Folgender Fall:
Ein Autofahrer überfährt innerhalb einer Ortschaft einen Zebrastreifen.
Kurz danach wird er von der Polizei angehalten mit dem Vorwurf er habe den Zebrastreifen überfahren ohne anzuhalten, obwohl sich eine Fußgängerin genähert habe.
Das Knifflige daran ist, dass der Zebrastreifen durch eine Verkehrsinsel führt und auf der einen Seite der Verkehrsinsel drei Spuren abgehen. Die mittlere biegt ab. Auf Seiten des Autofahrers sind es zwei Spuren. Also, es ist eine sehr breite Straße und der Fußgägner befand sich auf der gegenüberliegenden Seite und hatte die schutzgebietende Verkehrsinsel nocht nicht erreicht. Ist der Vorwurf der Polizei berechtigt?
Für helfende Antworten bin ich sehr dankbar.
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"moskau"
Überfahren Zebrastreifen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Fraglich ist ganz einfach, ob ein Widerspruch bzw. ein Gerichtsverfahren hier sinnvoll ist.
Sollte es zu Letzterem kommen, werden die Polizisten als Zeuge vor Gericht gehört und denen wird naturgemäß mehr Glauben geschenkt als dem Beschuldigten. Somit sollte man es wohl kaum darauf ankommen lassen, leider.
Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor? Gibt es schon Punkte in Flensburg?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
§26(1) StVO
Fußgängerüberwege:
quote:<hr size=1 noshade>An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig müssen sie warten. <hr size=1 noshade>
Es wäre also im Einzelfall zu prüfen ob mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren wurde, denn das verlangt die StVO zwingend in solchen Situationen.
Wenn nötig muß der Fahrzeugführer warten. Diese Notwendigkeit sehe ich anhand der Beschreibung nicht.
Dazu noch der Bkat113:
quote:<hr size=1 noshade>An einem Fußgängerüberweg, den ein Bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt 50 €, 4 Pkt. A-Verstoß <hr size=1 noshade>
-- Editiert von Freudenfeuer am 06.01.2008 09:03:29
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Wenn sie den Fußgänger in keinster Weise behinderten und mit mäßigem Tempo fuhren halte ich den Vorwurf für unberechtigt.
Vielen Dank für die Antworten.
Der Fahrer hat bisher noch keine Punkte in Flensburg.
Nun wird ers einmal abgewartet bis der Bescheid mit den speziellen Anklagen ankommtund dann weiter gehandelt. Aber die Aussagen helfen schon einmal weiter. MfG, Island 23
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