Übergangsregelung - Die vier Fälle
24.1.2012 | Ratgeber - Familienrecht | 3853 Aufrufe Mehr zum Thema:Unterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt (Stand: 01.01.2008). Dieser ist für die jeweils maßgebliche Altersstufe gesondert zu bestimmen und auf eine Stelle nach dem Komma zu begrenzen (§ 36 Nr. 3 EGZPO). Der Bedarf ergibt sich aus der Multiplikation des neuen Prozentsatzes mit dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und ist auf volle Euro aufzurunden (§ 1612a Abs. 2 S. 2 BGB). Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem um das jeweils anteilige Kindergeld verminderten bzw. erhöhten Bedarf.
Es sind vier Fallgestaltungen zu unterscheiden:
1. Der Titel sieht die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes (für das 1. bis 3. Kind 77 EUR, ab dem 4. Kind89,50 EUR) oder eine teilweise Anrechnung des Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 a EGZPO).
| | = Prozentsatz neu |
| |
Beispiel für 1. Altersstufe
| | = 97,8 % 279 EUR x 97,8% = 272,86 EUR, aufgerundet 273 EUR |
| |
Zahlbetrag: 273 EUR ./. 77 EUR = 196 EUR
2. Der Titel sieht die Hinzurechnung des hälftigen Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 b EGZPO).
| | = Prozentsatz neu |
| |
Beispiel für 1. Altersstufe
| | = 70,2 % 279 EUR x 70,2 % = 195,85 EUR, aufgerundet 196 EUR |
| |
Zahlbetrag: 196 EUR + 77 EUR = 273 EUR
3. Der Titel sieht die Anrechnung des vollen Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 c EGZPO).
| | = Prozentsatz neu |
| |
Beispiel für 2. Altersstufe
| | = 102,7 % 322 EUR x 102,7 % = 330,69 EUR, aufgerundet 331 EUR |
| |
Zahlbetrag: 331 EUR ./. 154 EUR = 177 EUR
4. Der Titel sieht weder eine Anrechnung noch eine Hinzurechnung des Kindergeldes vor (§ 36 Nr. 3 d EGZPO).
| | = Prozentsatz neu |
| |
Beispiel für 3. Altersstufe
| | = 111,2 % 365 EUR x 111,2 % = 405,88 EUR, aufgerundet 406 EUR |
| |
Zahlbetrag: 406 EUR ./. 77 EUR = 329 EUR
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Düsseldorfer TabelleSeite 2: Der Ehegattenunterhalt und seine FallgruppenSeite 3: Mangelfälle - Was wenn das Einkommen nicht für alle Unterhaltspflichtigen ausreicht?Seite 4: Die verschiedenen Formen des Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615 l BGBSeite 5: Übergangsregelung - Die vier Fälle



