Überholen trotz Gegenverkehr. "Strafverfahren anhängig" nach Anzeige.

19. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rolfo123123
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Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Überholen trotz Gegenverkehr. "Strafverfahren anhängig" nach Anzeige.

Hallo zusammen,

ich habe am letzten Sonntag von "meiner" örtlichen Polizeiwache ein Schreiben mit Termin zur Vorladung zur Vernehmung morgen Montag um 8:00 Uhr zu einem Vorfall von vor 5 Wochen im Briefkasten gefunden.

Der Vorfall war nicht nicht so weit weg von meinem Wohnort, aber in einem anderen Bundesland, evtl. daher die lange Verzögerung?

"Gegen Sie ist von der Polizei ein Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung anhängig..." Mit Angabe von Datum und Uhrzeit.

Vorwurf: Überholen trotz Gegenverkehr.

Wenn ich zu dem Vernehmugstermin verhindert sein sollte, soll ich rechtzeitig telefonsich bescheid geben.

Es war so:
Ich war auf dem Weg zu einem der regelmäßigen Besuche meiner Mutter im Krankenhaus, die in der Woche vor Weihnachten einen Schlaganfall erlitten hatte. Vorher war ich in ihrer Wohnung, Sachen holen, Briefkasten, Blumen gießen.
Ich war in keiner Weise in Eile und fuhr spät nachmittags bei Dunkelheit aus einer Ortschaft hinter einem Fahrzeug mit 2 Insassen mit exakt 50 km/h nach Tacho her, dann durch einen Bereich mit Temolimit 70 wiederum exakt 70 nach Tacho, dann wieder ein Stück mit Limit 50, wieder mit exakt 50 nach Tacho, dann wieder ein Stück 70 auch mit exakt 70 nach Tacho.

Nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung fuhr das Fahrzeug weiterhin mit exakt 70 nach Tacho und ich hinterher.
Da nach einer Weile nicht zu davon auszugehen war, dass die Geschwindigkeit erhöht werden würde und ich nun doch nicht im Zweifel die ganze Strecke derart langsamer als erlaubt fahren wollte, beschloss ich auf der gut ausgebauten, breiten und geradeaus führenden Bundesstraße das Fahrzeug zu überholen. In ca. 750 m bis 1000 m ist eine Kreuzung mit Ampel.
Ein entgegenkommendes Fahreug schien mir deutlich ausreichend weit entfernt, das zu überholende Fahrzeug fuhr langsam (70), so dass ich davon ausging ganz normal und stressfrei überholen zu können.
Als ich schon fast am Fahrzeug vorbei war, merkte ich, dass ich nicht weiterhin so zügig vorbei komme wie am Anfang des Überholens, um einscheren zu können. Das Fahrzeug hatte anscheinend auch die Geschwindigkeit erhöht... Zudem ergab sich, dass das entgegenkommende Fahrzeug deutlich schneller entgegen kam, als zuvor angenommen, weil es anscheinend mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war - evt. war es seit der Kreuzug und seit dem Begin des Überholens stark am beschleunigen. Ich überlegte noch zu bremsen, hatte aber Angst, dass das zu überholende Fahzeug dann auch bremsen würde.
Dann betätigte das entgegenkommende Fahrzeug recht frühzeitig die Lichthupe, ohne jedoch die Geschwindigkeit zu veringern, hielt sich aber gut rechts. Das zu überholende Fahrzeug fuhr stur weiter und ich meine es hupte dann auch noch... Ich gab dann Vollgas und scherte vor dem Fahrzeug ein, dass anscheinend erst nach dem Hupen die Geschwindigkeit nicht weiter erhöht hatte, ggf. sogar endlich mal veringerte.

Fazit ist eigentlich, dass dann am Ende alles etwas enger war als üblich, aber noch keine Gefahr zu einem Unfall oder dergleichen bestand.
An der Ampel stand ich bei Rot und das überholte Fahrzeug hinter mir. Ich übelegte was das jetzt für eine Nummer war und den Fahrer zur Rede zu Stellen, verwarf dies aber, da es wohl wenig Sinn gemacht hätte und man sich dann im Zweifel noch mit 2 Personen auseinander setzt.

Anscheinend haben die mich dann angezeigt wegen Überholen trozt Gegenverkehr mit Gefährdung.

Ich habe schon gegoogelt. Eigentlich finde ich, ich muss die Sache nur aus meiner Sicht schildern, aber es handelt sich um 2 Personen, die gegen mich aussagen.
Ich bin auch rechtsschutzversichert, aber ich glaube nicht unbedingt, dass es die eigene Glaubwürdigkeit und die eigene "Schuldlosigkeit" erhöht, wenn man gleich einen Anwalt nimmt und meist sind die auch nur am Geld verdienen interessiert und möglichst einer oder mehrerer Gerichtsverhandlungen.

- Was am besten tun?

- Was passiert, wenn ich einfach nicht zur Vernehmung gehe (eher schlecht denke ich mal)?

- Kann einfach vor einer Anhörung / Eingabe eines Anwalts / Gerichtsverhandlung eine Strafe verhängt UND der Führerschein entzogen werden.

Für fachkundige Beiträge wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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64 Antworten
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Rolfo123123 hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Rolfo123123):
Eigentlich finde ich, ich muss die Sache nur aus meiner Sicht schildern

Logisch, aus wessen Sicht will man sie denn sonst schildern?



Zitat (von Rolfo123123):
- Was am besten tun?

Erstmal wäre schweigen gut.
Im Gegensatz zu der Schilderung oben, die ja quasi ein Geständnis darstellt...



Zitat (von Rolfo123123):
- Was passiert, wenn ich einfach nicht zur Vernehmung gehe (eher schlecht denke ich mal)?

Dann wird der Polizist verärgert sein, weil man nicht rechtzeitg abgesagt hat. Aber Unhöflichkeit ist nicht strafbar.
Man wird die Akte mit dem Vermerk das Du keine Aussage gemacht hast an die Staatsanwaltschaft abgeben, die entscheidet dann nach Aktenlage.
Allerdings kann man auch mitteilen, das man sich nach Akteneinscht äußern möchte oder einen Anwalt beauftragt hat.
Und auch ohne diese Mitteilung kann man eine Aussage noch nachschieben.



Zitat (von Rolfo123123):
- Kann einfach vor einer Anhörung / Eingabe eines Anwalts / Gerichtsverhandlung eine Strafe verhängt UND der Führerschein entzogen werden

Natürlich. Sonst könnte ja jeder eine Bestrafung verhindern in den er einfach der Anhörung nicht folgt.
Alles was es benötigt, wäre das dem Beschuldigten die Möglichkeit zur Anhöhrung gegeben wird.
Gerichtsverhandlung braucht es auch nicht, denn vieles wird im Wege des Stafbefehls erledigt.

Der Führerschein kann jederzeit entzogen werden, wenn eine der befugten Stellen von der mangelnden Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs überzeugt ist.
Da kommt dann erst der Entzug und dann das Verfahren um die Rechtmäßigkeit des Entzugs.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
- Was am besten tun?


Termin bei der Polizei absagen und Anwalt einschalten

Zitat:
- Was passiert, wenn ich einfach nicht zur Vernehmung gehe (eher schlecht denke ich mal)?


Nichts.
Ich würde Dir dringend davon abraten, ohne Unterstützung eines Anwaltes irgendetwas zur Sache gegenüber der Polizei auszusagen.
Und mit nichts meine ich wirklich kein Wort außer Angaben zu den Personalien.

Es gilt ganz einfach der Satz: Alles was Du sagst, kann gegen Dich verwendet werden. Und von dem was Du geschrieben hast kann vieles gegen Dich verwendet werden.

Zitat:
Ich übelegte was das jetzt für eine Nummer war und den Fahrer zur Rede zu Stellen, verwarf dies aber


Die Überlegung war super und kann Dich ggf. jetzt retten. Lass Dir das bitte von Deinem Anwalt erklären. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung machen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Ich sehe gerade: Der Termin ist ja schon morgen früh.

Geh einfach nicht hin. Die Gefahr, dass Du bei einer telefonischen Absage irgendetwas sagst, was hinterher gegen Dich ausgelegt werden könnte ist einfach zu groß. Du hast hier auch schon einen kleinen Roman geschrieben so dass ich mir nicht sicher bin, dass Du Dich auf de Worte:" Den Termin um 8:00Uhr möchte ich absagen, da ich mich zuerst mit meinem Anwalt in Verbindung setzen möchte. Danke für Ihr Verständnis." beschränken kannst.

Der Führerschein kann zwar theoretisch sofort entzogen werden, jedoch würde es mich überraschen, wenn das praktisch in konkreten Fall passieren würde.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rolfo123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten.

Ich meinte, wenn ich die Sache aus meiner Sicht schildere, ist es kein Geständnis sonden mir ist nichts vorzuwerfen!? Zumindest nicht mehr als den anderen beteiligten.
Der eine hat als langsames Fahrzeug nicht Platz gemacht und sich auch beim Überholtwerden nicht korrekt verhalten. Das entgengenkommende Fahrzeug war zu schnell unterwegs.

Wenn man jetzt schweigt, sieht es doch so aus, als wäre man sich einer Schuld bewusst und es wird evtl. wird erstmal gleich der Führerschein entzogen? Dann hab ich doch nichts gewonnen, wenn ich jetzt nicht aussage.

Mit was für einem Strafmaß wäre denn zu rechnen? Bei meiner Sicht der Geschehnisse? Und bei der Anschuldigung / Anzeige?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat:
Ich meinte, wenn ich die Sache aus meiner Sicht schildere, ist es kein Geständnis sonden mir ist nichts vorzuwerfen!?


Damit sind sämtliche alternativen Verteidigungsstrategien, die ggf. besser sind aber nicht mehr möglich.

Zitat:
Wenn man jetzt schweigt, sieht es doch so aus, als wäre man sich einer Schuld bewusst und es wird evtl. wird erstmal gleich der Führerschein entzogen?


Schweigen darf nicht gegen Dich ausgelegt werden. Schon gar nicht wird deswegen gleich der Führerschein entzogen.

Da Du hier schon einen Anwalt hinzugezogen hast: Lass den morgen früh den Termin bei der Polizei absagen.

Zitat:
Mit was für einem Strafmaß wäre denn zu rechnen? Bei meiner Sicht der Geschehnisse?


Statt eines Strafverfahrens wird das dann ein Bußgeldverfahren
BKat 19.1.1 Überholen mit Gefährdung: 250€ zzgl. Gebühren, 1 Monat Fahrverbot

Wenn der Vorwurf Straßenverkehrsgefährdung durchgreift wird es noch deutlich teurer und ggf. nicht Fahrverbot, sondern Führerscheinentzug.

Wenn das ein Anwalt macht: Mit etwas Glück: Einstellung des Verfahrens ohne Bußgeld.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Rolfo123123):
Ich meinte, wenn ich die Sache aus meiner Sicht schildere, ist es kein Geständnis sonden mir ist nichts vorzuwerfen!?


Die Meinung hast du hier allein.

Alle anderen halten die Schilderung für ein lupenreines Geständnis.

Zitat (von Rolfo123123):
Wenn man jetzt schweigt, sieht es doch so aus, als wäre man sich einer Schuld bewusst


Nö. Wenn du schweigst, muss man überhaupt erstmal nachweisen, das du überhaupt der Fahrer warst. Daran wird es voraussichtlich schon Scheitern.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rolfo123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke sehr für die rege Beteiligung.

Ich hab auch schon überlegt erstmal zu versuchen den Termin (möglichst ein paar Tage) zu verschieben. Dann kann ich mich noch ausführlich mit einem Anwalt besprechen.

Aber ich glaube jetzt auch es ist tatsächlich auch gut einfach abzusagen, mit der kurzen und knappen Begründung wie hier geschildert wurde. Das kriege ich schon noch hin :)
Entweder heute abend noch (Ein Kollege muss dann halt dem anderen Kollegen für morgen früh eine Notiz hinlegen oder so) oder morgen früh.
WANN sich hier ein Anwalt meldet, weiß ich ja auch nicht...

Zum Strafmaß: Mit Geldstrafe könnte ich schon leben, solange der Führeschein nicht wech ist. Obwohl ich wirklich und ehrlich sagen muss, dass ich mir keiner Schuld bewusst bin. Ich wollte ganz normal und easy ein langsames Fahrzeug überholen und konnte nicht ahnen, dass alles so kommt und hab dann alles getan um die Situtation zu entschärfen.
Eigentlich würde ich auch eher schon den Fahrer des anderen Fahrzeugs (wahrscheinlich den Anzeigenden) belangen. Wenn man mal googelt...

- Verhalten langsame Fahrzeuge - Überholen ermöglichen.
- Verhalten wenn man überholt wird! Hallo - der hat noch Gas gegeben und dadurch erst die Situtation erzeugt. Der Gegenverkehr war viel zu schnell unterwegs. Wie kann ich das ahnen, was kann ich dafür, was kann ich tun?
- Thema Rücksichtnahme und Gefahrvermeidung - einfach im Zweifel mal Platz machen und ggf. auch mal abbremsen.

Versetzt Euch mal in die Lage. Sieht das wirklich keiner so?

Diese Sache mit "ob man überhaut der Fahrer war" verstehe ich zwar teilweise, aber nicht so ganz. Was kommt in der Praxis wirklich dabei heraus?
Wer soll sonst gefahren sein?
Muss man den dann nicht benennen?
Braucht man selber ein Alibi? ...?
Glaubt doch kein Staatsanwalt oder Richter oder Entscheider, der mal kurz Führerscheinentzug anordnet, dass man selber nicht gefahren ist und schwupps, muss man selber beweisen, dass man es nicht war.
Das alles sind auch nur Menschen und leider können die doch in Wirklichkeit nach eigenem Empfinden und Willkür / Tageslaune entscheiden wie sie wollen und nachdem was sie am liebsten oder wie auch immer glauben bzw. Partei ergreifen.
Hat man mit Anwalt da bessere Chancen...

Aber dennoch. Ich werde auch jeden Fall nicht alleine dort eine Aussage machen.

Hat kein Anwalt Sonntagsabendschicht... ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Rolfo123123):
Hallo - der hat noch Gas gegeben und dadurch erst die Situtation erzeugt. Der Gegenverkehr war viel zu schnell unterwegs. Wie kann ich das ahnen, was kann ich dafür, was kann ich tun?

Du kannst es nicht ahnen, Du kannst auch nichts dafür, das die beiden schneller als erwartet waren, jeder kann sich mal verschätzen
.
Was Du tun kannst? Die Ort und Funktion des Bauteils "Bremse" sind bekannt?

Was man tun müsste? Das Bauteil "Bremse" nutzen, wie es die Straßenverkehrsordnung in solchen Fällen vorsieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rolfo123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat oben: Ich überlegte noch zu bremsen, hatte aber Angst, dass das zu überholende Fahzeug dann auch bremsen würde.

Der Fahrer ist aufgewacht als ich überholt hab und hat Gas gegeben. Bis das wirksam wurde, war ich schon fast vorbei und als es dann etwas enger wurde und der Gegenverkehr Lichthupe gegeben hat, war ich ja schon vor dem Fahrzeug, der klebte mir aber noch seitlich am Heck, so dass ich nicht adäquat einscheren konnte / wollte.

Bei Bremsung, auch wenn der andere nicht auch gebremst hätte, wäre es wirklich eng geworden. Ich hab halt Vollgas gegeben (163 PS) und bin langsam nach rechts rüber gezogen. Erst dann hat der endlich Gas weg genommen. Im Zweifel hätte ich den eher abgedrängt, bevor zwei Fahrzeuge WEGEN DEM frontal ineinander krachen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Rolfo123123):
Bei Bremsung, auch wenn der andere nicht auch gebremst hätte, wäre es wirklich eng geworden.

Ja neeeee, is klar ...


DU solltest wirklich nicht mit der Polizei reden. Sonst gehen Dein Führerschein und Du nach dem Gespräch mit der Polizei möglicherweise recht schnell getrennte Wege.
Lass das den Anwalt machen ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Rolfo123123,

ich möchte auch dringend davon abraten den Termin wahrzunehmen. Schon das was du hier geschrieben hast ist ein 1a-Geständnis und mindestens ein Bußgeld wäre dir sicher. Und das obwohl du hier beim Schreiben den konkreten Text sicher viel besser abgewogen hast als bei einer mündlichen Aussage. Regelmäßig reden sich die Beschuldigten da um Kopf und Kragen.
Deine Aussage ist auch viel weniger wert als die der Zeugen (egal ob einer oder zwei), "Aussage gegen Aussage" gibt es im Strafverfahren nicht so richtig (im Gegensatz zu Zivilverfahren).

Was man beispielsweise aus deinem Text in #1 herleiten kann:
- du warst der - bisher nicht bekannte - Fahrer, und damit wäre das größte Schlupfloch schon zu.
- du gibst zu, trotz erkennbarer Gefahr nicht gebremst sondern sogar noch beschleunigt zu haben.
- du schreibst indirekt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit für dich eher eine Mindestgeschwindigkeit ist. Wenn nun noch etwas bezüglich Geschwindigkeitverstößen in deiner flensburger Akte steht sieht das nicht gut aus - sowas mindert imho die Toleranz der Staatsanwaltschaft.

Wenn du absagen willst (wäre durchaus nett), dann nicht telefonisch sondern schriftlich (der zuständige Beamte hat sicher eine Email-Adresse). Gerade die Fahrereigenschaft wird nämlich in einem solchen Telefongespräch sehr schnell mal aus versehen eingeräumt.

Zur Rechtschutzversicherung: Die haftet imho nicht bei Straftaten.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rolfo123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

Danke für den sachlichen, strukturierten Beitrag und die Hinweise / Einschätzungen.

Nochmal allgemein gesagt:

Mit einem Bußgeld könnte ich ja noch leben.
Aber nicht damit, den Lappen zu verlieren, wegen der falschen Darstellung und Anschuldigung eines Menschen, der sich wie ein Idiot verhalten hat und seinerseits grob verkehrswidrig und gefährdend gehandelt hat, so dass er eigentlich angezeigt gehört.
Normalerweise wäre ich innerhalb von ein paar Sekunden ganz normal mit Tempo 100 an dem Fahrzeug vorbei gefahren und gar nichts aber auch überhaupt nichts wäre passiert.
Anscheinden hat entweder niemand den Beitrag richtig gelesen oder aber es besteht die einhellige Meinung wer überholt ist immer schuld.

Warum soll meine Aussage weniger wert sein? Kann jeder hingehen, vor allem wenn man in der Überzahl ist, und andere anzeigen und die Aussage des Beschuldigten ist weniger wert? O.k., ich fürchte auch - JA.

Es kann trotzdem normalerweise erst mal nur darum gehen, die Sache aus seiner Sicht zu schilder. Es dürfte auch so sein, dass auch die Aussage eines Anschuldigers mehr oder weniger zweifelhaft betrachtet wird und aufgrund beider Aussagen eine plausieble Wahrheit irgendwo im Bereich der Mitte zu finden ist.
Bei Strafe für mich kann der andere schon gar nicht straffrei davon kommen. Gerade der gehört mal aufgeklärt, über all das was ihm offenkundig aufgrund seines Fahrverhaltens nicht bekannt und / oder bewusst ist. Das Verhalten zeigt doch wohl einiges. Erst einschlafen und durch die Gegend schleichen, und dann bei Überholtwerden aufwachen und empört Gas geben. So einer plappert, da er sich ja scheinbar voll im Recht sieht, unter Umständen auch vor Gericht bei entsprechender Befragung freimütig heraus, was ihn dabei umgetrieben hat.

Aber es ist nun mal alles wie es ist...
Nachdem ich gegooglet habe, geht es mir auch insbesondere bei der Frage nach den möglichen Folgen für mich um Vorraussetzungen zur Erhebung des Vorwurfs und die Einstufung des konkreten Falls zu Gefährdung des Straßenverkehrs § 315 c.
Es gibt mehrere Aspekte, die erfüllt sein müssen und im Wesentlichen 3 Abstufungen zum Vorwurf Straßenverkehrsgefährdung.

Ich finde es auf die Schnelle nicht wieder... So etwa 1. "aus versehen (verschätzt usw.)", 2. "fahrlässig" und 3. "verkehrswidrig und rücksichtslos" nach denen sich die Strafen richten. Zur Straßenverkehrsgefährdung gehört zumindest ein gewisses Maß an Mutwille dazu. Das kann ich bei mir beim besten Willen nicht erkennen. Beim anderen aber durchaus.

Das mehrfach verkehrswidrige Verhalten der anderen Fahrzeuge!

1. Ein Fahrzeug, dass deutlich langsamer fährt als die erlaubte Geschwindigkeit, ist gehalten Platz zu machen und nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
Ich wurde mal von der Polizei angehalten, weil ich bei erlaubten 100 mit 80 den Verkehr behindert habe, und wurde angehalten schneller zu fahren.

2. Regeln auch für das Fahrzeug, das überholt wird. Dieses Fahrzeug hat beschleunigt!!!

3. Überhöhte Geschwindigkeit des Gegenverkehrs.

4. Alle außer ich sind stur einfach so weitergefahren ohne etwas zur Entschärfung der Situation zu tun.

Ich werde morgen früh den Termin wegen Krankheit verschieben und um einen Termin nachmittags bitten. Anwälte raten immer dazu nichts zu sagen, damit die Sache bereits aussichtlos ist und um dann in möglichst großem (scheinbarem) Aufwand wenig zu erreichen und viel Geld zu verdienen. Mit einem Anwalt war ich noch NIE gut beraten - konnte ich alles selber besser. Anschließend werde ich den Fall aus meiner Sicht schildern und anschließend meinerseits Anzeige wegen der mehreren Verkehrsdelikte / Gefährdung und Falschaussage und Vortäuschen einer Straftat erstatten.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich würde ich auch eher schon den Fahrer des anderen Fahrzeugs (wahrscheinlich den Anzeigenden) belangen.
Selbst wenn sich der Fahrer des anderen Fahrzeugs falsch verhalten haben sollte - davon würde Ihr Fehlverhalten ja nicht verschwinden.

Zitat:
Wenn man mal googelt...
- Verhalten langsame Fahrzeuge - Überholen ermöglichen.
- Verhalten wenn man überholt wird! Hallo - der hat noch Gas gegeben und dadurch erst die Situtation erzeugt. Der Gegenverkehr war viel zu schnell unterwegs. Wie kann ich das ahnen, was kann ich dafür, was kann ich tun?
- Thema Rücksichtnahme und Gefahrvermeidung - einfach im Zweifel mal Platz machen und ggf. auch mal abbremsen.
Erfahrungsgemäß ist die Argumentation "der andere hat sich falsch verhalten - deshalb kann mein eigenen Fehlverhalten ja nicht so schlimm sein" eine der schlechtesten Verteidigungsstrategien überhaupt.

Zitat:
Aber dennoch. Ich werde auch jeden Fall nicht alleine dort eine Aussage machen.
Weise Entscheidung. Wenn Sie die Aussage so gemacht hätten, wie im ersten Beitrag geschrieben, wäre Ihr Führerschein wahrscheinlich nicht mehr zu retten gewesen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Rolfo123123):
Anscheinden hat entweder niemand den Beitrag richtig gelesen

Doch, den haben alle wohl richtig gelesen.
Mir würde das zu denken geben, wenn alle außer mir einhellig der gleichen Meinung sind

"Ein Geisterfahrer? Ich habe schon 20 Stück gezählt..."



Zitat (von Rolfo123123):
oder aber es besteht die einhellige Meinung wer überholt ist immer schuld.

Nö. Aber wer überholt hat eine besondere Vorsicht abei an den Tag zu legen.
Du hast wohl diverse Defizite bezüglich des korrekten führens von Fahrzeugen. Dazu gehört offensichtlich auch der Einsatz der Bremse.



Zitat (von Rolfo123123):
Warum soll meine Aussage weniger wert sein?

Weil der Angleklagte lügen darf das sich die Balken biegen, der Zeuge jedoch der Wahrheitspflicht unterliegt.



Zitat (von Rolfo123123):
Zur Straßenverkehrsgefährdung gehört zumindest ein gewisses Maß an Mutwille dazu. Das kann ich bei mir beim besten Willen nicht erkennen.

Das Dir diese Fähigkeit fehlt haben wir inzwischen auch gemerkt...
Wenn das der Richter auch merkt, dann such Dir schon mal ein schönes Fahrrad aus ...



Zitat (von Rolfo123123):
1. Ein Fahrzeug, dass deutlich langsamer fährt als die erlaubte Geschwindigkeit, ist gehalten Platz zu machen und nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.

Tja, in der Tat unverschämt, das er sich nicht unverzülich in Luft aufgelöst hat als Du kamst ...



Zitat (von Rolfo123123):
2. Regeln auch für das Fahrzeug, das überholt wird. Dieses Fahrzeug hat beschleunigt!!!

Blablabla ... reine durch nichts bewiesene Schutzbehauptung



Zitat (von Rolfo123123):
3. Überhöhte Geschwindigkeit des Gegenverkehrs.

Blablabla ... reine durch nichts bewiesene Schutzbehauptung



Zitat (von Rolfo123123):
4. Alle außer ich sind stur einfach so weitergefahren ohne etwas zur Entschärfung der Situation zu tun.

Und was war Dein Beitrag zur Entschärfung der Situation?
Zitat (von Rolfo123123):
Ich gab dann Vollgas

:bang:



Zitat (von Rolfo123123):
konnte ich alles selber besser. Anschließend werde ich den Fall aus meiner Sicht schildern und anschließend meinerseits Anzeige wegen der mehreren Verkehrsdelikte / Gefährdung und Falschaussage und Vortäuschen einer Straftat erstatten.

Ja tu das.
Die 800-1200 EUR die so ein Anwalt für so eine Sache kostet kann man sicherlich besser investieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Rolfo123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Harry van Sell,

was bist Du eigentlich für ein Richter? Und was schreibst Du für ein Zeugs?

Du zeigst seit dem ersten (ziemlich damlichen) Satz hier, dass Du nur auf Krawall gebürstet bist und darauf aus hier Dein Portal zu haben, wo Du mal schön druff hauen kannst.
Neben wenigen sinnvollen Hinweisen, sind Deine Beiträge gespickt mit Anfeindungen, pro forma Gegenposition und Rechthaberei - nicht sonderlich sachlich und schon gar nicht hilfreich.

Lass es jetzt bitte einfach auf meine Beiträge zu posten, o.k.

0x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Warum soll meine Aussage weniger wert sein? Kann jeder hingehen, vor allem wenn man in der Überzahl ist, und andere anzeigen und die Aussage des Beschuldigten ist weniger wert? O.k., ich fürchte auch - JA.

Ganz einfach:
Ein Zeuge ist gesetzlich verpflichtet die Wahrheit zu sagen. Außerdem hat ein Zeuge ja auch gar keinen Grund, die Sache falsch darzustellen. Er profitiert ja ein keiner Weise davon, wenn Sie verurteilt werden würden. Eine Zeugenaussage hatdaher im deutschen Recht einen sehr(!) hohen Stellenwert.
Umgekehrt darf ein Beschuldigter lügen. Und er hat im Regelfall einen Grund zu lügen - nämlich um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
Wenn Sie keinen guten Grund / Motiv finden, weshalb der Zeuge (oder die Zeugen) Sie zu unrecht beschuldigen sollten, kommen Sie in der Tat nicht gegen deren Aussage(n) an.

Zitat:
Zur Straßenverkehrsgefährdung gehört zumindest ein gewisses Maß an Mutwille dazu. Das kann ich bei mir beim besten Willen nicht erkennen.

Ihnen ist nicht klar, dass Sie mit "Das zu überholende Fahrzeug fuhr stur weiter und ich meine es hupte dann auch noch... Ich gab dann Vollgas und scherte vor dem Fahrzeug ein, dass anscheinend erst nach dem Hupen die Geschwindigkeit nicht weiter erhöht hatte, ggf. sogar endlich mal veringerte." (Zitat aus Ihrem Eingangsbeitrag) genau diese Mutwilligkeit zugeben??? Sie haben in einer gefährlichen Situation auch noch absichtlich (= mutwillig) beschleunigt. Das sollten Sie so weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft erzählen ....

Mensch Rolfo123123, niemand will Ihnen hier was Böses. Aber merken Sie nicht, dass Sie mit dem "was ich gemacht habe war gar nicht schlimm, weil das Fehlverhalten des anderen viel schlimmer war"-Trip auf dem völlig falschen Pferd sitzen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Harry van Sell,
was bist Du eigentlich für ein Richter? Und was schreibst Du für ein Zeugs?


Sei froh, dass es hier Leute gibt, die die Sache auf den Punkt bringen und dich mal auf den Boden der Tatsachen holen. Denn du scheinst über den Dingen zu schweben und irgendwie den Bezug zur Realität verloren zu haben.

Am Ende kann es uns doch völlig egal sein, ob du dafür verurteilt wirst und zu Fuß gehen darfst. Trotzdem wird hier versucht zu helfen. Und ein "ja, du hast Recht, war nicht so schlimm, sag das ruhig so bei der Polizei" reitet dich eben noch viel mehr rein. Aber du scheinst leider beratungsresistent und auf der Suche nach Bestätigung zu sein. Dafür ist das hier das falsche Forum

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:

Ihnen ist nicht klar, dass Sie mit "Das zu überholende Fahrzeug fuhr stur weiter und ich meine es hupte dann auch noch... Ich gab dann Vollgas und scherte vor dem Fahrzeug ein, dass anscheinend erst nach dem Hupen die Geschwindigkeit nicht weiter erhöht hatte, ggf. sogar endlich mal veringerte." (Zitat aus Ihrem Eingangsbeitrag) genau diese Mutwilligkeit zugeben??? Sie haben in einer gefährlichen Situation auch noch absichtlich (= mutwillig) beschleunigt. Das sollten Sie so weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft erzählen ....


Schon mal was davon gehört, daß das Pedal links vom Gaspedal eine Bremse ist?

Man muß bei Gegenverkehr nicht Vollgas geben, um einen Überholvorgang abzuschließen, man kann ihn auch abbrechen.

Zitat (von Rolfo123123):

Fazit ist eigentlich, dass dann am Ende alles etwas enger war als üblich, aber noch keine Gefahr zu einem Unfall oder dergleichen bestand.


Alle drei hatten also Probleme mit dem Gaspedal: der Entgegenkommende war zu schnell, der Überholte hat beschleunigt und der Überholer mußte zu allem Überfluß noch ordentlich Gas geben, um das Fehlverhalten der anderen beiden zu kompensieren?

Sollen wird das mal auseinanderdröseln, ob in der Situation überhaupt überholt werden durfte ( 1000 m Entfernung, Fzg. 1 etwa 70 km/h, entgegenkommendes Fahrzeug etwa 100 km/h - eigene Geschwindigkeit wie hoch? Sicherheitsabstände?).

Ich kann nur dringend empfehlen: ab zu Polizei und den Vorfall richtigstellen. Und noch jemanden mitnehmen, der das eigene Auto dann zurückfahren kann.


-- Editiert von BudWiser am 20.02.2017 09:02

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120224 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Denn du scheinst über den Dingen zu schweben und irgendwie den Bezug zur Realität verloren zu haben.

Wie war das noch?
Man sieht das Brett vor dem Kopf der anderen, aber den Balken vor den eigenen Augen nicht?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Hannover
dazugeholt von Rolfo123123
#22

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen und stattdessen Akteneinsicht beantragen.
Wenn Sie sogar eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, können Sie sich hierfür auch einen Rechtsanwalt nehmen. Gerne kann ich Ihnen auch dabei helfen. Der Vorteil liegt darin, dass der Anwalt die gesamte Akte bekommt, Sie stattdessen nur auszugsweise. Auch verringert dies nicht die glaubhaftigkeit der Aussage, da sich sehr viele MEnschen einen Rechtsanwalt suchen, auch wenn sie unschuldig sind, nur um dann nicht mit unbedachten Aussagen weiter in die Gefahrenlage einer Strafverfolgung zu kommen. Das ist daher Gang und Gäbe.

Zu Ihren weiteren Fragen:

- Was passiert, wenn ich einfach nicht zur Vernehmung gehe (eher schlecht denke ich mal)?

Sie sollten auf jeden Fall telefonisch absagen oder falls der Termin schon zurückliegt, sagen, dass Sie sich schriftlich selbst oder über einen Anwalt äußern.

- Kann einfach vor einer Anhörung / Eingabe eines Anwalts / Gerichtsverhandlung eine Strafe verhängt UND der Führerschein entzogen werden.
Nein, so schnell geht das nicht, zumal niemand gefährdet worden ist. Eine Wiederholungsgefahr scheidet bei Ihnen aus.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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#23
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

Wenn sie die Helfer hier lieber anpöbeln dann ist hier jetzt Schluss.
Und da sie ja eh alles besser können, werde sie das schon hinbekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

Thread wurde Ausnahmsweise wieder geöffnet.

Bitte haltet euch an die Netiquette.

LG

Admin

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Thread wurde Ausnahmsweise wieder geöffnet.
Vielen Dank dafür. Mich hätte nämlich beispielsweise irgendwann einmal der Ausgang interessiert (mag ja sein, dass wir hier alle übertrieben haben, wer weiß?). Und deshalb hatte ich mich über die Schließung des Threads beschwert.

Noch mal was an den TS: Ich denke die meisten hier sehen die Sache so wie du, das war eine alltägliche Situation. Wer das anders sieht der werfe den ersten Stein ... (und lasse mich dann mal ein paar Stunden Beifahrer bei ihm sein).
Nimm' es doch einfach als Vorwegnahme dessen was dir auch die Staatsanwaltschaft vorwerfen könnte.

Meine Erfahrung zeigt mir zumindest, dass es nicht unbedingt klug ist mit der Polizei zu reden. Ich würde das jedenfalls niemals tun (selbst wenn ein Toter vor meinem Haus liegt würde ich die nicht rufen). Die Polizei ist nicht dein Freund und Helfer.
Vielleicht wird der Anzeigeerstatter in deinem Fall diese Anzeige auch noch bereuen. Es könnte etwa sein, dass er sein eigenes Beschleunigen während des Überholvorganges indirekt eingeräumt hat (bzw. der Beifahrer etwas derartiges erwähnt hat), und schon hat er auch ein Bußgeld am Hals (im Extremfall kann das auch wieder eine Verkehrsgefährdung sein).

Stefan

PS: Bitte weiter berichten.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Rolfo123123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bitte die entsprechenden hier eifrig tätigen Personen ausdrücklich ihre subjektiven, unverschämt belehrenden, am Eigentlichen vorbei gehenden und sonstige (für mich und andere sachlich Interessierte) nutzlose Beiträge zu meinem Thread zu unterlassen

Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,

--------------------------
- Der Vorteil liegt darin, dass der Anwalt die gesamte Akte bekommt, Sie stattdessen nur auszugsweise.
--------------------------
Was hat es denn damit auf sich?

--------------------------
Zu Ihren weiteren Fragen:

- Was passiert, wenn ich einfach nicht zur Vernehmung gehe (eher schlecht denke ich mal)?

Sie sollten auf jeden Fall telefonisch absagen oder falls der Termin schon zurückliegt, sagen, dass Sie sich schriftlich selbst oder über einen Anwalt äußern.

- Kann einfach vor einer Anhörung / Eingabe eines Anwalts / Gerichtsverhandlung eine Strafe verhängt UND der Führerschein entzogen werden.
Nein, so schnell geht das nicht, zumal niemand gefährdet worden ist. Eine Wiederholungsgefahr scheidet bei Ihnen aus.

---------------------------

Habe heute morgen den Vernehmungstermin telefonisch abgesagt und mitgeteilt, dass ich mich erst nach Akteneinsicht ggf. äußern möchte bzw. evtl. einen Anwalt beauftragen werde.
Der sehr freundliche Beamte teilte mir von sich aus die ursprüngliche Dienststelle wo die Anzeige aufgenommen wurde mit (bei der hiesigen Dienststelle wurde "lediglich" die Übernahme der Vernehmung angefragt) und das dortige Aktenzeichen, damit ich bzw. mein Anwalt dort direkt die Akteneinsicht beantragen und die "Schutzschrift" einreichen kann.

- Warum wurde niemand gefährdet? Es wurde niemand gefährdet. Aber höchstwahrscheinlich der (Falsch)-Aussage des/der Anzeigenden nach schon. Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung durch Überholen trotz Gegenverkehr.

- Warum scheidet Wiederholungsgefahr aus? So groß war mein Schock nun nicht, weil ja tatsächlich weder etwas passiert war, noch es wirklich brenzlich wurde. Nach (Falsch)-Aussage des/der Anzeigenden höchstwahrscheinlich aber fast.

Wie sieht es mit möglichen Strafmaßen aus?
Ich fahre seit über 30 Jahren Kraftfahrzeuge und es ist das 1. Mal, dass ich mit so einer Sache etwas zu tun habe. Auch wegen Geschwindikgeitsüberschreitung musste ich in dem ganzen Zeitraum einmal ein Fahrverbot von 4 Wochen hinnehmen.

Danke für die angebotene Übernahme. Ist es in einem Fall, bei dem es eventuell bis wahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt, nicht besser einen Anwalt aus der Gegend der zuständigen Staatsanwaltschaft / Gericht zu beauftragen? Nicht nur wegen der Reisekosten, sondern insbes. wegen der Kenntnis Ortsansäßiger zu den Besonderheiten der jeweiligen Region / der einzelnen Entscheidern usw...

Im Ausgangs-Thread habe ich nicht sonderlich viele konkrete Fragen gestellt...

Mit freundlichen Grüßen

Rolfo123123

0x Hilfreiche Antwort



#29
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 226x hilfreich)

Hallo Rolfo123123,

ich kann deinen Ärger durchaus verstehen. Auch mir ist es schon häufiger passiert, dass beschleunigt wird, wenn ich ein Fahrzeug überhole. Wenn der einen dann noch anzeigt, verstehe ich, dass du dir das nicht gefallen lassen möchtest.

Du hast eigentlich zwei Optionen:
1. Du gehst voll auf Konfrontationskurs, was dann auch die Anzeige des anderen beinhaltet.
2. Du gibst nicht zu, dass du gefahren bist

Das Risiko, dass Option 1 für dich nach hinten losgeht, ist sehr groß. Alleine die Formulierung deiner Aussage kann sehr entscheidend sein. Es ist z.B. ein Unterschied, ob man sagt, dass man die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Fahrzeugs unterschätzt hat und der es nicht für nötig befunden hat, die Geschwindigkeit zu reduzieren, oder ob man sagt, dass keine Gefährdung für den Gegenverkehr bestand, denn das entgegenkommende Fahrzeug braucht nicht einmal die Geschwindigkeit reduzieren, geschweige denn bremsen. Ein Glas kann halb leer aber auch halb voll sein.

Du siehst ja wie auf deine obige Beschreibung hier reagiert wurde. Stelle dir jetzt mal vor, einer der User hier, wäre der Polizist, der deine Aussage aufnimmt. Sei also auf die User nicht böse, sondern sehe es eher als Generalprobe. Letztes Jahr hatte ich einen Unfall und weiß aus eigener Beschreibung, wie so eine Vernehmung ablaufen kann.

Kommen wir zu Option 2. Nachteil der Option 2 ist natürlich, dass es keine Konsequenzen für den anderen Autofahrer geben wird, der Vorteil aber, sehr wahrscheinlich auch für dich nicht, denn dir wird die Fahrerschaft sehr wohl nicht nachgewiesen werden können. Ein Fahrtenbuch wird es wahrscheinlich auch nicht geben, weil du das Schreiben der Polizei erst nach 5 Wochen erhalten hast.

Also ehrlich, ich würde die Option 2 wählen.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ein Fahrtenbuch wird es wahrscheinlich auch nicht geben, weil du das Schreiben der Polizei erst nach 5 Wochen erhalten hast.
Gutes Argument, die relative lange Zeitspanne hatte ich zwar gelesen aber direkt wieder vergessen.
Damit gibt es überhaupt kein Risiko, man kann einfach sagen, dass man sich - nach so langer Zeit - nicht mehr erinnern kann wer an dem fraglichen Tag gefahren ist. Aber wenn man unbedingt will ...

Zum Schätzen der Geschwindigkeit des Gegenverkehrs möchte ich noch was sagen: Das ist grundsätzlich unmöglich, niemand kann sagen wie schnell ein mehrere hundert Meter entferntes Auto fährt (erst wenn man es ein paar Sekunden beobachtet kann das gelingen, aber die Zeit hat man ja gerade nicht).
Fazit: Man muss mindestens mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechnen, vielleicht sogar etwas darüber. In der Praxis bedeutet das dann meist, dass man bei Gegenverkehr gar nicht überholen darf. Und daher ist schon die Aussage "der war noch x Meter entfernt" oft ein Eigentor, wenn dann muss es heißen "als ich zum Überholen ansetzte war die Gegenfahrbahn frei" (und selbst das würde ich nicht sagen).

Ich überhole übrigens grundsätzlich nur ohne Gegenverkehr (ich lebe aber auch in einem Mittelgebirge, da sind die Straßen selten über hunderte Meter schnurgerade). Befürchten muss man ja auch, dass man den Gegenverkehr nur übersehen hat (so ein Auto kann ganz schön klein werden).

Stefan

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