Überbrückungsgeld

20. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)
Überbrückungsgeld

Hallo,
ich bin zum ersten mal in diesem Bereich und hoffe, dass mir jemens einen Rat geben kann.
Ich bin derzeit noch in einem festen Angestelltenverhältnis, will aber zum 31.07.05 kündigen. Ich will mich selbständig machen. Im Arbeitsamt habe ich mich erkundigt, ob ich Förderung bekomme. Ich würde Überbrückungsgeld bekommen. Kann mir vielleicht jemand sagen, wie sich dieses zusammensetzt bzw. berechnet?
Vielen Dank im voraus!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
markus hübner
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 13x hilfreich)

Rechnen Sie hier ihr potentielles Arbeitslosengeld aus:

http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php

und nehme das Ergebnis mal dem Faktor 1.078. Diesen Betrag erhalten Sie 6 Monate lang, müssen aber davon ihre KK-Beiträge bezahlen.

Als Faustregel können Sie mit dem derzeitigen Nettogehalt rechnen,

Gruss, Markus Hübner
www.monetaer.de

-- Editiert von markus hübner am 20.06.2005 14:15:38

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Achtung!
Bitte aufpassen, nach aktuell geänderte Bestimmungen (17.6.05)
wird Überbrückungsgeld nicht mehr gezahlt, wenn man selbst
gekündigt hat.
(das ist so neu, dass selbst die Arbeitsämter das noch nicht alle
gemerkt haben !!)

-- Editiert von Odil am 08.07.2005 00:59:58

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lukas0105
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 120x hilfreich)

Das ist soweit richtig. Es gibt jedoch 3 Fälle von Übergangsregelungen. Hierzu ist auf jeden Fall erforderlich selbst beim AA vorzusprechen. Hab ich auch gemacht und ich bekomme noch Überbrückungsgeld, da ich noch nach altem Recht beraten wurde. Also einfach nachfragen. Sicherlich gibt es das nicht mehr bei jedem aber Fragen kostet ja nichts.
Viel Glück!!!

2x Hilfreiche Antwort

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