Übernahme aller Pflichten durch den Mieter

28. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
go402892-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme aller Pflichten durch den Mieter

Gibt es die Möglichkeit, ein Haus bzw. Hausgrundstück zu vermieten und dabei vertraglich zu regeln, dass alle Pflichten, die normalerweise dem Vermieter obliegen (insbesondere auch Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude), auf den Mieter abgewälzt werden?

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Eine Übertragung der völligen Instandsetzungs/haltungspflicht auf den Mieter ist sicherlich nicht zulässig.

Schönheitsreparaturen und die Beseitigung kleiner Schäden geht mit Einschränkungen.

-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

In einem Formularmietvertrag ist das nicht möglich bzw. wäre unwirksam.

Ich als Vermieter würde den Mieter nicht an meinem Eigentum "rumreparieren" lassen.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte Anitari,

glauben Sie, dass das bei einem nicht-Formularmietvertrag geht? Kann man das denn mit dem Mieter einzeln aushandeln?

Mein Mieter will das und ich habe nur angst das es nicth gilt! Also deass er dann keine Wartungen von der Heizung macht und ich trtotzdem die Reparatur zahlen soll. Das wäre eine grosse Hilfe wenn so eine Vereinbarung wirksam ist!

Mit freundlichen Grüßen,
Der genervte Vermieter!



-----------------
""


-- Editiert go401274-47 am 29.11.2014 13:20

-- Editiert go401274-47 am 29.11.2014 13:23

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Mein Mieter will das und ich habe nur angst das es nicth gilt!Das wäre eine grosse Hilfe wenn das geht!


Schon mal überlegt, dass solche Dinge besser ein Anwalt erledigt. Der setzt dir dann auch das passende Schreiben auf.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go401274-47
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Sehr geehrte Liane 46,

natürlich lasse ich das vom Anwalt machen wenn es im Prinzip funktionieren kann. Aber ich habe gerade erst beim Anwalt Geld ausgeben nur für die Auskunft, dass mein Plan nicht funktionieren kann!

Ich will nicht schon wieder Geld ausgeben nur um zu hören, dass es nicht geht! Deshalb dachte ich das ich hier fragen kann ob sich der Anwalt überhaupt lohnt?

Mit freundlichen Grüßen,
der genervte Vermieter!

-----------------
""

-- Editiert go401274-47 am 29.11.2014 13:27

-- Editiert go401274-47 am 29.11.2014 13:30

-- Editiert go401274-47 am 29.11.2014 13:35

-- Editiert go401274-47 am 29.11.2014 13:36

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
dass mein Plan nicht funktionieren kann!


Und hier von Laien willst du jetzt hören, dass der Anwalt falsch vorgetragen hat? Das verstehe, wer will.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120355 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es die Möglichkeit, ein Haus bzw. Hausgrundstück zu vermieten und dabei vertraglich zu regeln, dass alle Pflichten, die normalerweise dem Vermieter obliegen (insbesondere auch Instandhaltungsmaßnahmen am Gebäude), auf den Mieter abgewälzt werden? <hr size=1 noshade>

Nein, das geht nicht, auch nicht mit Anwalt.

Denn es gibt Pflichten eines Eigentümer die unabdingbar sind. Eine solche Regeleung wäre auch als individualvertrag nichtig.



Man müsste also schauen welche Pflichten man abwälzen kann, diese so genau aber gleichzeitig so offen wir möglich formulieren.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Eine Auskunft ist immer so gut wie die Fragestellung auch genau ist und alle Sachumstände bekannt waren.

Daher kannst Du sicher eine positive bzw. positivere Auskunft über ein Forum erlangen, wenn Du nur genug Sachumstände verschweigst.

Wenn Du eine verlässliche(re) Antwort willst, dann frage einen Anwalt.

Die Hauptfrage ist: vermietest Du mehr als ein Objekt? wie individuell wäre der Vertrag gestaltet, sodass er nicht der strengen Beurteilung nach BGB § 305 unterliegt > "formularvertraglich"

Abgesehen davon: einem Mieter der das wollte, würde ich ganz sicher nicht die Instandhaltungspflichten übertragen WOLLEN, so dass er nach Lust und Laune an MEINER Immobilie herumpfuschen kann

-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.348 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen