Übernahme Mietwohnung

22. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme Mietwohnung

Ich habe eine Wohnung angemietet und vorab den Schlüssel bekommen. Eigentlich wollte ich die Wohnung noch ein wenig renovieren. Mir ist heute aber aufgafellen, dass die Tapeten wellig, die Türzarge völlig gelb, die Türen ebenso...einigen weisen
sogar Löcher im Türblatt auf. Die küchentüre lässt sich nicht vollständig schließen. Laut Mietvertrag muss die Wohnung in Raufasertapete weiß gestrichen übergeben werde. Die streicharbeiten wurden scheckig ausgeführt und die Tapete wellt sich. Im Schlafzimmer klebt eine hässliche Strukturtapete die mit hässlichem Stuck abgesetzt wurde. Der Stuck wurde stümperhaft an die Decke geklebt. Die Decken sind ebenfalls nicht weiß und müssen dringend gestrichen werden. Muss ich diesen Zustand akzeptieren? Muss der Vermieter die Türen instand setzen und dafür sorgen das sie sauber und weiß sind? Vielen Dank im Voraus....

-- Editier von Mieterfrage78 am 22.09.2017 23:40

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42 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Mir ist heute aber aufgafellen

Warum erst heute? Warum nicht bereits bei der Besichtigung?


Gab es ein Übergabeprotokoll? Was genau steht dort drin?


Wenns ganz dumm kommt, ist es ein Fall vom "gemietet wie besehen / vereinbart".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Laut Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) muss die Wohnung in Raufasertapete weiß gestrichen übergeben werde.


Hat sich der Vermieter verpflichtet sie so bei Mietbeginn zu übergeben oder soll das deine Pflicht bei Mietenden sein?

Was steht im Vertrag wie die Wohnung zu Mietbeginn übergeben wird?

Zitat (von Mieterfrage78):
Muss der Vermieter die Türen instand setzen und dafür sorgen das sie sauber und weiß sind?


Zumindest für die Funktionsfähigkeit muß er sorgen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mieterfrage78):
Mir ist heute aber aufgafellen

Warum erst heute? Warum nicht bereits bei der Besichtigung?


Gab es ein Übergabeprotokoll? Was genau steht dort drin?


Wenns ganz dumm kommt, ist es ein Fall vom "gemietet wie besehen / vereinbart".



Erst heute bedeutet der Mietvertrag läuft erst ab 01.10. Und bei der Besichtigung wohnte der Vormieter noch in der Wohnung. Demnach konnte ich nicht wissen, in welchem Zustand er die Wohnung übergeben wird.....zu den Turin Steht natürlich nichts im Mietvertrag.

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
.zu den Turin Steht natürlich nichts im Mietvertrag.

Selbst wenn ein Vormieter darin wohnt kann man den Zustand einer Türe erkennen, die ist doch nicht mit Möbeln zugestellt.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gab es ein Übergabeprotokoll? Was genau steht dort drin?

Zitat (von Anitari):
Was steht im Vertrag wie die Wohnung zu Mietbeginn übergeben wird?


Die Antwort auf diese Fragen wäre wichtig. Ohne die entsprechenden Antworten ist kaum eine sinnvolle EInschätzung möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Erst heute bedeutet der Mietvertrag läuft erst ab 01.10. Und bei der Besichtigung wohnte der Vormieter noch in der Wohnung. Demnach konnte ich nicht wissen, in welchem Zustand er die Wohnung übergeben wird.....zu den Turin Steht natürlich nichts im Mietvertrag.


Was bitte sind "Turin"?

Im übrigen gilt es #, 1 #2 und/oder #4 zu beachten.

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#7
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Harry van Sell):
Gab es ein Übergabeprotokoll? Was genau steht dort drin?

Zitat (von Anitari):
Was steht im Vertrag wie die Wohnung zu Mietbeginn übergeben wird?


Die Antwort auf diese Fragen wäre wichtig. Ohne die entsprechenden Antworten ist kaum eine sinnvolle EInschätzung möglich.


Im Mietvertrag steht nichts dazu...sonst könnte ich ja einfach auf den Vertrag berufen.....

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Harry van Sell):
Gab es ein Übergabeprotokoll? Was genau steht dort drin?

Zitat (von Anitari):
Was steht im Vertrag wie die Wohnung zu Mietbeginn übergeben wird?


Die Antwort auf diese Fragen wäre wichtig. Ohne die entsprechenden Antworten ist kaum eine sinnvolle EInschätzung möglich.


Im Mietvertrag steht nichts dazu...sonst könnte ich ja einfach auf den Vertrag berufen.....
Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Mieterfrage78):
.zu den Turin Steht natürlich nichts im Mietvertrag.

Selbst wenn ein Vormieter darin wohnt kann man den Zustand einer Türe erkennen, die ist doch nicht mit Möbeln zugestellt.



Das ist übrigen nicht hilfreich. Und geht auch am Thema vorbei, da ich nicht wissen konnte in welchem Zustand die Wohnung vom Vormieter übergeben wird. Ist auch dann die Sache des Vermieters nach Schäden zu schauen, und zu beheben. Ich würde also gerne Wissen, was das Mietrecht dazu sagt, ob ein Vermieter vor Übergabe defekte Türen instand setzen muss.

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#9
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Erst heute bedeutet der Mietvertrag läuft erst ab 01.10. Und bei der Besichtigung wohnte der Vormieter noch in der Wohnung. Demnach konnte ich nicht wissen, in welchem Zustand er die Wohnung übergeben wird.....zu den Turin Steht natürlich nichts im Mietvertrag.


In aller Regel wird ein Übergabeprotokoll bei Einzug, bzw. kurz vor Einzug erstellt, Bei dieser Gelegenheit würde ich als Mieter den VM auf diese Mängel hinweisen und entsprechende Vereinbarungen - in Bezug auf Nachbesserungen- treffen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von Mieterfrage78):
Erst heute bedeutet der Mietvertrag läuft erst ab 01.10. Und bei der Besichtigung wohnte der Vormieter noch in der Wohnung. Demnach konnte ich nicht wissen, in welchem Zustand er die Wohnung übergeben wird.....zu den Turin Steht natürlich nichts im Mietvertrag.


In aller Regel wird ein Übergabeprotokoll bei Einzug, bzw. kurz vor Einzug erstellt, Bei dieser Gelegenheit würde ich als Mieter den VM auf diese Mängel hinweisen und entsprechende Vereinbarungen - in Bezug auf Nachbesserungen- treffen.


Das ist ja mein Plan. Es währe nur gut zu Wissen, ob ich mich auf ein Recht berufen kann. Da der Vermieter grade auch das Badezimmer saniert hat, wird es sicherlich schwer Ihn zur Übernahme weiterer Kosten zu überzeugen.
Es war von vorne herein die Rede von einer Sanierung, allerdings ist es Merkwürdig in ein neues Bad zu investieren und der Rest bleibt in einem desolaten Zustand.....

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#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Ich würde also gerne Wissen, was das Mietrecht dazu sagt, ob ein Vermieter vor Übergabe defekte Türen instand setzen muss.

Türen müssen nur funktionieren, wenn diese bei der Besichtigung optisch nicht toll ausgesehen haben, man kann es doch erkennen, dann gilt angemietet wie gesehen. Wer eine Wohnung an einer Bundesstraße anmietet kann auch nicht danach sich beschweren, ach ist da viel Verkehr.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Und geht auch am Thema vorbei,
Nö, trifft das Thema genau.
Wenn der Zustand der Mietsache bei Besichtigung erkennbar gewesen wäre, dann gilt duchaus "Gemietet wie Besehen".



Zitat (von Mieterfrage78):
da ich nicht wissen konnte in welchem Zustand die Wohnung vom Vormieter übergeben wird.

das ist absolut irrelevant.
Relevant wäre, wie der Vermieter die Wohnung übergibt bzw. was genau man überhaupt vertraglich vereinbart hat.
Da man nichts besonderes vereinbart hat, gilt bezüglich sichtbarer Mängel das erwähnte "Gemietet wie Besehen".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Im Mietvertrag steht nichts dazu...sonst könnte ich ja einfach auf den Vertrag berufen.....


