Übergabeprotokoll ohne Mieter: geht das überhaupt?

3. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Übergabeprotokoll ohne Mieter: geht das überhaupt?

Hallo!
Ich bin jetzt ein bisschen in Panik:
gerade gestern vormittags habe ich den Mietvertrag unterschrieben.
Abends kurz vor 18 Uhr meldete sich die Dame von der Hausverwaltung und meinte, heute um 14 Uhr soll ich in der Wohnung zwecks Übergabeprotokoll sein.
Das war sehr kurzfristig, so dass ich weder in der Arbeit Bescheid geben konnte, dass ich weg muss, noch jemanden beauftragen, mich da zu vertreten.
Ich sagte ihr, dass es sehr kurzfristig ist und ich den Termin kaum wahrnehmen kann und dass wir den Termin auf den nächsten Tag legen sollen.
Sie meinte darauf - telefonieren wir morgen vormittags.
Heute in der früh hatte ich vergebens versucht sie telefonisch zu erreichen - weder an Telefon ging sie, noch beantwortete meine E-Mail.
Gerade eben meldete sich die Dame telefonisch zurück und meinte, dass das Übergabeprotokoll ohne mich angefertigt wurde und ich es abholen darf.
Geht das überhaupt? - kann die Hausverwaltung das Übergabeprotokoll mit der Vormieterin aber ohne mich so anfertigen und gelten lassen?
Vielen Dank im Voraus für Ratschläge und Gedanken
und Gruß aus B.
Egon

-- Editier von EgonXYZ am 03.05.2017 14:58

-- Editier von EgonXYZ am 03.05.2017 14:58

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Naja, das ist halt das Übergabeprotokoll des Vormieters an den Vermieter. Interessiert Dich eigentlich nicht. An Dich hat ja noch gar keine Übergabe stattgefunden, insofern gibt's auch kein Protokoll.

Ich würde das Protokoll trotzdem nehmen, dadrin ist schon einmal dokumentiert, was auf jeden Fall vor Deinem Einzug schon nicht in Ordnung war. Du solltest Dir bei Übernahme die Wohnung genau ansehen und sofort melden, was Dir sonst noch auffällt. Am Wenn Du sicher gehen willst, beim ersten mal mit unabhängigem Zeugen rein.
Damit bist Du IMHO nicht schlechter gestellt, als wenn Du mit allen durchgelaufen wärst.

Der einzige, der sich hier meiner Ansicht nach selbst ins Knie geschossen hat, ist der Vermieter. Dem fehlte bei Übernahme vom Vormieter Dein zweites Paar Augen, so dass er nun später von Dir entdeckte Schäden schwieriger gegen den Vormieter durchsetzen kann. Dein Problem sind sie jedenfalls, wenn Du durch sofortige Meldung Dein Verschulden ausschließen kannst, nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von EgonXYZ):
Geht das überhaupt? - kann die Hausverwaltung das Übergabeprotokoll mit der Vormieterin aber ohne mich so anfertigen und gelten lassen?
Die Hausverwaltung kann diverse Protokolle erstellen. Je nachdem wie glaubwürdig die Unterzeichner sind, kann der Vermieter auch was damit anfangen. Solange du nicht unterschreibst, ist es aber auf jeden Fall für dich nicht bindend. D.h. du hast damit nicht auf irgendwelche Rechte verzichtet oder irgendwelche Dinge anerkannt. Von daher würde ich empfehlen, es wirklich nur abzuholen und nicht etwa mal schnell irgendwas zu unterschreiben. Denn das wäre dann potentiell sehr problematisch.

Hast du denn die Wohnung schon übernommen?

Wenn keine förmliche Übergabe mit dem Vermieter bzw. seinen Beauftragten stattfindet, würde ich empfehlen, direkt nach Schlüsselübergabe mit einem möglichst neutralen Zeugen in die Wohnung zu gehen. Dann dokumentiert ihr sorgfältig zusammen den Zustand der Wohnung. Ihr fertigt also wenn man so will euer eigenes Protokoll an. Dazu kann man auch Videos und Bilder anfertigen. Halte auf jeden Fall auch alle Zählerstände (Heizung, Wasser, Strom) fest. Wenn du keinen Zugang zu den Zählern hast, so muss dir der Vermieter diesen ermöglichen. Du bist nicht verpflichtet zu glauben, dass der Vermieter den richtigen Zählerstand notiert hat.

Sollte es Mängel in der Wohnung geben, so solltest du wegen § 536b BGB diese Mängel dem Vermieter unverzüglich melden und explizit dir deine Rechte (Mietminderung, Schadensersatz) wegen dieser Mängel vorbehalten. Zur Mängelmeldung bist du wegen § 536c BGB eh verpflichtet.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh, habt ihr Riesendank! Ihr habt mir echt Grund für Panik genommen.

Ich habe eigentlich die Bude von der Vormieterin so übernommen, wie sie war. Um das Kosmetische ging mir dabei gar nicht. Beim Übergabeprotokoll wollte ich nur sichergehen, dass, wenn ich etwas wirklich Substanzielles / Kostspieliges nicht bemerkt habe, wie ein Bohrloch direkt im Kacheln drin (also nicht in den Fugen dazwischen), ich nicht darauf sitzen bleibe.

Also, um es kurz und bündig zu machen:
- Was im Übergabeprotokoll steht, das gerade ohne mich angefertigt wurde - schnurzegal,
- In jedem Fall eigenes Protokoll anfertigen, bebildern

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat (von EgonXYZ):
Was im Übergabeprotokoll steht, das gerade ohne mich angefertigt wurde - schnurzegal,

Schurzegal nicht. Das sind zwei Zeugen, die sagen, dass die Wohnung halt so aussah. Die Zeugen sind nciht sonderlich unabhängig, deswegen ist das nicht betoniert, aber Du solltest dem was entgegenstellen. Dein bester Freund ist die sofortige _BELEGBARE_ Meldung. Kein Richter glaubt, dass das erste, was Du tust, ist, mit einer Bohrmaschine in die Wohnung zu laufen und eine Fliese anzubohren, nur um das direkt zu melden. Eine nachweislich (gute Zeugen, belegbarere Zustellung) direkt bei Einzug angefertigte Mängelliste ist deswegen IMHO fast so gut wie eine vom Vermieter mitunterzeichnete.
Und was Du bei der kommenden Übernahme übersiehst, hättest Du auch bei der gemeinsamen Übernahme übersehen.

Alles oben setzt natürlich voraus, dass der Vermieter überhaupt eine gemeinsame Begehung verweigert, wenn Du den Schlüssel bekommst. das ist ja gar nicht gesagt. Wie gesagt, der einzige, der sich hier IMHO ein Ei gelegt hat, ist der Vermieter, weil Mängel, die Du jetzt findest, erstmal bei Ihm hängenbleiben anstatt beim Vormieter.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, das hat gerade alle Grenzen überschritten!

Ich komme in die Hausverwaltung um die Schlüssel abzuholen. Es kommt wieder jemand anderer und versucht mir das Übergabe-Protokoll zur Unterschrift unterzuschieben, wo es doch ohne mich entstand.

Ich sage - dieses Protokoll werd ich nicht unterschreiben, ich fertige meins an. Daraufhin meint der Typ - dann kriegen Sie auch die Schlüssel von der Wohnung nicht! Unser Außendienstmitarbeiter hat den nächsten freien Termin am 15.05. - entweder soll ich das Übergabeprotokoll unterschreiben, das ohne mich entstand, oder dann am 15.05. den Termin wahrnehmen und mit ihrem Mitarbeiter das Übergabeprotokoll erstellen.

Die Miete für das ganze Monat wurde bereits in voller Höhe bei der Vertragsunterschrift bezahlt und die Hälfte der Miete, vom 1 bis zu 15.05. hat der Typ geweigert zu erstatten. Er sagte - ich hätte den ersten Termin aus dem eigenen Verschulden nicht wahrgenommen. Ich meine: um 18 Uhr abends ruft man mich an und sagt, der Termin wäre am nächsten Tag um 9 Uhr früh - ich habe doch weder Zeit in der Arbeit was klar zu machen, noch jemanden anderen zu finden, der das für mich macht.

Ist es OK so? Ist es aktuell das normale Gehabe weil der Wohnungsmarkt knapper wird? Soll ich gerade 400 Euro umsonst ausgegeben haben, weil ich die Hälfte des Monats nicht in die Wohnung kann? Wie soll ich mich da richtig verhalten?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von EgonXYZ):
Daraufhin meint der Typ - dann kriegen Sie auch die Schlüssel von der Wohnung nicht!



Das könnte für den Vermieter ganz schön teuer werden.


Wann ist laut Vertrag der Mietbeginn?




gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

@ charly: 1.05.2017.

Zu alledem habe ich weder den Vertrag noch die Quittungen über die ganzen 1500 euronen (Miete Mai, 1/3 Kaution, etc. pp.. Habe sie aber von der ec-Karte abbuchen lassen). Ich habe da bei der Unterschrift mehr als zwei Stunden verloren, konnte nicht mehr warten und musste wieder zur Arbeit - die Verwaltung versprach aber, den Vertrag samt Quittungen sofort per Post zuzusenden - vorgestern war das, gestern war noch nix im Briefkasten...

-- Editiert von EgonXYZ am 05.05.2017 15:53

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Quittung ist kein Problem, Du hast ja Aufzeichnungen. Fehlender Mietvertrag ist blöd. Lässt sich aber ggf. aus sonstigen Sachen plausibel machen.
Irgendjemanden mit mehr Verstand da anrufen und zusammenstauchen. Wort "Schadensersatz" und "strafbare Nötigung" einstreuen. Falls die nicht einlenken, unbedingt gerichtsfest dokumentieren, mit Zeugen.
Wie wohnst Du denn jetzt?
Halbe Monatsmiete braucht Dir eigentlich keine Sorgen machen, kannst Du mit der nächsten Zahlung verrechnen. Dafür solltest Du aber oben genannte Dokumentationen haben, wenn der Vermieter dann der Ansicht bist, dass Du eine halbe Monatsmiete schuldest. Das solltest Du auch nicht ewig verschleifen lassen, sonst musst Du evtl. das nach Jahren ausfechten, wenn es um die Kaution geht.
Ansonsten: Mieterschutzbund, Anwalt.

Wenigstens hast Du nicht unterschrieben. :) Halt uns auf dem Laufenden, der Fall hat Potential für ein befriedigendes Ende, Du scheinst nicht dazu zu neigen, Dir selbst ins Knie zu schießen *g*

-- Editiert von Methadir am 05.05.2017 17:02

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Hä, das ist noch so eine Bude - die sitzen hinter drei Türen, lassen keinen ohne Termin und Video-Sprechanlage rein. Um mit denen zu telefonieren muss man ewig mit dem Tele-Roboter rumärgern, dann warten, und dann legen die auf, weil sie ohne Mieter-ID nix wissen wollen - die ich nicht habe, weil kein Vertrag bei Hand :) E-Mails beantworten sie nur, wenn sie wollen/müssen. Nachdem sie die Kohle gekriegt haben, gab es keine vernünftige Kommunikation. Also, wird leider nichts mit dem Zusammenstauchen, wenn auch liebend gerne.

Unter der Brücke bis zum 15 lande ich nicht, das ist nicht das Problem - die wollen mich aber auf echt dreiste Weise um 400 Euronen leichter machen, und das ärgert mich ohne Ende.

Was ich gerne wissen würde:
1. Ist es plausibel, dass ich den ersten Termin nicht wahrnahm, weil er zu kurzfristig einberäumt wurde? Hätten sie mir VOR der Vertragsunterschrift gesagt, dass der Übergabetermin entweder am nächsten Tag (4.05.) oder dann erst am 15.05. stattfinden kann - dann hätte ich doch gleich gesagt, machen wir auch den Vertrag ab 15.05. und hätte nicht für diese Monatshälfte bezahlt...
2. Muss die Tante vom Außendienst alles in das Übernahme-Protokoll reinschreiben, was ich will? Oder wird es auch dort zur Streiterei kommen: ich "wir schreiben es rein" → sie "nein, tun wir nicht" usw.?

-- Editiert von EgonXYZ am 05.05.2017 17:31

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

1) M.M. ist es völlig verständlich, dass ein arbeitender Mensch einen so kurzfristig einseitig vorgegebenen Termin nicht wahrnehmen kann.
Der Verwaltung dürfte es schwerfallen plausibel zu erklären, warum sie in einer Zeitspanne von 10 Arbeitstagen (Mo-Fr) nur an genau ZWEI Tagen Zeit für eine eigentlich am 01.05. geschuldete Übergabe hat.

Andererseits dürfte aber doch auch dir klar gewesen sein, dass bei Anmietung ab 1.5. auch die Übergabe eigentlich sogar trotz des Feiertages direkt am 1.5. stattzufinden hat.

Kannst du dazu mal strukturiert den Zeitablauf schildern
wann Abschluss des Mietvertrags ?
wann/wie Kommunikation über Übergabetermin ?

2) "Muss die Tante vom Außendienst alles in das Übernahme-Protokoll reinschreiben, was ich will? "
Nein - es besteht für keinen eine Pflicht zur Erstellung eines gemeinschaftlichen Protokolls.
Es muss auch niemand das Protokoll der anderen Seite unterschreiben.
Ggf. erstellt halt jeder sein eigenes Protokoll.
Wichtig für den Mieter ist jedenfalls, dass er etwaige Mängel nicht einfach stillschweigend hinnimmt, sondern am besten noch während der Übergabe (= bei der Annahme) nachweisbar moniert (dazu wäre natürlich die Unterschrift der anderen Seite hilfreich). Da sich schon jetzt Probleme auftun, wäre es ratsam wenn du zur Übergabe einen Zeugen mitnimmst.
Lies mal
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536b.html

M.E. solltest du schnellstens den Vermieter/Verwalter schriftlich und nachweisbar (!!!) in Verzug setzen (d.h. zur unverzüglichen Übergabe auffordern und dazu eine Frist setzen - gleich Terminvorschläge bennenen - sicherheitshalber gleich mit der Bitte den gewünschten Termin spätestens z.B. 24 Stunden vorher zu bestätigen) und außerdem die versäumte Aushändigung deiner Mietvertrags-Ausfertigung anmahnen.
Dazu am besten Brief von einem Zeugen dort einwerfen/abgeben lassen!

Man könnte im Schreiben auch gleich darlegen, dass du derzeit in einer Ersatzunterkunft unterkommen musstest, weil die zuerst den Übergabetermin 04.05. mit nur ... Stunden Vorlaufzeit einfach ansetzten und du den nicht wahrnehmen konntest, weil du so kurzfristig keinen Urlaub bekommen hast und weil dir Herr .... die Herausgabe der Schlüssel verweigert hat als du diese am ... persönlich abholen wolltest.
(ebenfalls wichtig: notier die die Namen - wer wann was gesagt/getan hat)

Ich hab nur wegen des unbekannten Zeitablaufs und der komischen Sache "Übergabe erst am 04.05." etwas Bauchweh ...
Warum erfolgte denn die Übergabe nicht am 1.5. (wenn dieses Datum im Vertrag steht, dann schuldet der Vermieter die Übergabe auch am Feiertag)?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von EgonXYZ):
2. Muss die Tante vom Außendienst alles in das Übernahme-Protokoll reinschreiben, was ich will?

Nö.



Zitat (von EgonXYZ):
Oder wird es auch dort zur Streiterei kommen: ich "wir schreiben es rein" → sie "nein, tun wir nicht" usw.?

Wenn die die Philosophie von dem Laden drauf hat, gibt es keine Streiterei. Dann kommt die mit der selben Nummer wie der Typ.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Lolle

Zitat:
(von Lolle) Nein - es besteht für keinen eine Pflicht zur Erstellung eines gemeinschaftlichen Protokolls. Es muss auch niemand das Protokoll der anderen Seite unterschreiben. Ggf. erstellt halt jeder sein eigenes Protokoll.

Eben. Das habe ich mich auch gefragt: was passiert, wenn die Dame irgend ein Schmarrn da reinschreiben will, was ich nicht bereit werde zu unterschreiben? Kriege ich dann den Schlüssel gar nicht oder wie?

Dass es zum Vertragsabschluss verspätet kam, war mehr oder weniger von mir verschuldet, aber nicht zu ändern - wir haben ursprünglich den Termin für die Vertragsanfertigung auf den 2.05. in der Früh gelegt, ich musste aber für den Kollegen einspringen.

Dann, am 3.05. mittags war ich bei denen. Erstma schön Geld von der Karte abgebucht, dann mit ernster Miene hin und her gerannt, alles in allem 2 Stunden 45 MInuten. Übergabetermin? Wir rufen Sie im Laufe des Tages an. Gut, ich kann nicht mehr warten - den Vertrag schicken Sie mir bitte per Post zu - ja, ja, selbstverständlich.

Anruf am 3.05. 17.55: der Übergabetermin findet morgen um 9 Uhr statt. Ich - brauchen Sie gar nichts weiter zu reden, geht nicht, ich arbeite und so spät treibe ich auch niemanden Anderen an, der einspringen würde. Die Dame - aha, ok, wir guken, was sich machen lässt und telefonieren morgen in der Früh. In der Früh aber ruft die Außendienstmitarbeiterin und meint: Sie haben den Termin nicht wahrgenommen, das Protokoll wird ohne Sie gemacht. Den Schlüssel holen Sie im Büro ab.

Am 5.05. ich ins Büro - und wie gesagt, war kurz und knapp: keine Unterschrift unter dem Protokoll? Keine Schlüssel. Nächster Termin am 10.05, Tschüß. BTW. der Vertrag ist immer noch nicht das, weder Vertrag, noch die ganzen Quittungen.





-- Editiert von EgonXYZ am 07.05.2017 10:57

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Als Mieter eines solchen Vermieters ist man gut beraten dort mit eigenen, glaubwürdigen Zeugen aufzuschlagen und ein eigenes Protokoll und ganz viele Fotos anzufertigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
ein eigenes Protokoll
die haben doch schon geweigert, dass ich ein eigenes mache. Habe ich ja gesagt, dass ich das Protokoll, das ohne mich entstand, nicht unterschreibe, und stattdessen mein eigenes anfertige. Sie hätten sagen können - OK, mach dein eigenes, nimm die Schlüssel und verschwinde. Aber nein, die bestanden darauf, dass ich eben kein eigenes mache, sondern fast eine Woche später eins mit ihrem Außendienstler mache.

-- Editiert von EgonXYZ am 08.05.2017 00:12

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Das Verhalten der Verwaltung ist äußerst bedenklich. Ich verstehe, dass man die Schlüssel nur gegen Quittung herausgeben will. Dazu ist der MIeter dann auch vermutlich verpflichtet. Das wars dann aber auch. Den Schlüssel zu verweigern, weil ein Übergabeprotokoll (gleich von wem erstellt) nicht unterschrieben werden soll, ist dagegen wegen § 543 (2) 1. BGB sehr problematisch. Das rechtfertigt eine fristlose Kündigung, welche dann einen Schadensersatz nach sich ziehen kann.

Wie Lolle würde ich raten, eine sehr kurze Frist zu setzen, um dir die Schlüssel und deine Ausfertigung des Mietvertrages zu übergeben. Die Frage ist nur, was du machst, wenn dies nicht passiert. Ohne Mietvertrag in der Hand wird es nachher für dich schwer, irgendwas zu beweisen. Einziges Vorteil scheint zu sein, dass die Hausverwaltung das Geld eingezogen hat. Denn dann kannst du immerhin beweisen, dass die Hausverwaltung das Geld haben wollte. Da liegt ein Mietvertrag zumindest schonmal sehr nahe.

