Überbezahlter Pflichtteil - Rückforderung möglich?

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Stefan Wegereit
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Überbezahlter Pflichtteil - Rückforderung möglich?

Hallo,

folgendes Szenario: ein Erblasser verstirbt und sein einziges Kind hat er testamentarisch enterbt und seinen Freund als Alleinerben eingesetzt. Das Kind erhebt eine Klage auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Zahlung des Pflichtteils. Der Erbe wird entsprechend verurteilt, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen und die Hälfte des Nachlasswertes (etwa 50.000 Euro) an das Kind zu bezahlen. Nachdem das Urteil rechtskräftig war, zahlt der Erbe den Pflichtteil von etwa 25.000 Euro an das Kind aus. Der Erbe weiss jedoch nicht - und konnte es auch nicht wissen - dass der Erblasser noch Schulden in Höhe von 27.000 Euro hatte. Es gab in der Erblasserwohnung keinerlei Hinweise auf diese Schulden. Die 27.000 Euro muss der Erbe nun bezahlen und das Kind weigert sich, seinen überbezahlten Pflichtteil anteilig (13.500 Euro) unter Berufung auf das Urteil zurückzuzahlen.

Der Erbe steht nun auf einmal mit einem überschuldeten Nachlass da. Kann er das Kind auf anteilige Rückzahlung des Pflichtteils in Anspruch nehmen?

Thanks a lot für Eure Hinweise
Stefan

Testament oder Erbe?

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