Also ... wenn Sie nicht einen Mietvertragen, der selbstgefrickelt ist, dann seht idR etwas zum Zustand der Wohnugn im MV. Evtl. setzen SIe sich mal hin und lesen das Vertragswerk in Ruhe. Sollten Sie in der Tat nichts finden, dann gilt:

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Zustand der Mietsache bei Besichtigung erkennbar gewesen wäre, dann gilt duchaus "Gemietet wie Besehen".


... und somit "Pech inne Verlosung", selbstveständlich haben Sie ein Anrecht auf Funktion der Türen, aber hübsch aussehen müssen sie nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
und somit "Pech inne Verlosung", selbstveständlich haben Sie ein Anrecht auf Funktion der Türen, aber hübsch aussehen müssen sie nicht.


Es heisst: Gemietet wie gesehen. Auf die jeweilige Funktion einer Einrichtung muss der M. die Wohnung nicht bei Unterzeichnung des MVs prüfen, soll heissen, eine Türe muss man schliessen können, eine Steckdose muss Strom liefern, ein Wasserhahn Wasser. Das darf ein M. als Selbstverständlichkeit voraussetzen. Die Optik, also wie gesehen ist nachher nicht zu reklamieren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von AltesHaus):
und somit "Pech inne Verlosung", selbstveständlich haben Sie ein Anrecht auf Funktion der Türen, aber hübsch aussehen müssen sie nicht.


Es heisst: Gemietet wie gesehen. Auf die jeweilige Funktion einer Einrichtung muss der M. die Wohnung nicht bei Unterzeichnung des MVs prüfen, soll heissen, eine Türe muss man schliessen können, eine Steckdose muss Strom liefern, ein Wasserhahn Wasser. Das darf ein M. als Selbstverständlichkeit voraussetzen. Die Optik, also wie gesehen ist nachher nicht zu reklamieren.


Ok, also gibt es im hinblick darauf das der Vormieter regelmäßig Schönheitsreparaturen durchführen muss und Schäden melden und ggf auch beheben muss, für mich kein Schlupfloch. Insbesondere da das Loch in der Badezimmertüre von jemandem deletantisch mit heißkleber o. Ä. zugeschmiert wurde. Bis dato war es für mich eine Verschmutzung bzw Anhaftung. Als ich sie abknibbeln wollte ist mir erst aufgefallen das sich eine Beschädigung darunter verbirgt, da die aufgebrachte Substanz leicht transparent ist. In meinen Augen hätte das dem Vermieter das Auffallen müssen und er müsste es dem Vormieter von der Kaution abziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Ok, also gibt es im hinblick darauf das der Vormieter regelmäßig Schönheitsreparaturen durchführen muss und Schäden melden und ggf auch beheben muss, für mich kein Schlupfloch


Nein, Sie haben auch überhaupt nichts mit dem Vertrag des Vormieters zu schaffen, warum sollte infolge dessen evtl Nichthandlung für Sie ein Schlupfloch entstehen?

Nochmals meine Empfehlung: Lesen Sie den Mietvertrag!

Im Übringen würde ich an Ihrer Stelle alle von Ihnen festgestellten "Schönheitsfehler" schriftlich festhalten und dem Vermieter mitteilen. Ich würde es ungefähr so schrieben:

Lieber Vermieter, bei Einzug in die Wohnung am ... wurden folgende Schöhneitsfehler festgestellt:

1. Badezimmertür weist oberflächliche Beschädigungen auf
2. ....

Anliegend Fotos. MfG der Mieter.

Wenn es bezüglich des Zustandes der Wohnung bei Übernahme/Vertragsabschluss keinerlei Vereinbarung gab, wir wird die Wohnung denn übernommen? Unrenoviert?

Ist Ihr Mietvertrag ein Vordruck, wo nur an "gewissen Stellen" ;) zB die Höhe der Miete, der NK-Vorauszahlungen etc. eingetragen wurde, oder haben Sie ein handgeschriebenes Exemplar?

-- Editiert von AltesHaus am 24.09.2017 11:46

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wo steht denn das, dass der Vormieter Schönheitsreparaturen durchführen muss? Ist mir völlig neu, aber ich lerne ja gerne dazu.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Mieterfrage78):
Ok, also gibt es im hinblick darauf das der Vormieter regelmäßig Schönheitsreparaturen durchführen muss und Schäden melden und ggf auch beheben muss, für mich kein Schlupfloch


Nein, Sie haben auch überhaupt nichts mit dem Vertrag des Vormieters zu schaffen, warum sollte infolge dessen evtl Nichthandlung für Sie ein Schlupfloch entstehen?

Nochmals meine Empfehlung: Lesen Sie den Mietvertrag!

Im Übringen würde ich an Ihrer Stelle alle von Ihnen festgestellten "Schönheitsfehler" schriftlich festhalten und dem Vermieter mitteilen. Ich würde es ungefähr so schrieben:

Lieber Vermieter, bei Einzug in die Wohnung am ... wurden folgende Schöhneitsfehler festgestellt:

1. Badezimmertür weist oberflächliche Beschädigungen auf
2. ....

Anliegend Fotos. MfG der Mieter.

Wenn es bezüglich des Zustandes der Wohnung bei Übernahme/Vertragsabschluss keinerlei Vereinbarung gab, wir wird die Wohnung denn übernommen? Unrenoviert?

Ist Ihr Mietvertrag ein Vordruck, wo nur an "gewissen Stellen" ;) zB die Höhe der Miete, der NK-Vorauszahlungen etc. eingetragen wurde, oder haben Sie ein handgeschriebenes Exemplar?

-- Editiert von AltesHaus am 24.09.2017 11:46


Der Mietvertrag ist nicht handgeschriebenen. Die Wohnung wird renoviert übernommen und muss auch so übergeben werde. Raufasertapete in weiß an den wänden. Es gibt noch einen Absatz zu den Fußböden und das wars. Die Wohnung ist auch noch nicht offiziell übergen. Ich habe ledeglich einen Handwerker- Schlüssel, da die Sanierung noch nicht abgeschlossen ist. Bisher habe ich Schönheitsreparaturen durchgeführt, die in meinen Augen in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt wurden. Darum möchte ich auch ungern löchrig und vergibt bzw Nikotingelbe Türen akzeptieren möchte. Des weiteren handelt es sich um Kunststofftüren, die nicht einfach lackiert oder foliert werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Mieterfrage78):
Ok, also gibt es im hinblick darauf das der Vormieter regelmäßig Schönheitsreparaturen durchführen muss und Schäden melden und ggf auch beheben muss, für mich kein Schlupfloch


Nein, Sie haben auch überhaupt nichts mit dem Vertrag des Vormieters zu schaffen, warum sollte infolge dessen evtl Nichthandlung für Sie ein Schlupfloch entstehen?

Nochmals meine Empfehlung: Lesen Sie den Mietvertrag!

Im Übringen würde ich an Ihrer Stelle alle von Ihnen festgestellten "Schönheitsfehler" schriftlich festhalten und dem Vermieter mitteilen. Ich würde es ungefähr so schrieben:

Lieber Vermieter, bei Einzug in die Wohnung am ... wurden folgende Schöhneitsfehler festgestellt:

1. Badezimmertür weist oberflächliche Beschädigungen auf
2. ....

Anliegend Fotos. MfG der Mieter.

Wenn es bezüglich des Zustandes der Wohnung bei Übernahme/Vertragsabschluss keinerlei Vereinbarung gab, wir wird die Wohnung denn übernommen? Unrenoviert?

Ist Ihr Mietvertrag ein Vordruck, wo nur an "gewissen Stellen" ;) zB die Höhe der Miete, der NK-Vorauszahlungen etc. eingetragen wurde, oder haben Sie ein handgeschriebenes Exemplar?

-- Editiert von AltesHaus am 24.09.2017 11:46


Der Mietvertrag ist nicht handgeschriebenen. Die Wohnung wird renoviert übernommen und muss auch so übergeben werde. Raufasertapete in weiß an den wänden. Es gibt noch einen Absatz zu den Fußböden und das wars. Die Wohnung ist auch noch nicht offiziell übergen. Ich habe ledeglich einen Handwerker- Schlüssel, da die Sanierung noch nicht abgeschlossen ist. Bisher habe ich Schönheitsreparaturen durchgeführt, die in meinen Augen in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt wurden. Darum möchte ich auch ungern löchrig und vergibt bzw Nikotingelbe Türen akzeptieren möchte. Des weiteren handelt es sich um Kunststofftüren, die nicht einfach lackiert oder foliert werden können.
Zitat (von wirdwerden):
Wo steht denn das, dass der Vormieter Schönheitsreparaturen durchführen muss? Ist mir völlig neu, aber ich lerne ja gerne dazu.

wirdwerden


Das wird ziemlich klar im Mietrecht definiert. Umfaßt tapezierer, weißen der Wände, Streichen der Innentüren und der Fensterrahmen von Innnen, reinigen der Fußböden/ Teppichen usw...... Ich wundere mich grade. Ist das hier eine Meinungsumfrage?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Der Mietvertrag ist nicht handgeschriebenen. Die Wohnung wird renoviert übernommen und muss auch so übergeben werde. Raufasertapete in weiß an den wänden.


... und das steht WO???

Denn es wude ja schon gefragt und die Frage wurde dann ja auch beantwortet:

Zitat (von Mieterfrage78):
Zitat (von Anitari):
Was steht im Vertrag wie die Wohnung zu Mietbeginn übergeben wird?

Die Antwort auf diese Fragen wäre wichtig. Ohne die entsprechenden Antworten ist kaum eine sinnvolle EInschätzung möglich.

Im Mietvertrag steht nichts dazu...sonst könnte ich ja einfach auf den Vertrag berufen.....


Und so nach und nach kommt dann auch eine Information getröpfelt ....

Zitat (von Mieterfrage78):
Es gibt noch einen Absatz zu den Fußböden und das wars.


So und nun sage ich Ihnen, was ich machen würde: Ich würde meine Plörren aus der Wohnung holen, die Schlüssel nehmen, zum VM fahren, ihm die Schlüssel in die Hand drücken und sagen, dass da ja noch was dran getan werden muss BEVOR sie übergeben wird, die Wohnung, um wenigstens den - dann ja doch vereinbarten - vertragesgemäßen Zustand der Wohnung, der da wäre:

Zitat (von Mieterfrage78):
Die Wohnung wird renoviert übernommen


herzustellen, damit man unbelastet in das Mietverhältnis einsteigen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Ich weiß nicht, wie oft hier ingesamt nachgefragt wurde und verneint wurde, dass im Mietvertrag etwas steht. Und dann plötzlich kommt

Zitat (von Mieterfrage78):
Der Mietvertrag ist nicht handgeschriebenen. Die Wohnung wird renoviert übernommen und muss auch so übergeben werde.
Momentan ist die wohnung nicht renoviert, somit hat der Vermieter nicht im vertragsgemäßen Zsutand übergeben. Eigentlich soweit alles klar. Nur bin ich mit bei dem Teilnehmer nicht mehr so ganz sicher, ob nicht doch schon ein Übergabeprotokoll erstellt wurde. Wurde denn die Wohnung überhaupt schon übergeben oder nur "vorab ein Schlüssel überlassen"? Letzteres ist nämlich in der Regel noch keine Übergabe, wenn der Vormieter und/oder der Vermieter noch Schlüssel haben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Das wird ziemlich klar im Mietrecht definiert.

Das ist ziemlich klar Unfug ...
Wenn dann käme höchstens eine vertragliche Vereinbarung in Frage. Womit der künftige Mieter rein gar nichts zu tun hätte.



Zitat (von Mieterfrage78):
Die Wohnung wird renoviert übernommen

Und wie kommt man darauf?
Auch dazu bedürfte es einer vertraglichen Vereinbarung. Die es hier ja gar nicht gibt ...



Zitat (von Mieterfrage78):
Bisher habe ich Schönheitsreparaturen durchgeführt, die in meinen Augen in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt wurden.

Unlogisch, denn warum sollte ein künftiger Mieter so was machen, wenn er doch "renoviert" vereinbart hätte?




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich weiß nicht, wie oft hier ingesamt nachgefragt wurde und verneint wurde, dass im Mietvertrag etwas steht. Und dann plötzlich kommt
Zitat (von Mieterfrage78):
Der Mietvertrag ist nicht handgeschriebenen. Die Wohnung wird renoviert übernommen und muss auch so übergeben werde.
Momentan ist die wohnung nicht renoviert, somit hat der Vermieter nicht im vertragsgemäßen Zsutand übergeben. Eigentlich soweit alles klar. Nur bin ich mit bei dem Teilnehmer nicht mehr so ganz sicher, ob nicht doch schon ein Übergabeprotokoll erstellt wurde. Wurde denn die Wohnung überhaupt schon übergeben oder nur "vorab ein Schlüssel überlassen"? Letzteres ist nämlich in der Regel noch keine Übergabe, wenn der Vormieter und/oder der Vermieter noch Schlüssel haben.

