Übergabeprotokoll vorab unterschreiben?

15. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
User135
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabeprotokoll vorab unterschreiben?

Hallo zusammen,

ich habe ein Angebot für eine Baugenossenschaftswohnung bekommen und inzwischen auch schon die Vertragsunterlagen erhalten. Gewundert habe ich mich allerdings darüber, dass da schon ein Übergabeprotokoll dabei war, das ich natürlich nicht vorab unterschreiben wollte. Telefonisch hat man mir dann versichert, dass das ok sei, auch wenn ich das Protokoll „ruhig" unterschreiben könne, da die Wohnung vor dem Einzug von der Genossenschaft soweit nötig renoviert wird, es dürfte also nichts sein. Das klang zwar alles gut, aber letztendlich sind das nur Worte, und wenn es hart auf hart kommt, zählt nur meine Unterschrift – mit der ich nun mal die Mängelfreiheit bestätige. Also habe ich alles bis auf das Protokoll unterschrieben und abgeschickt. Jetzt kommt aber die schriftliche Aufforderung, das Protokoll nachzureichen, da ich erst dann den Mietvertrag bekommen würde. ?!

Wie soll ich mich da verhalten? Ich hatte ja eigentlich schon telefonisch grünes Licht und mir ist auch klar, dass die das „eigentlich" nicht verlangen können. Aber gelte ich jetzt gleich als unbequemer Mieter, wenn ich auf meinem Recht beharre, und kriege ich am Ende die Wohnung nicht? So etwas habe ich trotz einiger Umzüge bisher nicht erlebt. Allerdings war ich auch noch nie in einer Genossenschaftswohnung. Ist das ein übliches Vorgehen?!

Möglich, dass ich mir unnötig Sorgen mache und dass es nur eine Formsache ist. Schließlich wird es keine klassische Übergabe geben, man holt einfach die Schlüssel im Büro ab. Daher wollen sie wahrscheinlich, dass der Papierkram schon vorab erledigt wird. Aber letztendlich wollen sie sich auch absichern – und das will ich eben auch! Allerspätestens beim Auszug muss ich nämlich eventuell für die Schäden des Vormieters haften. Ich habe die Wohnung zwar besichtigt – sie wirkte ziemlich gepflegt (und wurde auch erst zwei Jahre zuvor renoviert), aber sie war eben noch voll möbliert. Wer weiß, welche Mängel zum Vorschein kommen, wenn erst mal alles ausgeräumt (und z. B. die Einbauküche rausgerissen) ist. Interessant ist auch, dass bei Einzug des aktuellen Mieters ein neuer Bodenbelag verlegt wurde, aber auf dessen Wunsch anstelle des Standardbelags ein etwas hochwertigerer (die Differenz hat dann der Mieter gezahlt). Zufällig habe ich erfahren, dass es darüber bei der Genossenschaft keinerlei Unterlagen gibt – übernehme ich die Wohnung, heißt es am Ende womöglich, dass ich den Standardbelag rausgerissen und einen eigenen verlegt habe (oder dass ich das so vom Vormieter übernommen habe – damit aber auch die Verpflichtung, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen). Mir wäre es schon ganz recht, wenn das schriftlich festgehalten wird.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich fühle mich sehr unwohl dabei – bin ich paranoid oder soll ich darauf bestehen, das Protokoll nachreichen zu können? Würdet ihr ein Blanko-Übergabeprotokoll unterschreiben?!

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Blöde Situation.
Eigentlich kann man sich auf Wohnungsbaugesellschaften schon verlassen.
Auf der anderen Siete hast Du auch vollkommen recht.

Einzige Möglichkeit, die mir einfallen würde:

Protokoll unterschreiben und nach Schlüsselerhalt umgehend mit Zeugen die Wohnung inspizieren und ggf. Mängel umgehend melden. Wenn Du dir Wohnung schon besichtigt hast, dann kannst Du ja grobe Mängel ausschließen, andere wären u.U. dann versteckte Mängel, die Du auf jeden Fall "nachmelden" kannst.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von User135):
Würdet ihr ein Blanko-Übergabeprotokoll unterschreiben?!

Ja, denn eine Wohnungsgenossenschaft ist nicht daran interesssiert, ein Mitglied über den Tisch zu ziehen. Hast du deinen Genossenschaftsanteil schon eingezahlt oder läuft das mit der ersten Miete?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von User135):
Jetzt kommt aber die schriftliche Aufforderung, das Protokoll nachzureichen, da ich erst dann den Mietvertrag bekommen würde. ?!


Diese Aufforderung aufbewahren.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von User135):
Jetzt kommt aber die schriftliche Aufforderung, das Protokoll nachzureichen, da ich erst dann den Mietvertrag bekommen würde. ?!

Es kommt natürlich ein bischen darauf an, was das für eine Wohnung ist. Ist das die absolute Traumwohnung zum Traumpreis, die man nie wieder findet? Oder findest du nach ein bischen suchen eine Woiche später eine vergleichbare Wohnung?

Ich persönlich würde vorab niemals ein Wohnungsprotokoll unterschreiben. Das ist ein Dokument und diesem kommt durchaus einies an Bedeutung zu.Bestenfalls macht es sich die Genossenschaft gerade viel zu bequem. Schlechtestenfalls geht sie mit ihren Mietern nicht fair um. Beides etwas, mit dem ich als Mieter nur sehr schlecht leben könnte.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich schließe mich an: blöde Situation.
So etwas habe ich noch niemals gehört und ich selbst käme ich niemals auf die Idee, mir vor der Übergabe ein Übergabeprotokoll unterzeichnen zu lassen (ist ja ein Widerspruch in sich). Wenn das ein Vermieter von mir gewollt hätte - ich weiss nicht, was ich da gemacht hätte - kommt sicher auf die Wohnung und die Martklage an. Ggf. auch mal bei den anderen Mietern umhören, wie sich sonst so der Umgang Vermieter/Verwalter und Mieter gestaltet. M.E. kann man niemals pauschal sagen z.B. Wohnungsbaugenossenschaft ist gut oder schlecht - das hängt immer von den jeweiligen Personen ab, mit denen man es zu tun hat.

Mit der schriftlichen Aufforderung zur Vorab-Unterzeichnung hast Du m.E. eine prima Rückendeckung - Datum auf dieser Vorab-Unterzeichnung nicht vergessen! und selbstverständlich auch eine Kopie für die eigenen Akten aufheben!
"da die Wohnung vor dem Einzug von der Genossenschaft soweit nötig renoviert wird,"
Steht das denn auch im zu unterschreibenden Protokoll oder wurde das nur mündlich zugesichert?
Soviel Sicherheit würde ich denn schon haben wollen, dass ich derartige Zusicherungen auch schriftlich habe > also ggf. auf dem Übergabeprotokoll eintragen.