So oder so würde ich dir empfehlen, nicht mehr ohne Zeugen mit denen zu sprechen bzw. zu einer Übergabe zu gehen. Denn das von dir beschriebene Verhaltung bei Versuch die Schlüssel zu bekommen, würde z.B. meiner Meinung nach bereits zu einer fristlosen Kündigung reichen. Nur wirst du das nicht beweisen können ohne Zeugen. Von daher wäre es vorteilhaft, in Zukunft einen Zeugen dabei zu haben. Ich vermute, dann wird sich auch das Verhalten der Mitarbeiter der Hausverwaltung etwas ändern. Denn vor Zeugen wollen die auch keine illegalen Dinge tun.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nur mal so als Frage: Das ist aber kein Studentenwohnheim, oder so?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Einziges Vorteil scheint zu sein, dass die Hausverwaltung das Geld eingezogen hat.


Nein, der TE hat das bar bezahlt und die Quittung hat er auch nicht. Jedenfalls interpretiere ich das

Zitat (von EgonXYZ):
Erstma schön Geld von der Karte abgebucht, ....... noch die ganzen Quittungen.


so.

Zitat (von cauchy):
Den Schlüssel zu verweigern, weil ein Übergabeprotokoll (gleich von wem erstellt) nicht unterschrieben werden soll, ist dagegen wegen § 543 (2) 1. BGB sehr problematisch. Das rechtfertigt eine fristlose Kündigung, welche dann einen Schadensersatz nach sich ziehen kann.


Aus der Sicht der Verwaltung hat der TE bisher die Übergabe vereitelt. 1x an dem vereinbarten Tag und dann bei dem Termin am nächsten Tag. Er hat auch keinen alternativ Termin angeboten und das ist das Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich verstehe, dass man die Schlüssel nur gegen Quittung herausgeben will.
das habe ich ja auch sofort angeboten.
Der Termin für die Übergabe ist an diesem Mittwoch:
- soll ich trotzdem die Frist schriftlich setzen? Der Brief schafft es bis dahin nicht mal anzukommen.
- Oder soll ich einen Zeugen mitnehmen, in den Termin gehen, und wenn weder Schlüssel noch Vertrag, dann fristlos kündigen? Wie ist es dann mit Geld zurückholen?
- Und, soll ich in jedem Fall ein eigenes Protokoll anfertigen, oder mich auf ein gemeinsames mit der Außendienstlerin einlassen?

Zitat (von Akkarin):
ist aber kein Studentenwohnheim
nein, eine 2-Zi Wohnung in Berlin Prenzlberg, auch nicht die günstigste.



-- Editiert von EgonXYZ am 08.05.2017 10:47

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ec Karten Zahlungen sind zum einen nicht bar, zum anderen auch ohne Quittung belegbar.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von EgonXYZ):
Der Termin für die Übergabe ist an diesem Mittwoch:
- soll ich trotzdem die Frist schriftlich setzen? Der Brief schafft es bis dahin nicht mal anzukommen.

Ja, denn du brauchst ja auch den Mietvertrag. Mach ein kurzes Schreiben, indem du die Übergabe von Schlüssel und Mietvertragsexemplar am vereinbarten Termin forderst. Unterschreib das und lass das von einem Freund (=Zeugen) noch heute in den Briefkasten des Vermieters (hier wohl der Hausverwaltung) werfen. Der Zeuge sollte den Brief vor dem Einwurf lesen. Dann kann er Inhalt und Zustellung des Briefes bezeugen. Sollte dann die Übergabe am Mittwoch irgendwas schiefgehen, dann ist der Vermieter hoffentlich in Verzug.
Zitat (von EgonXYZ):
Oder soll ich einen Zeugen mitnehmen, in den Termin gehen
Möglichst ja. Nach der bisherigen Schilderung ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dir sonst gesagt wird: "Unterschreib das Protokoll oder es gibt keine Schlüssel". Darauf hat der Vermieter aber kein Recht. Wenn du nicht willst, dann musst du nicht unterschreiben. Und wenn es problematische Stellen im Protokoll gibt, dann sollte man sich das auch gut überlegen.

