Überladung - LKW - Verjährung

11. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
JasonV
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überladung - LKW - Verjährung

Hallo liebe Forummitglieder...
mal angenommen Jemand fährt im Containerdienst LKW (absetz und Abrollcontainer) und dieser wird dabei erwischt, wo er überladen ist. Nun fangen die Polizisten an in den Akten der Firma zu wühlen und wollen schauen, wie oft Derjenige eventuell in den letzten Jahren überladen war (anhand von Wiegescheinen ...Rechnungen oder so..)
Nun meine Frage, : Wie lange können ...bzw. dürfen die zurückschauen und ein da zur Verantwortung ziehen??

Vielen Dank für Ihre Mühe :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

OWis im Straßenverkehr unterliegen grundsätzlich einer Verjährungsfrist von drei Monaten. Diese Frist kann allerdings nach § 33 OWiG unterbrochen werden. Heißt also, wenn du innerhalb der letzten drei Monate kein Bußgeldbescheid bekommen hast und auch sonst keiner der dort aufgelisteten Punkte zutrifft, kann dir m.E. - zumindest in dieser Hinsicht - nichts weiter zur Last gelegt werden.

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Meine Kommentare sind lediglich persönliche Ratschläge ohne rechtliche Gewähr.

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#2
 Von 
JasonV
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von pro_forma):
OWis im Straßenverkehr unterliegen grundsätzlich einer Verjährungsfrist von drei Monaten. Diese Frist kann allerdings nach § 33 OWiG unterbrochen werden. Heißt also, wenn du innerhalb der letzten drei Monate kein Bußgeldbescheid bekommen hast und auch sonst keiner der dort aufgelisteten Punkte zutrifft, kann dir m.E. - zumindest in dieser Hinsicht - nichts weiter zur Last gelegt werden.


Danke für die Antwort :) ... also können die maximal Jemanden für die letzten drei Monate bestrafen bzw. zurückforschen?

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#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Das würde ich so meinen, ja.

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