Dazu sicherheitshalber die eigentliche Übernahme der Wohnung nur mit einem Zeugen vornehmen (d.h. nicht zuerst allein betreten!) und den Übergabezustand (z.B. mit/ohne vermieterseitigem Bodenbelag) und eventuelle Mängel schriftlich dokumentieren, auch ein paar Fotos machen.
Optimal wäre es, falls jemand von der Vermieterseite dabei anwesend ist, sich das gleich gegenzeichnen zu lassen.
Zur Unterschrift kann aber niemand gezwungen werden - von daher ist diese Art einer Übergabe als Beweissicherung für den Fall der Fälle ganz egal für welche Vertragspartei (Vermieter oder Mieter) immer ratsam, denn man kann niemals im voraus sagen, wie die andere Vertragspartei sich verhält, wenn tatsächlich Mängel vorhanden sind.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
User135
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erst mal für die vielen Rückmeldungen und Meinungen, auch wenn diese doch recht unterschiedlich ausfallen. Es ist aber auch eine Zwickmühle. Will man eine Wohnung haben, muss man sich einiges gefallen lassen, ob man im Recht ist oder nicht. Nur habe ich so etwas nicht mal bei privaten Vermietern erlebt, von einer Baugenossenschaft hätte ich das erst recht nicht erwartet. Welchen Sinn hat denn ein Übergabe(!)protokoll, das vor der Übergabe ausgefüllt wird? Ist doch völlig absurd. Das Einzige ist, dass ich die Aufforderung tatsächlich schriftlich habe (wenn auch dort nur von Seite XY die Rede ist und das Wort "Übergabeprotokoll" nirgends auftaucht) und das Datum weit vor dem Auszug des aktuellen Mieters und eben meinem Einzug liegen würde. Dann hätte das Protokoll aber auch keine rechtliche Relevanz, oder? Ich kann ja argumentieren, dass ich zur Unterzeichnung genötigt wurde. Oder unter Vorbehalt unterschreiben - aber wem nützt so ein Protokoll dann?

Dass die Genossenschaft die Wohnung vor meinem Einzug renoviert, wurde mir leider auch nur mündlich (am Telefon) mitgeteilt. Darauf kann ich mich jetzt natürlich genauso wenig verlassen wie auf das ebenfalls mündliche OK, das Protokoll nachzureichen.

Grundsätzlich glaube ich zwar nicht, dass die Genossenschaft mich über den Tisch ziehen will, aber Fakt ist: Wenn ich ausziehe, ist das Protokoll die einzige Unterlage, und an irgendwelche Telefonate wird sich keiner erinnern. Und dann hat man den Ärger, auch wenn's eine Baugenossenschaft ist - entsprechende Geschichten habe ich auch in diesem Forum schon gefunden. Und ich will hier in ein paar Jahren nicht wieder posten müssen, um dann Antworten zu kriegen wie "Selber schuld, warum hast du das Ding auch unterschrieben?" :)

Ich habe jetzt noch mal mit der Genossenschaft telefoniert, die Dame hat mir noch mal bestätigt, dass der Vorstand nur einen "vollständigen" Vertrag unterschreibt, zu dem auch das Protokoll gehört. Ohne Protokoll kein Vertrag. Die sehr unsichere Option für mich ist jetzt: Schlüssel abholen, Wohnung besichtigen, Protokoll ausfüllen, unterschreiben und bei der Genossenschaft abgeben, erst dann gibt es den Mietvertrag - wenige Tage vor dem Einzug! Bis dahin habe ich nichts in der Hand, kann also nicht sicher sein, dass ich die Wohnung tatsächlich kriege oder ob sie zwischenzeitlich doch an jemand anders vermietet wird, weil die nicht auf mich warten wollen (trotz telefonischer Zusage). Blöd ist, dass ICH den Vertrag schon unterschrieben und abgeschickt habe (damit bin ich gebunden, kann mir also nicht mal eine andere Wohnung suchen), auch die Genossenschaftsanteile sind längst überwiesen - vorher hätte ich nicht mal die Vertragsunterlagen bekommen. Ich finde, das ist bereits ein großer Vertrauensvorschuss meinerseits - aber das mit dem Protokoll geht halt doch zu weit. Genossenschaft hin oder her ... Ist ja schon mal ein schöner Start!

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von User135):
es dürfte also nichts sein.

Ggenau, "es dürfte". Bedeutet aber nicht, das es nicht doch was gibt.



Zitat (von User135):
Jetzt kommt aber die schriftliche Aufforderung, das Protokoll nachzureichen, da ich erst dann den Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) bekommen würde. ?!

Na das geht doch schon stark in die Richtung "Nötigung"...



Zitat (von User135):
Würdet ihr ein Blanko-Übergabeprotokoll unterschreiben?!

