Hallo,
wir erwarten eine horrende
Forderung auf Rückzahlung eines Geschenkes.
Der Rückforderungsanspruch ist klar. Was jetzt, wenn wir
Eltern nicht alles bezahlen können? Wenn unsere (5)Kinder uns einmal beerben,
können sie das Erbe ausschlagen oder holt sie
der Heimaufenthalt der Großmutter wieder ein ?
Können wir unseren eigenen
Grundbesitz für unsere Kinder
retten? (Unterliegt nicht dem Rückforderungsanspruch)
Überleitung des Schenkungsrückforderungsanspruches auf die Erben
15. Januar 2005
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Frage vom 15. Januar 2005 | 08:02
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Überleitung des Schenkungsrückforderungsanspruches auf die Erben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2005 | 19:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Ein Rückforderungsanspruch besteht nicht, soweit der Beschenkte dadurch selbst unterhaltsbedürftig wird (§ 529 Abs. 2 BGB
), also außerstande ist, das Geschenk zurück zu geben.
Ohne genauere Beschreibung der Sachlage, kann man die Frage allerdings nicht wirklich beantworten.
Und jetzt?
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