Als Hinweis: Ein Protokoll protokolliert möglichst neutral den Zustand der Wohnung. Wenn es unterschiedliche Meinungen über den Zustand gibt, dann schreibt man notfalls beide Meinungen rein und kennzeichnet die jeweils als Meinung der einzelnen Parteien. Das kann man dann auch so unterschreiben. Aber der Vermieter hat kein Recht, dass nur seine Meinung protokolliert wird.

Zitat (von EgonXYZ):
dann fristlos kündigen? Wie ist es dann mit Geld zurückholen?
Mal den Teufel nicht an die Wand. Mit Zeugen dabei wirst du hoffentlich die Schlüssel bekommen. Wenn nicht, dann solltest du umgehend einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen und den seinen Job machen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mal den Teufel nicht an die Wand
Yes, Sir! Blöd nur, dass einfachste Sachen auf einmal so kompliziert und negativ aufgeladen werden...

Dass der Vertrag noch nicht da ist, liegt mMn eher an der Schlampigkeit, als am bösen Willen. Aber ja, werd ich so machen, um die Sache wasserdicht zu halten.

-- Editiert von EgonXYZ am 08.05.2017 11:32

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Kleines Update: die Übergabe verlief einwandfrei, ich habe alles reingeschrieben, was ich wollte und bekam die Schlüssel.

Der Vertrag ist aber immer noch nicht da. Anstatt des Vertrags fand sich ein Brief von der Verwaltung im Briefkasten, wo stand, dass der Vertrag ab dem 1.05.2017 läuft, nicht mal ab dem 2.05. wo er unterschrieben wurde...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Geschichte ist eigentlich noch gar nicht zu Ende - wer hätte das gedacht! Und wird immer dämlicher.

Wie erwähnt, am 13.05. war der Vertrag immer noch nicht da. Und heute, am 22 Juni, ist der Vertrag immer noch nicht da! Die Miete für Juni ist natürlich auch nicht bezahlt - ich weiß ja gar nicht, wohin mit ihr, Kontodaten habe ich nicht. Einmal, vor einer Woche, meldete sich die Verwaltung per E-Mail, dass die Miete nicht bezahlt wurde. Ich antwortete sinngemäß - sobald ich den Vertrag habe, weiß ich die Kontoverbindung und überweise die Miete unverzüglich.

Heute rief irgend ein Typ von der Verwaltung an und meinte, er wolle sich über die Mietzahlung erkundigen. Ich habe ihm Dasselbe vorgetragen - kein Vertrag, keine Kontodaten. Er meinte, er würde mir die Kontoverbindung zuschicken. Als ich sagte, dass ich erst zahle, wenn ich den Vertrag bekomme, sagte er "dann kriegen Sie die Kündigung" und hat den Hörter geschmissen.

Das wird mir mit jedem Tag immer verdächtiger - warum weigert die Verwaltung so beharrlich, mir den Vertrag zuzuschicken? Man muss zwar keine Boshaftigkeit vermuten, wo nur Dummheit als Ursache ausreichend ist. Aber... die Verwaltung ist auch nicht die kleinste.

Die Frage ist - wie komme ich denn endlich an meine Vertrag-Kopie? Muss ich wirklich jetzt die Miete zahlen, ohne den Vertrag zu haben? Der Typ labberte etwas, dass der Vertrag auch beim mündlichen Abschluss gelten würde. Kopfschüttel, weißnich.


0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von EgonXYZ):
Wie erwähnt, am 13.05. war der Vertrag immer noch nicht da. Und heute, am 22 Juni, ist der Vertrag immer noch nicht da!

Welche Frist hattest Du in dem Schreiben gesetzt und was sagt die Zustellbestätigung wann das Schreiben zugestellt wurde?



Zitat (von EgonXYZ):
Kontodaten habe ich nicht

Stehen in der Regel durch die erste Zahlung auf dem Kontoauszug. Einfach mal nachesehen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.