EU-Re-Importfahrzeuge, das diese explizit keine 7 Jahre Kia Garantie haben! :
Nicht zwangsläufig. KIA gibt auch in den anderen EU-Ländern diese Garantie, wenn auch nicht immer automatisch. Ob es eine Garantie für das vom Importeur verkaufte Fahrzeug gibt, sieht man im Serviceheft, da ist diese üblicherweise eingetragen. Da man das Serviceheft meist erst mit Auslieferung des Fahrzeugs erhält, sollte man daher den Importeur vor dem Kauf auf die Garantie ansprechen und diese ggf. explizit mit in den Kaufvertrag aufnehmen.
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