Ich bereits erwähnt, in welchem Zustand die Wohnung nach beendigung des Mietverhältnisses übergeben werden muss. Und selbstverständlich habe ich noch keine offizielle Übergabe gemacht. Wie ich ja geschrieben habe, ich habe vorab den Schlüssel bekommen. Und da ich nun den hässlichen Stuck entfernen muss, alle Türrahmen lackieren muss, die Wände noch mal weißen muss und dann auch noch kaputte und gelbe Türen habe, habe ich hier mal eine Meinungsumfrage gestartet. Das ganze übrigens noch zu einem Mietpreis von über 10€ pro qm.....

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Ich bereits erwähnt, in welchem Zustand die Wohnung nach beendigung des Mietverhältnisses übergeben werden muss.

Nach Ende von wessen Mietverhältnisses? Deines? Oder das des Vormieters? Wnen letzteres, warum macht man dann überhaupt was?



Zitat (von Mieterfrage78):
Und da ich nun den hässlichen Stuck entfernen muss,

Und zwar ganz vorsichtig, denn am Ende des Mietverhältnisses muss der wieder angebracht werden oder es wäre Schadenersatz wegen Beschädigung der Mietsache fällig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mieterfrage78):
Das wird ziemlich klar im Mietrecht definiert.

Das ist ziemlich klar Unfug ...
Wenn dann käme höchstens eine vertragliche Vereinbarung in Frage. Womit der künftige Mieter rein gar nichts zu tun hätte.



Zitat (von Mieterfrage78):
Die Wohnung wird renoviert übernommen

Und wie kommt man darauf?
Auch dazu bedürfte es einer vertraglichen Vereinbarung. Die es hier ja gar nicht gibt ...



Zitat (von Mieterfrage78):
Bisher habe ich Schönheitsreparaturen durchgeführt, die in meinen Augen in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt wurden.

Unlogisch, denn warum sollte ein künftiger Mieter so was machen, wenn er doch "renoviert" vereinbart hätte?


Unlogisch ist es, eine Reparatur einer Innentüren unter der Begriff Renovierung zu versehen. Oder? Auch wusste ich noch nicht, dass Veträge oder Gesetze logisch sind. Würde vieles vereinfachen, ist aber nicht so.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mieterfrage78):
Ich bereits erwähnt, in welchem Zustand die Wohnung nach beendigung des Mietverhältnisses übergeben werden muss.

Nach Ende von wessen Mietverhältnisses? Deines? Oder das des Vormieters? Wnen letzteres, warum macht man dann überhaupt was?



Zitat (von Mieterfrage78):
Und da ich nun den hässlichen Stuck entfernen muss,

Und zwar ganz vorsichtig, denn am Ende des Mietverhältnisses muss der wieder angebracht werden oder es wäre Schadenersatz wegen Beschädigung der Mietsache fällig.

Wissen Sie eigentlich wovon Sie hier reden? Der Stuck ist von einem/ dem Vormieter. Dieser wurde auf die nicht Raufasertapete und Decke, deletantisch geklebt, um im besten Fall Billig- Stuck zu imitieren. Vor Allem aber, um die delintantich verklebten Abschlüsse der nicht Raufasertapete zu überdecken . Diese Diskussion mit ihnen ist gelinde gesagt nicht hilfreich. Macht auf mich bestenfalls den Eindruck einer willkürlichen Meinungsäußerung , ohne jeglichen fachlichen Hintergrund.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Mieterfrage78):
Unlogisch ist es, eine Reparatur einer Innentüren unter der Begriff Renovierung zu versehen. Oder?

Tatsächlich?
In meiner Welt nicht.



Zitat (von Mieterfrage78):
Wissen Sie eigentlich wovon Sie hier reden?

Ich schon.

Anderen gelingt es nicht einmal einen Sachverhalt verständlich und vollständig zu schildern.



