Hallo Forum,
hab ne Frage an die Verkehrsregel Experten.
Bin in einer ca. 5 Km langen Überholverbotsstrecke, ausgewiesen durch entspr. Verkehrsschild mit Zusatzschild Traktoren dürfen Überholt werden, gestrichelte Mittellinie, unterwegs.
Nu lauf ich auf so ein Gefährt auf, dass aussieht wie ein Auto, hat aber nur ein Vers-Kennzeichen (wie Mofa oder Roller) und kriecht mit 25 vor einem her.
Dieses Gefährt hab ich überholt worauf in Familien und Bekanntenkreis eine Diskussion darüber enbrannte "ja, ist erlaubt bishin zur Ordnungswidrigkeit". Keiner weiß es genau.
Wer kanns aufklären?
Vielen Dank und einen Sonnigen Tag
Herr Frodo
Überholverbot heißt Überholverbot, oder?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Zitat:Gefährt auf, dass aussieht wie ein Auto, hat aber nur ein Vers-Kennzeichen (wie Mofa oder Roller) und kriecht mit 25 vor einem her
Wenn das ein Ding ist, das nur 25 km/h fahren kann, dann darf es überholt werden.
(aber keine Ahnung was das ist, hab mal eins gesehen das scheinbar nur 40 km/h fahren konnte/durfte, aber keine Ahnung was es da sonst noch so alles gibt...)
Es gibt kein Zusatzschild, dass Traktoren überholt werden dürfen! Es gibt lediglich ein Zusatzschild, dass "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" überholt werden dürfen. Dieses Schild hat als Symbol einen Traktor. Damit dürfte deine Frage wohl beantwortet sein.Zitatdurch entspr. Verkehrsschild mit Zusatzschild Traktoren dürfen Überholt werden :
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
Du darfst also auch einen Traktor nicht überholen wenn er z.B. ein 40km/h Schild angebracht hat!
-- Editiert von -Laie- am 21.08.2017 13:20
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Ein Blick ins Gesetz hilft wie üblich weiter... ;-)
Das Zeichen 276 (Überholverbot) und ebenso die durchgezogene weiße Linie verbieten "Kraftfahrzeugen das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen." Deshalb darf man im Überholverbot ein Motorrad überholen, wohingegen ein Motorradfahrer im Überholverbot keinen PKW überholen darf...
Die Frage ist also: handelt es sich bei dem Ding um ein "Kraftfahrzeug" im rechtlichen Sinne. "Leichtkraftfahrzeuge" (4-rädrig, unter 350 kg, bis 50 cm³ bzw. 4 kW) sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes, ergo dürfen sie im Überholverbot nicht überholt werden.
Wenn ein Zusatzschild sagt, daß Traktoren überholt werden dürfen, dann dürfen Traktoren überholt werden. Das gilt auch für "Renntrecker", die locker 60km/h schaffen. Traktoren sind rechtlich durchaus klar definiert, aber nicht über ihre zulässige Höchstgeschwindigkeit, ein "Leichtkraftfahrzeug" ist zweifelsfrei kein Traktor, deshalb darf es nicht überholt werden.
Zitat:Zitat:Gefährt auf, dass aussieht wie ein Auto, hat aber nur ein Vers-Kennzeichen (wie Mofa oder Roller) und kriecht mit 25 vor einem her
Wenn das ein Ding ist, das nur 25 km/h fahren kann, dann darf es überholt werden.
Sagt genau welcher § der StVO?
Zitat:Es gibt kein Zusatzschild, dass Traktoren überholt werden dürfen! Es gibt lediglich ein Zusatzschild, dass "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" überholt werden dürfen. Dieses Schild hat als Symbol einen Traktor. Damit dürfte deine Frage wohl beantwortet sein.Zitatdurch entspr. Verkehrsschild mit Zusatzschild Traktoren dürfen Überholt werden :
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html
Du darfst also auch einen Traktor nicht überholen wenn er z.B. ein 40km/h Schild angebracht hat!
Wenn man davon ausgeht, daß das Zusatzzeichen nach §39 StVO angebracht ist, ist das korrekt. Es gibt aber auch - habe ich schon gesehen - Verkehrsbehörden, die einen Textzusatz "Traktoren dürfen überholt werden" unter das Zeichen 276 hängen.
Ob das vorschriftskonform ist und wie weit es rechtliche Wirkung entfalten kann, sei mal dahingestellt.
Hab ich zwar noch nie gesehen, aber wenn es so wäre, dann dürften wohl tatsächlich nur Traktoren überholt werden. Solch ein Schild ist aber ziemlich sinnfrei.Zitat"Traktoren dürfen überholt werden" :
Davon gehe ich einfach mal aus.ZitatWenn man davon ausgeht, dass das Zusatzzeichen nach :§39 StVO angebracht ist, ist das korrekt.
§39 StVOZitatSagt genau welcher § der StVO? :
-- Editiert von -Laie- am 21.08.2017 16:01
Sofern es sich bei dem Zusatzzeichen um das Zeichen 1049-11 gehandelt hat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Zusatzzeichen_1049-11.svg
bedeutet das tatsächlich "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, dürfen überholt werden":
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMVBW-S32-0001-KF07-BS-A008.htm
Der Schilderung nach handelte es sich bei dem Fahrzeug um ein von eh1960 beschriebenes Leichtkraftfahrzeug:
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtfahrzeug
Deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt üblicherweise 45 km/h. Es hätte von daher tatsächlich nicht überholt werden dürfen, außer es wäre mit einem Geschwindigkeitsschild gem. §58 StVZO von 25 oder weniger ausgestattet gewesen.
Hallo Leuz,
vielen Dank für die Aufklärung.
Zur Info:#Das gefährt hatte ein rundes Schild am Heck "25"
ZitatZur Info:#Das gefährt hatte ein rundes Schild am Heck "25" :
Schön, dass wir das auch noch erfahren. Du wolltest es wohl besonders spannend machen?
Nur gut, dass ich den letzten Satz noch hinzugefügt habe...
ZitatHab ich zwar noch nie gesehen, aber wenn es so wäre, dann dürften wohl tatsächlich nur Traktoren überholt werden. Solch ein Schild ist aber ziemlich sinnfrei. :
Fahr mal zur Erntezeit ins Münsterland ... da bist Du dankbar für so ein Schild ...
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