Unter bestimmten Bedingungen ja.

Zum einen wenn da gerichtsfest beweisbare Kommunikatin ist, das es "blanko" unterschrieben werden soll, dann wäre der Beweiswert des Protokolls in der Regel 0.

Zum anderen würde ich überlegen, dort die Felder entsprechnd auszufüllen, z.B. mit dem Text "mangelhaft, Rücksprachen ab dem TT.MM.JJJJ" (TT.MM.JJJJ = Tag des Einzuges)



Zitat (von User135):
Mir wäre es schon ganz recht, wenn das schriftlich festgehalten wird.

Was hindert Dich daran, das dort hinein zuschreiben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Mir ist die Schilderung in dem "Übergabeprotokoll" viel zu dünn.
Was steht denn da nun genau drin ? Wie ist der Zustand beschrieben ? Gibt es angaben über Zählerstände ?
Und wie ist dieses "Übergabeprotokoll" in den Mietvertrag eingebunden ? Was steht im Mietvertrag über dieses Protokoll ?
Und zu #1:
In § 536b BGB steht:

Zitat:
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt,
Zitat:
so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.[/
quote]
Also muss ein Weg gefunden werden, bei der Schlüsselübergabe sich die Rechte der Beseitigung von Schäden und Mängeln entsprechend § 536b BGB vorzubehalten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Am besten das Protokoll mal scannen und annonymisiert hier reinstellen?



Zitat:
Also muss ein Weg gefunden werden, bei der Schlüsselübergabe sich die Rechte der Beseitigung von Schäden und Mängeln entsprechend § 536b BGB vorzubehalten.

In das Protokoll an entsprechende Stellen reinschreiben:
"mangelhaft, Rechte der Beseitigung von Schäden und Mängeln entsprechend § 536b BGB vorzubehalten, Rücksprachen ab dem TT.MM.JJJJ"



Und hör auf mit denen zu telefonieren, E-Mail ist das mindeste.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von User135):
Dass die Genossenschaft die Wohnung vor meinem Einzug renoviert, wurde mir leider auch nur mündlich (am Telefon) mitgeteilt. Darauf kann ich mich jetzt natürlich genauso wenig verlassen wie auf das ebenfalls mündliche OK, das Protokoll nachzureichen.

Darauf kann sich keiner verlassen. Im Zweifel wird der telefonische Ansprechpartner möglicherweise noch nicht einmal das Recht gehabt haben, solche Zusagen zu machen.
Zitat (von User135):
Ich habe jetzt noch mal mit der Genossenschaft telefoniert, die Dame hat mir noch mal bestätigt, dass der Vorstand nur einen "vollständigen" Vertrag unterschreibt, zu dem auch das Protokoll gehört. Ohne Protokoll kein Vertrag.

Überlegs dir. Wenn das nicht die nie wiederzubekommende, absolute Traumwohnung ist, würde ich bei so einer Genossenschaft niemals nie einen Vertrag unterschreiben. Das Ding soll ja nicht zum Spaß unterschrieben werden, die Genossenschaft will das irgendwann (vermutlich bei Auszug) nutzen. Daher sind solche Forderungen eine Frechheit.

Da du sogar schriftlich dazu aufgefordert wurdest, würde ich das dem örtlichen Mieterverein bzw. einer Verbraucherzentrale melden. Ich würde hoffen, dass diese dann die Genossenschaft abmahnen und dafür sorgen, dass solches Gebaren aufhört. Alternativ könnte man auch direkt an den Vorstand wenden und diesen um Erklärung bitten. Sollte die Anweisung wirklich vom Vorstand kommen, dann ist da irgendwas wirklich faul bei der Genossenschaft und ich würde dort erst recht keinen Mietvertrag unterschreiben. Eher würde ich jedoch vermuten, dass da jemand schnell zurückrudern wird, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ich würde es unterschreiben (wenn ich die Wohnung wirklich haben wollte) und handschriftlich folgendes nachtragen.

"Mängel, die bei der Besichtigung der Wohnung nicht sichtbar waren, werden umgehend nach Schlüsselübergabe dokumentiert und der Genossenschaft angezeigt.
DATUM
Den restlichen Schriftverkehr, insbesondere die Aufforderung das Protokoll zu unterschreiben, da sonst kein Mietvertrag ausgestellt werden könnte sorgfältig aufbewahren.

Falls es wirklich mal zum Streit kommen sollte (was ich keinesfalls denke) hat man was in der Hand.



Zitat (von cauchy):
Da du sogar schriftlich dazu aufgefordert wurdest, würde ich das dem örtlichen Mieterverein bzw. einer Verbraucherzentrale melden. Ich würde hoffen, dass diese dann die Genossenschaft abmahnen und dafür sorgen, dass solches Gebaren aufhört. Alternativ könnte man auch direkt an den Vorstand wenden und diesen um Erklärung bitten. Sollte die Anweisung wirklich vom Vorstand kommen, dann ist da irgendwas wirklich faul bei der Genossenschaft und ich würde dort erst recht keinen Mietvertrag unterschreiben. Eher würde ich jedoch vermuten, dass da jemand schnell zurückrudern wird, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.


Damit läuft man allerdings in die Gefahr die Wohnung ganz einfach nicht zu bekommen......
Sauber finde ich das Geschäftsgebaren aber auch nicht!



-- Editiert von spatenklopper am 15.09.2016 16:39

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Damit läuft man allerdings in die Gefahr die Wohnung ganz einfach nicht zu bekommen......
Sauber finde ich das Geschäftsgebaren aber auch nicht!

Das ist korrekt. Daher der Hinweis, dass man sich vorher überlegen muss, ob das die absolute Traumwohnung ist. Bei der Einschätzung, sollte man jedoch eines bedenken: Was sagt dieses Verhalten der Genossenschaft vor Abschluss des Mietvertrages über ein eventuelles Verhalten nach Abschluss des Mietvertrages aus? Kann der Mieter hier wirklich erwarten, einen fairen und bemühten Vermieter zu bekommen?

Man stelle sich vor, es gibt einen Wasserrohrbruch mit Wasserschaden in der Mieterwohnung. Dann erwarte ich von einem Vermieter, dass er sich umgehend kümmert und den Schaden schnellstens beheben lässt. Wenn die Angestellten jedoch bereits zu faul sind (meine Interpretation), eine korrekte Wohnungsübergabe durchzuführen, was wird dann erst, wenn wirklich Arbeit auf sie zukommt? Wenn die Angestellten bereits jetzt ein so deutliches Desinteresse am Mietrecht und an den berechtigten Bedenken des Mietinteressenten haben, wird sich das nach Abschluss des Mietvertrages wirklich ändern?

Daher eben mein Rat: Nein, mit so einem Vermieter keinen Vertrag abschliessen. Was so anfängt, wird selten gut enden.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
User135
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke noch mal an alle für eure Beiträge – auch wenn jeder ein bisschen eine andere Meinung hat, habt ihr mir vor allem bestätigt, dass meine Bedenken gerechtfertigt sind. Und schon das ist sehr hilfreich.

Weil gefragt wurde – im Übergabeprotokoll steht Folgendes:

„Das Mitglied bestätigt, folgende Einrichtungsgegenstände übernommen zu haben:"

Es folgt eine Auflistung von Sachen wie Waschbecken, Badewanne, Durchlauferhitzer etc. Unter anderem auch Rauchmelder, an die ich mich nicht erinnern kann, was aber nicht unbedingt was heißen muss. Dieser Teil ist noch unproblematisch, da ich nicht davon ausgehe, dass beim Einzug plötzlich das Waschbecken oder der Durchlauferhitzer fehlt. Trotzdem impliziert das Tempus, dass die Übernahme erfolgt ist – was nun mal nicht stimmt.

