Überholen wurde knapp

22. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go458118-38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Überholen wurde knapp

Folgende Situation: Ich fahre von der Arbeit nach Hause und auf gerader Strecke wo 70 kmh erlaubt sind fährt jemand mit 40 kmh vor mir und ich kann nicht Überholen. Dann geht es auf einen Berg mit einer leichten linkskurve welche dann wieder auf eine gerade hinausläuft. Genau in den Moment wo ich die Situation einsehen kann setze ich zum Überholen an. Der von mir überholte gibt daraufhin Gas. Ich habe mich an die 70 kmh gehalten. Genau als ich dann neben dem überholten war kam mir, wie kann es auch anders passieren, die Polizei entgegen. Ich auf Ihrer Fahrbahnseite und habe sie natürlich dadurch behindert. Ich bin danach einfach ganz normal nach hause gefahren. Blaulicht oder ähnliches habe ich nicht gesehen. Wenn die Polizei jetzt mein kennzeichen hat was kann auf mich zukommen? Das Auto gehört meinem Bruder und ist auf meinen Vater zugelassen ich hab langsam echt Angst

-- Editier von go458118-38 am 22.01.2017 12:58

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Worst Case (Ohne Gewähr):

Überholen bei unklarer Verkehrslage, dazu noch Gefährdung. 250€, 2 Punkte, 1 Monat

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#2
 Von 
go458118-38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn der andere seine Geschwindigkeit erhöht hat?

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Auch dann. Nur dass man dann auch gleich noch eine Anzeige gegen den machen kann. Allerdings mit wenig Aussicht auf Erfolg.
Streng genommen ist das beschleunigen als überholter verboten. Wird aber kaum bis gar nicht geahndet.

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#4
 Von 
go458118-38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hätte er nicht beschleunigt wäre ich niemals in die Situation gekommen dass es eng wird. Ich hoffe einfach die haben kein kennzeichen erkannt...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go458118-38):
Hätte er nicht beschleunigt wäre ich niemals in die Situation gekommen dass es eng wird.

Hätte man vorschriftsmäßig den Überholvorgang abebrochen, wäre man niemals in die Situation gekommen ...



Zitat (von go458118-38):
Auch wenn der andere seine Geschwindigkeit erhöht hat?

Welche Beweismittel könnte man denn einem Gericht anbieten, das diese Behauptung stützt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
go458118-38
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum abbrechen war es zu spät. Ja dann dienen als Beweismittel nur zwei [GELÖSCHT] Polizisten [GELÖSCHT] so wie das halt meistens ist. Dann werd ich das wohl auf mich zukommen lassen. Kann man jetzt eh nichts mehr dran ändern.

-- Editiert von Moderator am 22.01.2017 17:25

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go458118-38):
Zum abbrechen war es zu spät.

Nö, war esnicht. Du hast nur schlicht den Zeitpunkt verpasst.
Der wäre hier gewesen:
Zitat (von go458118-38):
Der von mir überholte gibt daraufhin Gas.




Zitat (von go458118-38):
Ja dann dienen als Beweismittel nur zwei [GELÖSCHT] Polizisten [GELÖSCHT] so wie das halt meistens ist.

Bitte? Das DU zu unfähig zum autofahren bist, ist doch nicht deren Schuld?

Im übrigen gibt es keine Beförderung wenn man Verkehrssünder zur Rechenschaft zieht, das ist einfach der normale Job. Da muss schon was bedeutendes geleistet werden um eine Beförderung zu bekommen.
Genau deshalb gelten die Aussagen von Polizisten auch als Beweismittel, die haben nämlich gar keinen Grund zu lügen, der Sünder hingegen schon...



Zitat (von go458118-38):
Kann man jetzt eh nichts mehr dran ändern.

Stimmt.
Aber mit etwas Glück bewahrt uns Deine Einsicht oder notfalls eine MPU in Zukunft vor solchen "Fahrkünsten" ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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