Überqualifiziert - muß Nebenjob aufgegeben werden?

18. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)
Überqualifiziert - muß Nebenjob aufgegeben werden?

Guten Morgen,

meine Mitbweohnerin studiert Medizin und hat gearde ihr schriftliches Examen absolviert, in vier Wochen steht die mündliche Prüfung hat. Derzeit hat sie noch einen Nebenjob im Krankenhaus mit dem Status: studentische Hilfskraft. Eine Freundin hat ihr nun berichtet, dass sie diesen Job nicht mehr ausüben darf, sobald sie examiniert ist, da sie dann überqualifiziert wäre.

Ist eine Überqualifizierung wirklich ein Grund, einen Job nicht mehr ausüben zu dürfen?
Sie hat derzeit weder eine andere Anstellung noch die Aussicht auf einen Vollzeitjob, bewerben will sie sich erst nach tatsächlich bestandenem Examen.

Gruß!

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... so ein quatsch. was hindert einen promovierten ägyptologen, sich als pförtner, nachwächter oder sonstwas zu bewerben? er darf nur nicht erwarten, dass er dann entsprechend seiner qualifikation bezahlt wird.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

...danke für die fixe Antwort. Vermutet, hab ich´s, aber da das Madel auf dieser Vorschrift, die sie uns leider nicht genauer definieren kann, besteht, wollten wir vorsichtshalber die Weißheit des Internet behelligen.

-----------------
" "

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ihre Mitbewohnerin kann nicht mehr als studentische Hilfskraft arbeiten, weil sie den Status des Studenten nicht mehr hat.

-----------------
" Don`t feed trolls"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ReAcId80
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 8x hilfreich)

Den Job an sich kann sie weiter behalten. Sie muss dann nur Steuern und Sozialabgaben bezahlen wie jeder andere auch.

-----------------
"Give a man a link and he`s fine for a day; teach him to use search and he`s fine forever."

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Sie muss aber ganz normal "gekündigt" werden ! Und nur weil die meinen geht das nicht zwingend so einfach.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Eine Freundin hat ihr nun berichtet, dass sie diesen Job nicht mehr ausüben darf, sobald sie examiniert ist, da sie dann überqualifiziert wäre.

Das hat sie etwas falsch wiedergegeben.

Sobald sie examiniert ist, entfällt der Status studentische Hilfskraft, da sie ja keine Studentin mehr ist. Alle damit verbundenen Vorteile fallen dann weg.


Das Argument der Überqualifizierung ist aber kein Grund das sie nicht mehr als Hilfskraft arbeiten darf. Auch einem 'Prof. Dr. med.' ist es erlaubt als Müllman zu arbeiten.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pieni
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 17x hilfreich)

Super, das stützt die Vermutung.
Um die Statusfrage zu erklären: sie bleibt ja bis Ende des laufenden Semesters als Studentin eingeschrieben, sprich Ende März. Da hat sie also erstmal nichts zu befürchten, auch wenn das Examen früher als erwartet beendet ist, oder? Ihre Vorgesetzte weiß über die Prüfungen etc Bescheid und meinte, es sei alles so in Ordnung.

-----------------
" "

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen