Überhöhte Rechnung - Wirtschaftlichkeit fraglich

6. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
Überhöhte Rechnung - Wirtschaftlichkeit fraglich

Hallo,
ich habe von meiner Hausverwaltung eine Rechnung erhalten (lange Geschichte, soll hier nicht das Thema sein, da mittlerweile sehr komplizierter Fall).

Auf der Rechnung des Handwerkers sind Arbeitsstunden für Instandsetztung aufgeführt, die das dreifache einer Neuanschaffung betragen. Das Erneuern hätte demnach nachweislich viel weniger gekostet als die Instandsetzung. Hinzu kommt, das auf der Rechnung nur die Gesamtzahl der Arbeitsstunden steht.

Muss ich das so akzeptieren? Ich möchte der Rechnung widersprechen und eine genaue Auflistung der aufgewendeten Stunden fordern, da ich mir die angefallenen Arbeitsstunden nicht erklären kann. Wenn für die Reinigung einer Sache 600 EUR berechnet wird, obwohl die Neuanschaffung 200 EUR kostet, möchte ich das so nicht hinnehmen.

PS: Damit kein falsches Bild entsteht, ich bin kein Randalierer sondern es geht es hier vielmehr um Regenablaufrinnen, die direkt vor meine Wohnungstür auf die Gehwegplatten gesetzt wurden, gegen die ich mich zu Wehr geseht habe, da ich dieses als bauliche Veänderung ansah.

Die 600,00 EUR sind für das Enfernen von Kleberesten zwischen den Rinnenkörpern (12 Stück) berechnet worden, obwohl die Neuanschaffung der betroffenen Rinnenkörper insgesammt nur 200 EUR gekostet hätte. Insgesamt beläuft sich die Rechnung auf knapp 900,00 EUR

Zusammengefasst meine Fragen:
Kann ich eine genaue Aufschlüsselung der angefallenen Arbeitszeiten verlangen? (Wieviel Zeit wurde für die Enfernung der Klebereste aufgewendet)
Kann ich dem Unternehmen Unwirtschaftlichkeit vorwerfen und mich dagegen zur Wehr setzen?

Besten Dank im Voraus
Gerhard

-- Editier von Gehard am 06.03.2017 12:36

-- Editier von Gehard am 06.03.2017 12:42

-- Editier von Gehard am 06.03.2017 12:44

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

nur mal so gefragt, den Preis von 200Euro für das neue Material, woher hast du diesen denn genommen?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

OK, genau so dachte ich mir das schon.

Du solltest aber wissen, dass das eben so nicht funktioniert, diesen Preis kannst du NICHT als Referenz heranholen!

Zum einen sind Teile die ein Fachbetrieb verbaut qualitativ bestimmt höherwertiger als das von dir verlinkte, zum anderen haben die Teile die man vom Fachbetrieb verbaut bekommt andere Grundpreise. Da ist der Grundpreis deutlich höher anzusetzen. (Ja ein fachbetrieb macht mit dem Teileverkauf auch Geld).
Dvon abgesehen, kein Fachbetrieb würde dir die Teile verbauen, die du verlinkt hast, bei denen müsstest du dann schon selber Hand anlegen.

Es kommt sicher auch darauf an, wie der Auftrag an den Handwerker lautete...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat:
Zum einen sind Teile die ein Fachbetrieb verbaut qualitativ bestimmt höherwertiger als das von dir verlinkte

In diesem Fall ist das Material identisch (gleiche EAN Hersteller-Nr.)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Eigentum oder Miete?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Es kommt sicher auch darauf an, wie der Auftrag an den Handwerker lautete


Seh ich auch so. Wenn ein Auftrag zur Reinigung (Beseitigung der Klebereste) erteilt wurde, ist die Sache eindeutig.

Außerdem sollte man nicht Äpfel (Arbeitsleistung) mit Birnen (Materialkosten) vergleichen.

Berry

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#7
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)


Zitat:
Eigentum oder Miete?


So toll dieses Forum auch ist, ich befürte aber schon wieder, das wir vom Thema abkommen. Eigentlich habe ich nur 2 Fragen, die sich direkt auf die Rechnung beziehen:

1. Kann ich bei einer Rechnung eine genaue Aufschlüsselung der angefallenen Arbeitszeiten verlangen? (Wieviel Zeit wurde für die Enfernung der Klebereste aufgewendet?)
2. Kann ich dem Unternehmen Unwirtschaftlichkeit vorwerfen?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Gehard):
Kann ich bei einer Rechnung eine genaue Aufschlüsselung der angefallenen Arbeitszeiten verlangen? (Wieviel Zeit wurde für die Enfernung der Klebereste aufgewendet?)


Klar. Aber wenn Auftraggeber und somit Rechnungsempfänger die Hausverwaltung ist, ist diese der Ansprechpartner, um die Informationen ranzuschaffen.


Zitat (von Gehard):
Kann ich dem Unternehmen Unwirtschaftlichkeit vorwerfen?


Nein. Dem Auftraggeber schon; hinsichtlich Beauftragung und auch Kontrolle der Rechnung.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Gehard):
1. Kann ich bei einer Rechnung eine genaue Aufschlüsselung der angefallenen Arbeitszeiten verlangen? (Wieviel Zeit wurde für die Enfernung der Klebereste aufgewendet?)

Ja. kann man.



Zitat (von Gehard):
2. Kann ich dem Unternehmen Unwirtschaftlichkeit vorwerfen?

Selbstverständlich.



Im übrigen sind beide Antworten nutzlos, genau wie die angefragten Tätigkeiten des verlanges und vorwerfens reine Zeitverschwendung sind.
Aber wir erfüllen ja auch Wünsche wenns möglich ist ... :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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