Hallo,
ich habe einmal zwei Fragen zum Wechsel der Hausverwaltung, wenn mit Ende eines Wirtschaftsjahres eine neue Hausverwaltung verpflichtet wird.
1. Ist die alte HV noch verpflichtet, eine komplette Abrechnung zu erstellen, ggf. auch mit Wirtschaftsplan für das neue Jahr?
2. Wie schnell hat die Übergabe sämtlicher Unterlagen an die neue HV zu erfolgen? Gibt es da gesetzliche Fristen?
Ich freue mich auf Antworten und danke schon einmal
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Übergabefristen bei Wechsel der Hausverwaltung
10. Januar 2013
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Frage vom 10. Januar 2013 | 12:51
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 4x hilfreich)
Übergabefristen bei Wechsel der Hausverwaltung
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#1
Antwort vom 10. Januar 2013 | 15:07
Von
Status: Bachelor (3883 Beiträge, 2383x hilfreich)
quote:
1. Ist die alte HV noch verpflichtet, eine komplette Abrechnung zu erstellen, ggf. auch mit Wirtschaftsplan für das neue Jahr?
Nein. Die Abrechnung erstellt diejenige HV, die zu Zeitpunkt der Erstellung rechtmäßig bestellt HV ist. Bei einem Verwalterwechsel zum 31.12/01.01 also immer die neue HV. Die alte hat jedoch vollständige Unterlagen zu übergene.
quote:Gesetzlich festgelegte Fristen sind mir nicht bekannt. Die Übergabe hat unverzüglich zu erfolgen. Dass dies nicht a. 31.12. oder am 1.1. erfolgt ist sicher klar. Ich denke, auf Grund der Feiertage sollte Jahreswechsel +- 1 Woche noch fristgerecht sein. Zur Not geht auch kurz vor Weihnachtenoder unmittelbar nach Heil. Drei Könige. Gute HVs übergeben in Kopie wichtige Unterlagen bereits vorab, dass die neue HV notwendige Sachen bereits vorbereiten kann und die Verwaltung pünktlich zum 01. starten kann. Wenn die Ordnerübergabe ein paar Tage später erfolgt ist das nicht weiter schlimm.
2. Wie schnell hat die Übergabe sämtlicher Unterlagen an die neue HV zu erfolgen? Gibt es da gesetzliche Fristen?
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"lg.
R.M. "
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