Übergabe beim alten Arbeitgeber nach der Kündigung

4. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
miamibeach2001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergabe beim alten Arbeitgeber nach der Kündigung

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich habe Ende November meine Kündigung zum 31.12.2014 eingereicht weil ich komplett körperlich und auch nervlich am Ende war. Meine Hausärztin hatte mich daraufhin krank geschrieben und aufgrund meiner starken Herzschmerzen zu einem Kardiologen überwiesen. Dieser verordnete mir strenge Ruhe und verschrieb mir auch starke Beruhigungsmittel. Nur damit war es mir möglich mit meinem AG in Verbindung zu bleiben.
Ich habe nachweislich mehrmals versucht einen Termin für eine ordentliche Übergabe meiner Aufgaben zu bekommen, doch ich bekam keinen Termin weil der AG im Dezember seinen Praxisbetrieb nach Berlin verlegt hat und er somit keine Zeit hatte und auch keine anderen Mitarbeiter zur Verfügung standen.
Seit dem 02.01.2015 habe ich jetzt einen neuen Job und mein alter AG verlangt jetzt von mir das ich trotzdem eine Übergabe machen soll sowohl in der alten Praxis in Cottbus als auch in der neuen Praxis in Berlin. Desweiteren soll ich noch die Abrechnung für die Krankenkassen machen. Beide Arbeitsorte liegen ca.150km auseinander.
Kann das mein alter AG von mir verlangen? Schließlich arbeite ich ja nicht mehr für ihn und auch meinem neuen AG würde ich doch damit hintergehen .
Oder wie seht ihr das?

Vielen Dank!!!!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann das mein alter AG von mir verlangen? <hr size=1 noshade>

Verlangen kann er vieles, relevant ist zu was Du verpflichtet bist.

Und da sehe ich genau 0,0 Verpflichtung Deinerseits.
- Jeder Betrieb muss den plötzlichen und dauerhaften Ausfall eines Mitarbeiters kompensieren können. Die betriebliches Desorganisation Deines Ex-Arbeitgebers ist nicht Dein Problem.
- Mit dem Terminangebot einer Übergabe trotz Krankschreibung hast Du schon mehr gemancht als Du musstest.
- Dein alter Arbeitgeber hat keinerlei Weisungsbefunis mehr Dir gegenüber
- Deine Arbeitskraft schuldest Du dem neuen Arbeitgeber.
- Dein alter Arbeitgeber hatte wohl ausreichen Chancen für eine Übergabe, nutzt er diese nicht, selbst schuld

Und gerichtlich wird er auch nichts durchsetzen können.



Wenn das nicht per Zustellnachweis eingetroffen ist oder per persönlichem Gespräch, würde ich persönlich überlegen die Mitteilung zu ignorieren.



Bei einer weiteren Belästigung von seiner Seite aus, wäre sogar ein Vorgehen per Anwalt/Gericht zu überlegen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Nur zur Sicherheit:

es geht nicht um die Übergabe von Arbeitsmitteln (Praxisschlüssel, Firmenlaptop oder ähnliches), sondern nur um Aufgaben?

Dann gilt obige Antwort.

Das einzige, was du noch übergeben müsstest wären z.B. Passwörter, wenn nur du sie weißt. Dafür musst du aber in keine Praxis.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Stimme auch beiden Vorpostern zu.
Sei Dir im Klaren - und froh - darüber, dass es aus und vorbei mit diesem alten Saftladen ist der Dich (vermutlich) krank gemacht hat.

Nur Firmeneigentum und ggfs. Daten müssen natürlich zurückgegeben werden.
Das kann man auch ohne Reisen, am besten per Boten und alles mit Belegen.
Und alles gut belegen. Schlüssel würde ich ungern per Post verschicken.

Du dürftest auch gar nicht so ohne weiteres dahin gehen, da das Arbeiten für einen Wettbewerber ohne ausdrückliche Genehmigung des aktuellen Arbeitgebers generell verboten ist und zu einer Kündigung führen kann.
Und Deinem neuen Chef willst Du eine solche Entscheidung ja sicher nicht wirklich zumuten. Er würde einen auch für verrückt erklären.

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