„Die Wohnung wird in Bezug auf Schönheitsreparaturen wie folgt übergeben:"

Es folgen zwei leere (!) Zeilen. Zum Zustand der Wohnung werden keinerlei Angaben gemacht – ist ja auch kein Wunder, denn die Wohnung ist ja noch bewohnt! Nicht mal die Genossenschaft kennt den Zustand der Wohnung zum jetzigen Zeitpunkt.

Weiter:

„Folgende vom Vormieter übernommene Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und sind daher auf Verlangen der Genossenschaft bei Beeindigung des Mietverhältnisses zu entfernen. In diesem Fall ist der vorherige Zustand wiederherzustellen."

Darunter wieder zwei leere Zeilen. Gut, da trage ich ein, was ich vom Vormieter übernommen habe (Regal, Handtuchhalter etc.). Wie das mit dem Bodenbelag ist, weiß ich allerdings nicht, denn wenn ich den eintrage, würde es bedeuten, dass ich am Ende eventuell enfernen muss. Der wurde aber laut Mieter angeblich in Absprache mit der Genossenschaft in deren Auftrag verlegt. Nur gibt es darüber blöderweise keine Aufzeichnungen.

Sonst steht nichts drin, keine Zählerstände (auch kein Platz dafür vorgesehen) o. Ä. Abschließend heißt es noch:

„Dieses Übergabeprotokoll wird Bestandteil des Nutzungsvertrags."

Und mit diesem Satz ist meiner Meinung nach alles gesagt. Das Protokoll „wird" Bestandteil des Vertrags, aber eben erst bei der Übergabe und nicht gleich bei der Vertragsunterzeichnung (es sei denn, man unterschreibt den Vertrag bei der Übergabe, was die Ausnahme sein dürfte). Und deshalb dürfen sie meiner Meinung nach den Vertrag nicht zurückhalten, denn bis auf das Protokoll haben die alles von mir bekommen. Das ist meiner Meinung nach Nötigung.

In dem Aufforderungsschreiben heißt es: „Wir bitten Sie noch um Unterzeichnung und Rückgabe beider Exemplare der Seite XY des Nutzungsvertrags, damit die Verträge seitens unseres Vorstands gegengezeichnet werden können. Nach erfolgter Gegenzeichnung erhalten Sie Ihr Vertragsexemplar zurück."

Bei der genannten Seite handelt es sich eben um das Übergabeprotokoll. Die Unterlagen sind so gestaltet, dass im Anschluss an den Vertrag noch eine Empfangsbestätigung für erhaltenes Informationsmaterial kommt und danach das Protokollformular. Alles ist zusammengetackert und durchnummeriert, aber jeder Teil (Vertrag, Empfangsbestätigung und Protokoll) hat eigene Unterschriftenfelder – es ist also nicht so, dass man erst am Ende einmal für alles unterschreiben müsste. Ich habe den Vertrag unterschrieben und die Empfangsbestätigung, das Protokoll nicht. Warum der Vertrag jetzt nicht als vollständig angesehen wird, ist mir ein Rätsel.

Was die Genossenschaft selbst angeht, so machte sie einen sehr seriösen Eindruck – ich war vor Ort, weil sie die Mieter erst persönlich kennenlernen wollen. Meine Eltern sind bei derselben Genossenschaft und hatten, soweit mir bekannt, keine Probleme bisher. Allerdings weiß ich nicht, wie ihr Vertrag vor über zwanzig Jahren ausgesehen hat und ob sie das Übergabeprotokoll auch vorab unterschreiben mussten (das werden sie auch nicht mehr wissen).

Die Wohnung selbst würde ich vielleicht nicht als Traumwohnung bezeichnen, aber sie ist schon sehr in Ordnung im Vergleich zu dem, was ich sonst gesehen habe. Erst vor ein paar Jahren saniert und obendrein sehr günstig. Dazu kommt, dass ich unter Druck stehe, weil ich aus meiner jetzigen Wohnung raus muss. Da kann ich nicht wirklich entspannt weiterschauen …

Trotzdem. Ich finde es ein Unding, so etwas zu fordern. Ehrlich gesagt war ich fast sicher, dass sich die Sache bei meinem Anruf dort klären würde, aber dass sie dermaßen auf dem Protokoll bestehen, finde ich zunehmend seltsam, auch wenn ich nicht weiß, was sie davon haben.

Sie selbst haben sehr vorsichtig agiert und wollten alles von mir haben, Beitrittserklärung, Überweisung der Anteile (vorher keine Vertragsunterlagen), Unterschrift des Vertrags – ich habe von denen bisher gar nichts, keine einzige Unterschrift. Sämtliche Exemplare (Beitrittserklärung, Vertragsunterlagen) sind jetzt bei denen (zum Glück Fotos gemacht!). Und nun soll ich auch noch das Protokoll „ruhig schon mal unterschreiben". Hä? Kann ich das bei vor der Rückgabe auch sagen? „Sie können das Protokoll ruhig schon mal unterschreiben. Da dürfte nichts sein." Darauf lassen sie sich sicher ein, ha.

Mal sehen, ob bei mir Bequemlichkeit/Fatalismus oder Trotz siegt. Vielleicht probiere ich es noch mal bei der ersten Ansprechpartnerin - es scheint tatsächlich eine große Rolle zu spielen, an wen man gerät.


-- Editiert von User135 am 16.09.2016 00:52

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von User135):
„Das Mitglied bestätigt, folgende Einrichtungsgegenstände übernommen zu haben:"

Würde ich durchstreichen, da die ja noch nicht übernommen wurden.



Zitat (von User135):
„Die Wohnung wird in Bezug auf Schönheitsreparaturen wie folgt übergeben:"

Da würde ich reinschreiben "renovierungsbebürftig" und den restlichen leeren Platz deutlich durchstreichen.



Zitat (von User135):
„Folgende vom Vormieter übernommene Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und sind daher auf Verlangen der Genossenschaft bei Beeindigung des Mietverhältnisses zu entfernen. In diesem Fall ist der vorherige Zustand wiederherzustellen."

Da würde ich reinschreiben "keine" und den restlichen leeren Platz deutlich durchstreichen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Es wurde Dir doch schon alles dazu gesagt - das ist alleine Deine Entscheidung, eine Wunder-Lösung wird Dir hier niemand geben können:
- entweder Du unterschreibst oder Du unterschreibst nicht und dann wird Dir die Wohnung wahrscheinlich nicht vermietet
- wenn Du unterschreibst, dann fügst Du ein paar Inhalte ein, die Dich noch zusätzlich absichern oder Du tust das nicht und dann wird Dir die Wohnung wahrscheinlich nicht vermietet
Es steht Dir sogar frei, Deine Idee umzusetzen - Du kannst gern gleich mal Deinem vorab-unterzeichneten Einzugsprotokoll ein Vorab-Auszugsprotokoll mit der Bitte um Unterzeichnung beifügen ... und schauen was passiert. Hier würde ich sogar eine Prognose abgeben ... ;)

Nochmal zu meiner Meinung
- bei Profi-Vermieter ist anzunehmen, dass die sich auskennen und wissen, was sie tun - dass daher alles aus bestimmten Gründen in einer bestimmten Art und Abfolge geschieht
- bei Privat-Vermietern, die vielleicht alle paar Jahre mal einen Mietvertrag ausfüllen, eine Übergabe vornehmen passieren oft aus Unwissenheit Fehler, die oft nicht für den Mieter sondern sogar für den Vermieter selbst Nachteile mit sich bringen

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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