Zitat (von Mieterfrage78):
Macht auf mich bestenfalls den Eindruck einer willkürlichen Meinungsäußerung , ohne jeglichen fachlichen Hintergrund.

Was sonst???

Was genau hat man denn an dem Satz nicht verstanden?
Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Und da nun geklärt ist wo wir uns befinden ...

WO bitte sehr steht

#19

Zitat (von Mieterfrage78):
Die Wohnung wird renoviert übernommen und muss auch so übergeben werde.


Sie haben ja nun im selben Post (#19) geschrieben, dass der Mietvertrag nicht handgeschrieben ist, so dass ich davon ausgehe, dass es ein Vordruck ist, welcher an den wesentlichen Stellen ergänzt wurde zB um den Mitbetrag, Betrag der NK-Vorauszahlungen etc.pp. ... und irgendwo dort wird ja auch stehen, dass die Wohnung renoviert übergeben wird, oder meinen Sie das nur?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Mieterfrage78,

wenn Sie hier user angreifen, die bekanntermaßen durchaus Plan davon haben, was sie schreiben, macht das auch auf alle anderen keinen besonders guten Eindruck.

Ansonsten steht noch immer nicht fest, ob in Ihrem Mietvertrag steht, dass die Wohnung zu Beginn des Vertrages vom Vermieter in renoviertem Zustand übergeben werden muss.

Der Passus, der den Zustand bei Auszug regelt, ist jetzt erstmal völlig nebensächlich.

Zitat (von Mieterfrage78):
Der Stuck ist von einem/ dem Vormieter.


Mag sein. Mit Aufgabe der Wohnung hat der Vormieter alle Rechte daran aufgegeben, sie sind auf den Vermieter übergegangen.
Es kann auch sein, dass der Vormieter dafür entschädigt wurde.

Fakt bleibt aber, dass Sie diese Sachen nicht ohne Absprache mit dem Vermieter dauerhaft entfernen dürfen. Eine Vergleichbarkeit zu Tapeten lässt sich nicht herstellen.

Da dies aber nur ein gut gemeinter Hinweis und nicht Teil Ihrer Frage war, kann auf weitere Erklärung dazu verzichtet werden.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Mieterfrage78
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Mieterfrage78):
Unlogisch ist es, eine Reparatur einer Innentüren unter der Begriff Renovierung zu versehen. Oder?

Tatsächlich?
In meiner Welt nicht.



Zitat (von Mieterfrage78):
Wissen Sie eigentlich wovon Sie hier reden?

Ich schon.

Anderen gelingt es nicht einmal einen Sachverhalt verständlich und vollständig zu schildern.



Zitat (von Mieterfrage78):
Macht auf mich bestenfalls den Eindruck einer willkürlichen Meinungsäußerung , ohne jeglichen fachlichen Hintergrund.

Was sonst???

Was genau hat man denn an dem Satz nicht verstanden?
[i]Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im

Im verlaufe der Diskussion lag der Schwerpunkt vor allem auf der beschädigten Türe. Die Renovierungsarbeiten wurden von mir Gestern und Heute zum größten Teil selbst erledigt. Alles vor dem Hintergrund, dass im Düsseldorfer Raum Wohnungen Mangelware sind und ich nach langer Suche nun endlich mal mit dem Umzugsprojekt fertig werden will/ muss. Das Thema Renovierung hat sich für mich erledigt, aber es bleibt der Schandfleck Loch in der Türe, den ich ich selbst nich beheben kann. Da eine Innentüren für mich zur Austattung der Mietsache gehört und die Instandsetzung sicherlich die vertraglich festgesetzten Mieteranteil von 125€ p. A. für Reparaturen überschreiten werden, gilt es für heraus zu finden, ob ich einen gesetzlichen Anspruch geltend machen kann. Wie bereits erwähnt, zu den Türen steht explizit nichts im Mietvertrag. Demnach könnte mir nur ein Paragraph im Mietrecht helfen, auf den ich mich berufen kann. Da fehlt mir persönlich aber die Kenntnis. Andererseits fällt es mir schwer zu akzeptieren, ein hohen Preis für eine Bruchbudenaustattung zu bezahlen. Alternativ suche ich bereits nach einem schönen Poster welches sich auf auf Türe hervorragend eignet um ein Loch zu überdecken........

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